Oma will Enkel Geld vererben / schenken ...
Hallo!
Meine Oma hat ein Schließfach, worin sich fast ihr gesamtes Bargeld befindet. Meine Oma möchte, dass ich dieses Geld bekomme, weil ich sie pflege. Meine Mutter (ihre einzige Tochter) soll nur das Guthaben auf dem Girokonto bekommen aber nichts von dem Bargeld.
Nun hat meine Oma gesagt, dass vorsichtshalber das Schließfach auf mich umgeschrieben wird, damit meine Mutter nicht an das Geld kommt.
Hat meine Mutter irgendwelche Rechte, kann sie das Geld einfordern?
Der genaue Bargeldbetrag ist meiner Mutter nicht bekannt, den kennen nur Oma und ich, aber meine Mutter weiß, dass es mehrere Tausend Euro sind.
Welche Möglichkeiten haben wir, damit meine Mutter nicht an das Geld kommt?
Schon mal vielen Dank für die kommenden Antworten.
13 Antworten
Fakt: Ohne Testament ist Deine Mutter in der Erbfolge an erster Stelle. Ihr steht damit auch ein Anteil aus der Schenkung zu. Einfach mal verschenken und damit ist die wundersame Erbschaft gelaufen, das geht natürlich nicht. Im Falle Deine Oma verstirbt, werden alle Schenkungen rückwirkend von 10 Jahren in die Erbmasse einbezogen.
Der einzige Weg wäre es wirklich, wenn Deine Oma mit einem Notar ein entsprechendes Testament erstellt in welchem genau verfügt wird, wer welches Erbe erhalten soll.
Ob sich Deine Mutter oder Deine Oma verstehen oder nicht, spielt in der derzeitigen Konstellation keine Rolle.
Welche Möglichkeiten haben wir, damit meine Mutter nicht an das Geld kommt?
Bete mal, dass Deine Oma noch eine Weile lebt. Stirbt sie nämlich vor Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung, hat Deine Mutter evtl. Ansprüche (§ 2325 BGB).
Grundsätzlich bedarf eine Schenkung der notariellen Beurkundung (§ 518 BGB). Zu beachten sind auch steuerrechtliche Fragen, da auch eine Schenkung u.U. der Schenkungsteuer unterliegt.
Sind bei "mehreren tausend Euro" irrelevant
Kommt halt drauf an, wieviel "mehrere" Tausend es sind. Der Freibetrag liegt da afaik bei 200.000 €. Solange der Schließfachinhalt darunter liegt, ist Steuer tatsächlich kein Thema.
Ohne Testament ist ihre Mutter, wenn das einzige Kind und kein Ehegatte mehr da ist, die Alleinerbin. Damit steht ihr auch der Inhalt des Schließfaches zu. Schreibt die Ooma das jetzt um, kann ihre Mutter trotzdem verlangen zu wissen, wie viel darin war, ggf. kann sie diese Auskunft gerichtlich einklagen. Sie sollten mit Ihrer Großmutter sprechen, ein Testament wäre die beste Lösung, dann ist alles klar, oder ihre Mutter erklärt sich zum Verzicht auf dem Inhalt des Schließfaches bereit. Ihre Oma sollte sich darüber mit einem Anwalt unterhalten, damit sie sicher ist, dass nach ihrem Tod alles so geregelt wird, wie sie es gern hätte.
Wenn das in ihrem Testament steht wird das doch berücksichtigt oder nicht?
Ja, danke für eure zahlreichen Antworten.
Wie einige geschrieben haben, kann man so viel Geld nicht einfach so verschenken. Das geht nur über Notar und die 10 Jahre sind auch zu berücksichtigen! Sonst hätte sie es mir ja längst geschenkt.
Und einfach so einstecken, hm, da hat meine Mutter sicherlich das Recht das Geld gerichtlich einzufordern. Und das würde sie auch 100%ig tun!
Aber der Betrag liegt noch deutlich unter 200.000 €, sodass keine Steuer anfällt.
Wie haben uns entschlossen, ein Testament zu verfassen, welches direkt vom Notar geschrieben wird. Dann ist alles korrekt formuliert und außerdem vergewissert sich der Notar, dass meine Oma im "Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte" ist.
Nicht ganz - da geht es um ein "Schenkungsversprechen" eine Schenkung bedarf keiner besonderen Form, denn
Wird das Schließfach also übertragen, ist die Schenkung vollzogen.
Sind bei "mehreren tausend Euro" irrelevant