Sohn nimmt Pflichtteil Tochter verzichtet Enkel wird Erbe?

5 Antworten

für uns ist nicht erkennbar wie viele personen überehaupt erbberechtigt sind. sind es 2 oder 3? oder 4??

annokrat

sie kann es ihr auch jetzt einfach schenken, dann bekommt er erst mal gar nichts

Dann wird der Enkel eigentümer von 25% Was ist mit den restlichen 75%

Lauuura 
Beitragsersteller
 17.10.2017, 22:40

was ist mit den restlichen 75%?

Lukas220999  18.10.2017, 09:10
@Lauuura

Die müssen ja noch bei jemand anderem bleiben.

Wie willst du in der Wohnung leben, wenn dir "nur" 25 gehören?

Das ganze wurde noch nicht ganz durchdacht.

Ich sortier mal:

Oma hat 2 Kinder- deine Mutter und einen Sohn (Bruder deiner Mutter und dein Onkel). Beide sind erbberechtigt. Und es gibt mindestens ein weibliches Enkelkind.

Nach dem Testament sollte deine Mutter das Haus bekommen und deine Onkel, ihren Bruder auszahlen müssen mit dem Pflichtteil. Dieser liegt bei 25%.

Dann hätte sie das ganze Haus gehabt und könnte damit verfahren wie sie später mal möchte.

Wenn deine Oma jetzt möchte, das ein Enkelkind das Haus erben soll, dann kann sie das in einem neuen Testament so bestimmen. Das wäre der einfachste Weg.

Dann wäre deine Mutter, neben ihrem Bruder ebenfalls pflichtteilsberechtigt, kann aber muss nicht ihren Pflichtteil geltend machen.

Wenn ihr euch top versteht, dann kann man es dann drauf ankommen lassen, dann bekommt der Onkel auf Anforderung seinen Pflichtteil- denn auch der muss ihn einfordern und deine Mutter fordert nichts.

Dann gehört der Enkelin, die dann die Auszahlung des Pflichtteiles vornehmen muss, das Haus.

Deine Mutter kann jedoch innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod der Oma ihren Pflichtteil noch einfordern.

Dem kann man entgehen, indem sie eine schriftliche Erbverzichtserklärung bei einem Notar abgibt.

Das geschieht in der Regel gegen Zahlung eines Betrages um denjenigen zu entschädigen. Kann man aber auch ohne Gegenleistung machen.

Dann braucht sich die Enkelin nicht zu sorgen, dass noch Forderungen an sie herangetragen werden.

Sie kann zugunsten ihres Sohnes vezichten.