Kann meine Oma mir ihr Haus einfach schenken?
Hallo,
ich habe ein Problem und bitte umgehend um eure Hilfe.
Es geht um ein Thema welches mir sehr am Herzen liegt. Meine Oma wohnt auf einem Dorf auf einem Grundstück was mir einfach alles bedeutet. Sie ist allein und ich weiß nicht mehr wie viel Zeit ihr noch bleiben wird, das kann man schließlich nie wissen.
Dieses Grundstück bedeutet mir alles und ich möchte es auf gar keinen Fall verlieren. An mich alleine vererben kann es meine Oma jedoch nicht, da andere Verwandte von mir natürlich auch ihren Anspruch darauf haben. Diese wollen das Grundstück jedoch verkaufen. Ich könnte damit niemals leben und will es unbedingt behalten und dort selbst später wohnen.
Ich habe überlegt ob sie mir das Grundstück einfach schenken könnte, doch dafür müsste sie dann noch 10 Jahre leben. Da ich nun nicht weiß ob sie das schafft wollte ich fragen ob es noch andere Möglichkeiten gibt das Grundstück zu bekommen.
Wenn sie mir das Haus für 1 Euro verkaufen würde müsste müsste ich jedoch einen bestimmten Steuer Anteil bezahlen welcher mir in meiner momentanen Lebenslage nicht möglich zu bezahlen ist, denn ich mache gerade erst eine Ausbildung.
Gibt es eine Möglichkeit das Grundstück zu bekommen ohne vorher tausende von Euros auszugeben?
6 Antworten
Einer Schenkung in notarieller Form steht kein Hinderungsgrund entgegen.
Pflichtteilsansprühe oder Ergänzungsansprüche von Kindern verjähren nach 10 Jahren seit Schenkung - also schön pflegen, das "alte Mädchen"!.
Die Oma kann dir das Grundstück
- Schenken. Dazu müsste sie mit Dir vor einem Notar einen Schenkungsvertrag abschließen und der Eigentumsübergang auf dich müsste ins Grundbuch eingetragen werden. Dieser Vertrag kostet allerdings Notar- und Grundbuchgebühren. Ferner musst Du wissen, dass du als Enkelin einen Schenkungssteuerfreibetrag von 200.000 € hast. Nur soweit der Wert des Grundstücks darüber hinaus ginge, müsstest du ihn versteuern. Du hast mit Recht die 10-Jahresfrist angesprochen. Wenn die Oma innerhalb dieser Zeit nach der Schenkung verstirbt, könnten ihre Erben sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche an dich stellen. Das heißt: Sie könnten verlangen, dass der Wert der Schenkung Omas Nachlass hinzugerechnet und ihre Pflichtteile aus dem so erhöhten Nachlasswert berechnet werden. Diese Hinzurechnung vermindert sich aber pro Jahr um 10%, so dass sie nach 10 Jahren ganz wegfällt. Während der 10 Jahresfrist könnten aber diese Forderungen dich belasten, zumal ich davon ausgehe, dass das Vermögen der Oma im wesentlichen in dem Grundstück besteht und sie kein nennenswertes weiteres Vermögen besitzt.
- Sie kann das Grundstück an dich verkaufen. Aber wenn sie dir dafür nur einen unter dem Verkehrswert liegenden Preis abverlangt, würde das als "gemischte Schenkung" gewertet werden , was die gleichen Folgen nach sich ziehen würde wie in Ziff.1 dargestellt. Auch ein Kaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung und kostet daher Geld.
- Oma kann in ihrem Testament (handschriftlich abzufassen oder vor einem Notar zu erklären) bestimmen, dass sie Dir das Grundstück/Haus als Vermächtnis zuwendet, oder wenn sie dich als eine ihrer Erben einsetzt, dass dir im Rahmen der Auseinandersetzung ihres Nachlasses das Grundstück/Haus zukommen müsse. Es könnten dann aber auch die unter Ziff. 1 genannten Probleme entstehen.
- Eine gute Idee hatte bereits ein anderer Antwortgeber: Wenn die Oma dir - ebenfalls durch Vertrag vor einem Notar - ein lebenslanges Dauerwohnrecht auf dem Grundstück/Haus bestellt, würde das auch nach Omas Tod die neuen Eigentümer (Omas Erben) binden. Das heißt, sie könnten dir das Wohnrecht nicht entziehen, so lange du lebst. Aber du wärst eben nicht selbst Eigentümerin, aber jedenfalls wohnberechtigt. Aber auch da könnte der rechnerische Wert (Kapitalwert) des Wohnrechts zu Problemen wie in Ziff. 1 führen.
Wie wäre es denn, wenn die Oma und Du über dieses Thema mit den infrage kommenden Erben (das sind ja wohl alles Verwandte von dir) einmal vernünftig und einträchtig reden würdet, um eine Lösung zu finden, die sowohl deinem Wunsch Rechnung trägt, aber auch die - berechtigten - Interessen der anderen Beteiligten berücksichtigt. Du kannst ja schließlich nicht verlangen, dass alle anderen Beteiligten ihre Erberwartungen bei Omas Tod einfach deshalb fallen lassen, weil du den dringenden Wunsch hast, Omas Haus zu bewohnen. Das sollte im Kreis der Familie/Erben erörtert werden.
Sie kann es dir sowohl schenken als auch vererben. In beiden Fällen haben ihre Kinder Pflichtteils(ergänzungsansprüche). Wenn du das Hausgrundstück nicht verkaufen willst, dann musst du diese Geldansprüche entweder aus eigener Tasche bezahlen oder einen Kredit dafür aufnehmen (das Grundstück kann beliehen werden). Wenn deine Oma noch sonstiges (Geld-)Vermögen hat, dann können die Ansprüche natürlich auch damit beglichen werden. Es gibt natürlich auch noch andere Gestaltungsmöglichkeiten, die sind aber meist nur möglich, wenn die gesetzlichen Erben mitwirken.
Leider nicht, sie kann Dich als Erbin einstezen, und vielleicht hast Du bis dorthin Geld um die anderen auszuzahlen (die Pflichtteile bekommen), also deine Eltern oder Tanten/ oder Onkel . Um 1 Euro verkaufen ist leicht durchschaubar.
Die einzigste Möglichkeit ist es, das Haus mit dem Grundstück zu kaufen, dabei kann deine Oma weit unter dem Wert bleiben, aber Kosten und Steuern fallen trotzdem an. Deine Oma könnte dir die Kosten jedoch ersetzen, indem sie dir das Geld dazu gibt.