Mein Opa ist Verstorben und meine Oma verteilt seine Wertgegenstände.
Mein Opa ist vor einer Woche Verstorben :( und meine Oma verteilt jetzt schon an irgendwelchen Leuten seine Wertvollen sachen aus der Wohnung. Kann man da was gegen machen? Meine Mutter hatte sie drauf angesprochen das sie ein Recht hat auf die Sachen, und meiner Mutter wurde vor vielen Jahren versprochen das sie die Sachen von meinen Opa mal bekommt falls er mal Sterben muss!!!
Sie hatten meine Mutter sogar extra zu sich kommen lassen zu sich nachhause damit sie das alles klären können, weil meine Mutter so an den Sachen hängt. Als wir meine Oma getroffen hatten hat sie uns gesagt das sie schon ein paar Sachen an ihre andere Tochter Verschenkt hat ohne das meine Mutter davon was wusste! Meine Mutter hatte sie drauf angesprochen und meine Oma meinte meiner Mutter steht mal garnix zu, aber Verschenkt die von meinen Opa Verstorbenen Sachen an ihre andere Tochter.
Kann meine Mutter sich dagegen irgendwie wehren??? Ich habe mal irgendwoe Gelesen, das auch Wertgegenstände von meinen Opa man Erben kann? Was kann meine Mutter am Besten dagegen machen? Kann sie sich überhaupt dagegen wehren das meine Oma jetzt Sachen Verschenkt und meine Mutter da hängen lässt? Wir sind voll fertig, gerade ist mein Opa tot und meine Oma fängt schon an Sachen zu Verschenken.
Wir würden uns über ein paar Wertvollen Infos echt freuen.
7 Antworten
Falls es ein Testament gibt, das die Oma zur Alleinerbin macht, darf sie verschenken, was sie will. Aber die Sachen werden trotzdem mitgezählt bei der Ermittlung des Pflichtteil-Anspruchs, den Ihr von ihr einklagen könnt.
Falls es kein solches Testament gibt, darf sie das nicht. Wenn die Oma meint, " meiner Mutter steht mal garnix zu", dann ist sie damit genauso auf dem Holzweg wie die vielen Antworter, die hier bar jeglicher Rechtskenntnis behaupten, die Oma sei von Gesetzes wegen Alleinerbin.
Ob es sinnvoll ist, wegen einer verschenkten Kette einen Rechtsstreit anzufangen, steht auf einem anderen Blatt. Zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass besagte Kette der Oma und nicht dem Opa gehörte.
Ob es sinnvoll ist, wegen des Erbes sich auf ewig zu entzweien, ist ebenfalls zu klären. Vielleicht sieht Deine Mutter (sie ist Miterbin, nicht Du) das anders als Du.
Aber wenn die Oma sich als Alleinerbin aufspielt, kann man ihr diesen Zahn wohl nur mit gerichtlicher Hilfe ziehen. Also auf zum Anwalt, erster Schritt wird sein, ein Inventarverzeichnis zu verlangen. Oder besser zweiter Schritt - erster sollte sein, die vermutete Höhe Eures Erbteils gegen die Anwaltskosten zu vergleichen. Um Ärger abzureagieren, ist ein Prozess denkbar ungeeignet, da viel zu teuer.
Da müsste man sich im Erbrecht schon genauer auskennen ... ich selbst bin da leider nicht so bewandert. Generell hat deine Mutter als Tochter sehr wohl einen Anspruch auf einen Teil der Sachen. Auf was genau und wie viel muss entweder in einem Testament festgehalten worden sein, ansonsten kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.
Ich würd mir aber definitiv Auskunft geben lassen von jmd der sich auskennt mit dem Erbrecht. Und auf jeden Fall beim Nachlassgericht sich erkundigen.
Denn generell, wenn man noch nicht genau weiß, wer was erbt, darf "eigentlich" nichts weggegeben werden !
Wenn die Oma laut Testament Alleinerbin ist, wenn ihr Mann verstorben ist, dann haben Kinder die aus dieser Ehe hervorgingen einen Pflichtteilanspruch aus dem Vermögen, welches die Oma hinterlässt.Sind es 2 Töchter, so bekäme jede die Hälfte des Vermögens. Die Oma kann verschenken was sie will. Handelt es sich hingegen um Dinge von grösserem Wert würden diese wertmässig zu berücksichtigen sein. Dann könnte man sagen, die eine Tochter hat schon zu Lebzeiten Zuwendungen bekommen die aus dem Vermögen stammen und wertmässig auf das Erbe angerechnet werden.
Dafür würde man aber eine Aufstellung benötigen, was verschenkt wurde und welchen Wert diese Dinge haben. Wenn es sich um eine Uhr handelt, die vielleicht einen Wert von 200 € hat, lohnt es sich bestimmt nicht, deswegen eine Klage vom Zaun zu brechen.
Die Aussage der Oma, dass deiner Mutter gar nichts zustehen würde, ist falsch. Es sei denn, es wäre notariell festgelegt, dass die andere Tochter schon zu Lebzeiten Zuwendungen bekommen hat, die den Wert des Pflichteiles ausmachen,oder diesen sogar übersteigt. Dann hätte die andere Tochter ihren Pflichtteil schon bekommen und deiner Mutter würde das Vermögen , welches die Oma hinterlässt , zufallen. Das war bei uns in einem Erbfall so.
Die Sachen deines Opas gehören jetzt der Oma - und damit kann sie machen, was sie will!!!!! Allerdings kann deine Mama ja mit der Oma reden, und fragen, ob sie gewisse Dinge des Opas als Andenken bekommen kann... Schon mal überlegt, das die Oma jahrelang! mit dem Opa gelebt hat, und nun der Schmerz des Verlustes und die Einsamkeit etwas gross sind? Nicht jeder bindet sich dann an Erinnerungsgegenstände! Viele schmeissen dann rigoros alles weg, nur um nicht mehr erinnert zu werden... Wie deine Oma halt! Aber abgesehen davon: Eine Woche tot, und ihr geiert nur nach ein paar idiotischer Dinge??? Was ist den wertvolles dabei? Einige Uhren, die man ja auf Ebay noch verhökern könnte, nicht??? Denk mal darüber nach, wie eure Ansichten auf Außenstehende wirken!!!
Das kommt drauf an, ob es ein Testament gibt.
Erst mal ist die Oma der Haupterbe.
Und wenn es ein Berliner Testament war, kann sie ALLES verschenken.