Mündliche zusage auf lebenslanges Wohnrecht?Get das?
Wenn zb Partei A zu Partei B sagt, Sie bekommen lebenslanges Wohnrecht in unserem Haus,gilt dies dann schon Rechtlich als Grundlage , das Person B nicht mehr aus der Wohnung rausgeworfen werden kann, wenn dies mehrere Zeugen bezeugen können das Person A , Person B das Lebenslange Wohnrecht zugesagt hat?
7 Antworten
Verträge sind auch mündlich gültig, nur das die Gefahr besteht das sich im Streitfall niemand mehr daran erinnert. Besser ist über einen Notar das Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Zur rechtlichen Sicherheit für den Begünstigten bedarf die Vereinbarung gemäß dem Beurkundungsgesetz wie alle Vereinbarungen über Grundstücke und grunstücksgleiche Rechte der notariellen Form. Der grundbuchliche Vollzug kann bis zum Antrag eines Beteiligten ausgesetzt werden; dies ist aber nicht anzuraten, da das Grundbuch öffentlichen Glauben geniest und ein zwischenzeitlicher Eigentümerwechsel ohne den erkennbar vereinbarten Willen von daher verheerende Folgen für den Begünstigten haben könnte!
Es ist erstens ein Notar nötig, der das verbrieft und wird ins Grundbuch Abteilung II eingetragen. Mündliche Vereinbarungen sind meines Wissens nicht gültig bzw. verbindlich.
Grzundsätzlich wäre ein derart vereinbartes schuldrechtliches Wohnungsrecht denkbar, nur im Zweifel eben nicht zu beweisen.
Ich würde A und B daher dringend dazu raten, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1093 BGB mit notarieller Mitwirkung und Eintragung im Grundbuch vorzunehmen, das (mit Ausnahme einer Zwangsversteigerung) das beabsichtigte Wohnungsrecht der/s B tatsächlich zusichert :-O
G imager761
Zitat : Grzundsätzlich wäre ein derart vereinbartes schuldrechtliches Wohnungsrecht denkbar, nur im Zweifel eben nicht zu beweisen.
Ich würde A und B daher dringend dazu raten, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1093 BGB mit notarieller Mitwirkung und Eintragung im Grundbuch vorzunehmen, das (mit Ausnahme einer Zwangsversteigerung) das beabsichtigte Wohnungsrecht der/s B tatsächlich zusichert :-O
Kommentar : Das Mindeste was Sie machen sollten ist : den einen entscheidenden Satz auf ein Stück Papier schreiben. Namen und Datum drunter. Ausserdem sollte ein Satz dazu drin stehen, welche Kosten(entwicklung) möglich sein soll.
Bei dem "schuldrechtlichem Wohnungsrecht" bedarf es keiner besonderen Form. Nehmen Sie einfach ein Blatt Papier aus dem Müll, wenns sein muss auch ein Stück Pappe aus dem gelben Sack.