Darf ich als Lebenslanges Wohnrechtbeziehende eine Freundin von mir einziehen lassen?
Hallo ihr lieben, ich habe eine Frage an euch und zwar habe ich lebenslanges Wohnrecht und ich möchte einer Freundin von mir für 2 Monate eine Unterkunft bieten. Allerdings stellt sich mein Onkel dem das Haus gehört quer, kann er mir das verbieten oder muss er sich das gefallen lassen? Wir hatten damals vereinbart, dass ich einziehen lassen kann wenn ich will solange ich keine Miete von denjenigen verlange......und darf ich ihr das dann unterschreiben wenn sie eine "Mieterbescheinigung" fürs Amt braucht oder muss das mein Onkel machen?
Glg und danke für eure Antworten
4 Antworten
nein, das muss er nicht zulassen
das wohnrecht gilt NUR für dich, für niemanden sonst
kannst dir auch bescheinigungen holen, bis der arzt kommt, es gilt NUR für dich
sie kann bei dir einziehen, wenn du da wohnst, aber nicht das wohnrecht für dich ausüben
das wohnrecht ist eine persönlich beschränkte dienstbarkeit, sie ist auf deine person beschränkt, du kannst es nicht vererben, überlassen, veräußern, etc
nur du kannst es ausüben
Wie eine WG nur das ich kein Geld von ihr verlange, da es maximal für 2 Monate wäre
das geht, zuzug kann er nur in sonderfällen verbieten
hier zb, wenn ihr eine wg gründet^^
ihr seid ein paar und sie wohnt bei dir, das geht
Naja paar jetzt nicht wirklich sondern eine mega beste Freundin von mir und sie braucht nur für ein paar Monate eine Unterkunft und da ich ja keine Miete von ihr verlange kann er ja nichts sagen oder?
doch, kann er, das ist gebrauchsüberlassung an dritte
Ah ok trotz das ich keine Miete oder sonstiges von ihr verlange?
ja, auch trotzdem
Ok danke ✌
es darf halt keine wg sein, sie zieht zu dir in die wohnung, als partner
du nutzt die ganze wohnung und sie darf die ganze wohnung mitnutzen, wie einpartner oder kind oder so was
keine wg!
es muss so ein familiäres partnerschaftliches verhältnis sein
Ok 😂😂 Danke
Ich nutze tatsächlich die ganze Wohnung, da mein schrank im "Gästezimmer" steht.
Es kommt zunächst darauf an, was im Vertrag über das Wohnrecht genauer definiert ist. Dort könnte vereinbart sein, welche Personenkreise du bei dir einziehen lassen könntest. Du solltest dort also mal nachlesen.
Wenn dort nichts zu deiner Frage vereinbart ist, dann gilt die getzliche Regelung. Diese findet sich in §1093 Abs.2 BGB:
Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.
Du siehst, nur Familienangehörige und Pflegepersonal dürfen laut Gesetz aufgenommen werden.
Die Wohnungsgeberbestätigung würdet du selber ausstellen, nicht dein Onkel.
Ich dürfte sie aber als Gast für 6Wochen definitiv bei mir "einziehen" Lassen oder?
Als Gast ja. Aber ein Gast würde sich nicht im Einwohnermeldeamt ummelden. Daher ging ich davon aus, dass es nicht ausgeschlossen ist, wenn sie tatsächlich länger beir dir wohnen will und dann schnell ein dauerhaftes Wohnverhältnis angenommen werden kann.
Sie würde halt für Max. 2Monate bei mir Als Gast einziehen und ab der 6Woche muss sie sich ja ummelden, deswegen meine Frage aber wenn mein Onkel sich quer stellt dann bleibt sie halt nur für 6 Wochen
Das Wohnungsrecht ist, wenn man es für deinen Fall etwas verkürzen will, eine Art im Grundbuch verankerter unkündbarer Mietvertrag, was die Rechte des Wohnungsrechtsinhabers betrifft ... pauschal & grundsätzlich, nicht auf jeden Fall zutreffenden.
Damit kannst du beherbergen, wen du willst, wann du willst so oft du willst ... Entscheidend ist was im entsprechendem Vertrag & im Grundbuch steht. Also im allerwahrscheinlichsten Fall kannst du die Freundin einziehen lassen und du bist derjenige, der die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen muss, nicht dein Onkel. Der kann zwar rumtoben wie Rumpelstilzchen, ist aber machtlos.
du kannst bis zu 6 Wochen Besuch haben danach trickst doch einmal Besuch u.dann wieder da
Also ich wohne hier in der Wohnung ich würde quasi mit ihr wohnen