Frage zum Erbrecht mit erwachsenen Adoption
Hallo zusammen,
ich bin bei meinen Großeltern aufgewachsen und war für sie sozusagen ein zweites eigenes Kind. Ich habe eine Generalvollmacht bekommen und bin als Erwachsener adoptiert worden. Sprich ich bin rein rechtlich der Sohn meiner Großeltern.
Das Verhältnis zu meiner Mutter war/ist immer sehr gut, die Adoption hatte andere Gründe. Mein Vater ist sehr früh gestorben.
Mein Opa ist leider vor 2 Jahren verstorben (Alleinerbe = Oma). Meine Oma ist jetzt vor kurzem gestorben. Das Erbe teilen sich meine Mutter und ich 50:50.
Nur jetzt stellt sich für mich die Frage, ob meine Mutter und ich uns zukünftig gegenseitig im Testament einsetzen müssen (Meine Mutter soll von mir erben und ich von Ihr)
P.S. Falls es relevant sein sollte: Meine Oma hat noch einen Bruder. Mein Opa hat min. 1 Bruder.
Puh, komplizierter Fall. Für Hinweise bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
3 Antworten
Es ist richtig, dass Sie (als adoptiertes Kind Ihrer Oma) neben Ihrer Mutter (als leibliches Kind der Oma) zu je 1/2 die Oma beerbt haben. Was nun Ihre eigene Erbfolge betrifft, ist zu beachten, dass Sie als volljährig Adoptierte gemäß § 1770 BGB - anders als minderjährig Adoptierte, deren Verwandtschaftsverhältnis mit den leiblichen Eltern und Verwandten erlischt - mit Ihrer leibloichen Mutter "verwandt" geblieben sind. Das würde bedeuten, dass Ihre Mutter Sie bei Ihrem Tod als gesetzliche Erbin beerben würde, sofern Sie ohne eigene Abkömmlinge und ohne Ehepartner versterben würden. Beim Tod Ihrer leiblichen Mutter würden Sie als deren gesetzliche Erbin (Geschwiister haben Sie nicht) zum Zuge kommen. Gleichwohl würde ich empfehlen, dass sowohl Sie als auch Ihre Mutter in handschriftlichen Testamenten diese Erbfolge festlegen. Es muss sich aber um getrennte Testamente handeln; denn gemeinschaftlich können nur Ehepaare testieren. Es genügt, in den Testamenten jeweils niederzuschreiben: "Ich bestimme als meinen letzten Willen die unbeschränkte Alleinerbfolge meiner Mutter ... (Name) im Falle meines Todes . Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift". Gleicher Text für Ihre Mutter, die Sie als unbeschränkte Alleinerbin einsetzen sollte. Ich halte das zumindest der Klarstellung halber für sinnvoll; denn die Adoption durch Ihre Großmutter zu Lebzeiten der eigenen Mutter ist doch etewas außergewöhnlich, so dass es sinnvoll erscheint, die gewollte gesetzliche Erbfolge auch testamentarisch zu bestätigen, so dass es im Erbfall keine Unklarheiten geben kann.
Bei einer Erwachsenenadoption erlöschen nicht die Verwandtschaftsverhältnisse zur leiblichen Mutter. Es entstehen lediglich neue. Du wärst nach der gesetzlichen Erbfolge also zweimal erbberechtigt. Einmal nach deinen Großeltern/Eltern und einmal nach deiner leiblichen Mutter. Abschließend könnte man das mit hundertprozentiger Sicherheit aber nur sagen, wenn man Einblick in die relevanten Unterlagen hätte.
Hallo siriusblast,
da wäre ein Testament angebracht. Denn rechtlich gesehen, seid ihr Geschwister.
Die Onkel, denn das sind die Brüder deiner Adoptionseltern für dich, spielen dabei keine Rolle. Würden sie auch bei der gesetzlichen Erbfolge nicht spielen.
Allerdings mögliche Kinder von dir oder deiner Mutter. Die hätten dann Anspruch auf einen Pflichtteil.
Am besten, ihr lass euch von einem Notar beraten.
Alles Gute
Virginia
Es handelt sich um eine Erwachsenenadoption. Die leibliche Mutter ist also sowohl rechtliche Schwester als auch Mutter. Mit allen Erbansprüchen, die sich daraus ergeben können.