Wie kann meine Oma mir ihr Haus vermachen/vererben/überschreiben?
Hallo zusammen,
meine Oma möchte gerne, dass Ich ihr Haus bekomme. Es soll in der Familie bleiben und nicht für viel Geld verkauft werden.
Die Erben sind meine Mutter und ihr Bruder. Jedem stehen nach Omas ableben 50% zu.
Meine Oma möchte aber nicht dass es zu einem Streit kommt und möchte unbedingt mir ihr Haus vermachen.
Wie wäre das zu Lebzeiten meiner Oma möglich ? Es soll möglichst an Steuern gespart werden! Und wer kommt für eine eventuelle Pflege auf ?
Welche Möglichkeiten gibt es ?
ich würde mich sehr über professionelle Hilfe freuen!
Beste Grüße
14 Antworten
Die Erben sind meine Mutter und ihr Bruder. Jedem stehen nach Omas ableben 50% zu.
A priori, d.h. wenn es kein gemeinsames Testament, Erbvertrag, Nacherbschaft... gibt, haben die Abkömmlinge nur Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld abzüglich des Erhaltenen. Gibt es ein gemeinsames Testment, Erbvertrag etc. dann kommt es auf dessen Inhalt an.
Wie wäre das zu Lebzeiten meiner Oma möglich ? Es soll möglichst an Steuern gespart werden!
Zu Lebzeiten kann Ihre Oma ihnen das Haus schenken und sich dabei ein Wohnrecht eintragen lassen. In diesen Falle wird auf den Schenkungswert = Wert des Hauses - Wert des Wohnrechts Schenkungssteuer fällig, wobei sie als Enkel einen Freibetrag von 200000€ haben. Auch für den Pflichtteil gilt dieser Schenkungswert. Ein Wohnrecht führt hier aber u.U. dazu, das die Abschmelzung des Wertes beim Pflichtteil nicht beginnt.
Und wer kommt für eine eventuelle Pflege auf ?
Zunächstmal die Oma. Hat die kein Geld mehr, kann das Geschenk bis 10 Jahre nach der Schenkung zurückgefordert werden. Ist das auch aufgebraucht, dann kommt eine Untehaltspflicht der Kinder in Betracht. Dazu müssen diese aber entsprechendes Einkommen haben.
Falls die Möglichkeit bestehen sollte, muss deine Oma dafür einen Notar beauftragen ein Testament zu erstellen. In diesem Testament wird dann alles festgehalten, was deine Oma wem vererben möchte. Dieses Testament ist, falls zu 100% gültig, dann auch rechtskräftig.
Wie bereits in einer anderen Antwort erwähnt wurde, kann man je nach Grad im Familienstammbaum nicht jeden enterben. Deine Oma müsste also auch an andere Familienmitglieder denken.
Dafür ( Das wurde ebenfalls bereits erwähnt ) ist es am besten, Du oder deine Oma wendet sich an einem Anwalt für Erbrecht. Dort bekommst Du oder deine Oma dann alle notwendigen Informationen, welche es zu respektieren gilt.
Meine Oma möchte aber nicht dass es zu einem Streit kommt und möchte unbedingt mir ihr Haus vermachen.
Was besitzt deine Oma denn außer dem Haus sonst noch an Vermögen? Spielen die gestzlichen Erben, insbesondere ihr Sohn da mit? Kannst du die Pflegekosten von bis zu 4500 EUR/Mon. mitbezahlen, wenn Oma ein Pflegefall wird und die Rente und PV nicht reicht? Bist du, ja dein Oma bereit, dass der Sozialhilfeträger es innerhalb von 10 Jahren sonst wider wegnimmt und doch an Dritte verkauft? Oder ihre Kinder im Erbfall innerhalb von 10 Jahren ihren Pflichtteil fordern, den du vmtl. nur bei Verkauf des Hauses innerhalb der geforderten Frist von 30 Tagen aufbringen kannst?
All diese Fragen sollten einmal geklärt werden, bevor man sich als Schlossherr sieht :-O
Nicht für viel Geld:-) Alles relativ.
Für einen Plan kommt es auf den tatsächlichen Wert der Immobilie an. Als Enkel hast du einen Steuerfreibetrag von 200.000 €. Sofern das Haus sich in dem Bereich bewegt: kann die Oma dir dies schenken und Mutter und Onkel verzichten auf ihren Pflichtteil. Hierfür benötigst du einen Notar.
Oma könnte sich dann noch ein Wohn/oder Nießbrauchrecht vorbehalten.
Alternativ schreibt Oma ein Testament, setzt die Kinder als Erben ein und spricht dir das Haus als Vermächtnis zu. ( für dich wieder eine Steuerfrage).
Da du Pflege angesprochen hast: Sofern Oma in den nächsten 10 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen ist, ( Pflegeheim, sonstiges Vermögen verbraucht), dir das Haus geschenkt hat, kann es sein, dass die Schenkung noch zurück gefordert werden muss.
Vorerbe/Nacherbe - befreite Vorerben können das Haus verkaufen. Vorerben die noch 30 Jahre leben, schaut der Nacherbe unter Umständen in die Röhre.
Du benötigst Unterstützung von einem Steuerberater und einem Anwalt oder Notar.
Sie kann das doch testamentarisch machen.