Hauptmieter kündigt und will wegziehen, Untermieter findet keine neue Wohnung
Ich habe viele ähnliche Fragen gefunden, aber keine, die genau passt. Im Sommer 2013 zog ich in eine Wohngemeinschaft ein (neben mir der Hauptmieter, und ich hatte einen Vorgänger), und erhielt einen Untermietvertrag. Das Zimmer war leer und nicht teilmöbiliert. Wir haben beide in der aktuellen Stadt studiert. Er ist aktuell arbeitslos und Hartz IV, ich arbeite im sozialen Bereich mit wechselnden Einnahmen und bin Hartz-IV-Aufstocker. Der Hauptmieter möchte in eine andere Stadt ziehen hat nun gekündigt (seine 3 Monate Frist begannen am 1. Feb.). Ursprünglich hätte ich neuer Hauptmieter werden sollen, es hätte einen Auflösungsvertrag jeweils gegeben, doch der Vermieter verlangte dann von mir eine Elternbürgschaft, die mir meine Eltern nicht ausstellen wollen. Daraufhin musste mein Hauptmieter eine formale Kündigung an den Vermieter schicken, die habe ich zwar schriftlich zur Kenntnis genommen, mein Untermietvertrag wurde aber bislang noch nicht gekündigt (nach meiner Recherche hätte ich sechs Monate Kündigungsfrist). Nun habe ich den ersten Monat Wohnungssuche fast hinter mir, und es sieht eher schlecht aus. Es gibt zwar eigentlich genügend bezahlbare Angebote, aber es wird sich immer für einen anderen Kandidaten entschieden. Mir wurde beim Mieterschutzbund gesagt, dass ich einfach und zwar unmittelbar vom Vermieter geräumt werden kann, da zwischen ihm und mir kein vertragliches Verhältnis besteht. Ich solle mich rechtzeitig an Wohnungs- und Sozialamt wenden. Dafür wiederum bräuchte ich einen Wohnberechtigungsschein qua Hartz IV. Nun läuft das Ende Februar aus und braucht einen Verlängerungsantrag, der aber vermutlich nicht durchkommt, weil ich jetzt zwei Monate etwas zu viel verdient habe (1.000 netto). Somit wird es fraglich, ob ich im April einen aktuellen Wohnberechtigungsschein werde vorlegen können. Nun habe ich schon gelesen, dass ich meinen Vermieter, also den Hauptmieter, verklagen müsste/könnte. Oder ab wann müsste ich mit der Räumung rechnen? Kommen da Kosten auf mich zu? Allerdings dürfte das doch bei einem arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger eine vergebliche Mühe sein? Insofern bitte ich um konstruktive Tipps, denn ohne Wohnung verlöre ich bald meinen Job und so fort.
3 Antworten
Es ist richtig, der Hauptmieter muß Dir gegenüber als Vertragspartner den Untermietvertrag kündigen. Weiter ist richtig, daß sich das Zwangsräumungsverfahren des Hauptvermieters auch auf Dich als Untermieter erstrecken kann. Diese Kosten müßte aber der Hauptmieter tragen, da er gegenüber dem Hauptvermieter als sein Vertragspartner für die fristgerechte Räumung der Mietsache, aufgrund seiner Kündigung, haftet. Der Hauptvermieter kann die Räumungsklage erst nach Mietvertragsende beim Gericht einreichen.
Wenn Du nun geräumt wirst, hast Du gegenüber Deinem Vermieter/Hauptmieter einen Schadenersatzanspruch wegen Entziehung der Mietsache. Für dieses Verfahren könntest Du Prozeßkostenhilfe beantragen.
Du könntest schon jetzt beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen um Dich vorab von einem Anwalt beraten zu lassen.
Grundsätzlich ist der Tipp gut, daß Du Dich wegen der drohenden Obdachlosigkeit ans Wohn-/Sozialamt wenden solltest.
Der Hauptmieter musste dir den Untermietvertrag natürlich ebenfalls fristgerecht kündigen.
Was soll er denn machen? Er kann sich dir ja nicht auf Gedeih und Verderb ausliefern.
Er hat ihn noch nicht gekündigt. Wie ich oben geschrieben habe. Und ich will keine stoischen Aphorismen, sondern konstruktive Tipps.
Untermietverhältnisse enden automatisch mit dem Hauptmietverhältnis.