Darf ich als Lebenslanges Wohnrechtbeziehende eine Freundin von mir einziehen lassen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

nein, das muss er nicht zulassen

das wohnrecht gilt NUR für dich, für niemanden sonst

kannst dir auch bescheinigungen holen, bis der arzt kommt, es gilt NUR für dich

sie kann bei dir einziehen, wenn du da wohnst, aber nicht das wohnrecht für dich ausüben

das wohnrecht ist eine persönlich beschränkte dienstbarkeit, sie ist auf deine person beschränkt, du kannst es nicht vererben, überlassen, veräußern, etc

nur du kannst es ausüben

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 14:39

Also ich wohne hier in der Wohnung ich würde quasi mit ihr wohnen

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 14:40
@Hollymolly1507

Wie eine WG nur das ich kein Geld von ihr verlange, da es maximal für 2 Monate wäre

KevinvomAmt  12.09.2018, 14:41
@Hollymolly1507

das geht, zuzug kann er nur in sonderfällen verbieten

hier zb, wenn ihr eine wg gründet^^

ihr seid ein paar und sie wohnt bei dir, das geht

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 14:43
@KevinvomAmt

Naja paar jetzt nicht wirklich sondern eine mega beste Freundin von mir und sie braucht nur für ein paar Monate eine Unterkunft und da ich ja keine Miete von ihr verlange kann er ja nichts sagen oder?

KevinvomAmt  12.09.2018, 14:44
@Hollymolly1507

doch, kann er, das ist gebrauchsüberlassung an dritte

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 14:44
@KevinvomAmt

Ah ok trotz das ich keine Miete oder sonstiges von ihr verlange?

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 14:45
@KevinvomAmt

Ok danke ✌

KevinvomAmt  12.09.2018, 14:46
@Hollymolly1507

es darf halt keine wg sein, sie zieht zu dir in die wohnung, als partner

du nutzt die ganze wohnung und sie darf die ganze wohnung mitnutzen, wie einpartner oder kind oder so was

keine wg!

es muss so ein familiäres partnerschaftliches verhältnis sein

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 14:46
@KevinvomAmt

Ok 😂😂 Danke

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 14:48
@KevinvomAmt

Ich nutze tatsächlich die ganze Wohnung, da mein schrank im "Gästezimmer" steht.

Es kommt zunächst darauf an, was im Vertrag über das Wohnrecht genauer definiert ist. Dort könnte vereinbart sein, welche Personenkreise du bei dir einziehen lassen könntest. Du solltest dort also mal nachlesen.

Wenn dort nichts zu deiner Frage vereinbart ist, dann gilt die getzliche Regelung. Diese findet sich in §1093 Abs.2 BGB:

Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.

Du siehst, nur Familienangehörige und Pflegepersonal dürfen laut Gesetz aufgenommen werden.

Die Wohnungsgeberbestätigung würdet du selber ausstellen, nicht dein Onkel.

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 15:30

Ich dürfte sie aber als Gast für 6Wochen definitiv bei mir "einziehen" Lassen oder?

Renick  12.09.2018, 15:34
@Hollymolly1507

Als Gast ja. Aber ein Gast würde sich nicht im Einwohnermeldeamt ummelden. Daher ging ich davon aus, dass es nicht ausgeschlossen ist, wenn sie tatsächlich länger beir dir wohnen will und dann schnell ein dauerhaftes Wohnverhältnis angenommen werden kann.

Hollymolly1507 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 15:35
@Renick

Sie würde halt für Max. 2Monate bei mir Als Gast einziehen und ab der 6Woche muss sie sich ja ummelden, deswegen meine Frage aber wenn mein Onkel sich quer stellt dann bleibt sie halt nur für 6 Wochen

Das Wohnungsrecht ist, wenn man es für deinen Fall etwas verkürzen will, eine Art im Grundbuch verankerter unkündbarer Mietvertrag, was die Rechte des Wohnungsrechtsinhabers betrifft ... pauschal & grundsätzlich, nicht auf jeden Fall zutreffenden.

Damit kannst du beherbergen, wen du willst, wann du willst so oft du willst ... Entscheidend ist was im entsprechendem Vertrag & im Grundbuch steht. Also im allerwahrscheinlichsten Fall kannst du die Freundin einziehen lassen und du bist derjenige, der die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen muss, nicht dein Onkel. Der kann zwar rumtoben wie Rumpelstilzchen, ist aber machtlos.

du kannst bis zu 6 Wochen Besuch haben danach trickst doch einmal Besuch u.dann wieder da