WG: Nutzungsvertrag statt Untermietvertrag?
Hi Ich will in eine WG einziehen aber der Hauptmieter der Wohnung will mir keinen Untermietvertrag geben. Entweder ich soll in den Hauptmietvertrag mit eingeschrieben werden oder er wuerde mir eine Nutzungsvereinbarung geben. Der Vermieter erlaubt keine Untervermietung.
Da ich aber nur 5 Monate da wohnen will, will Ich will aber nicht in den Hauptvertrag aufgenommen werden und die daraus resultierenden Verantwortungen und Risiken tragen.
Worin bestehen gesetzlich die Unterschiede zwischen einem Untermietvertrag und einer Nutzungsvereinbarung?
Darf der Hauptmieter mir ueberhaupt eine Nutzungsvereinbarung geben, weil der Vermieter die Untervermietung ja nicht erlaubt hat.
2 Antworten
Lies einfach mal diese kurze Information hier zu den drei Möglichkeiten bei Mietvertrag + WG.
Eine entgeltliche Nutzungsvereinbarung über die Nutzung von Räumen?
Das ist schlicht und ergreifend ein Untermietvertrag mit einem anderen Namen.
Wenn der Vermieter das nicht gestattet, geht der Hauptmieter ein Risiko ein, deswegen gekündigt zu werden. Damit gehen dann auch die Untermietverträge flöten.