Können Hartz IV Empfänger auf dem Campingplatz leben?
Mal angenommen jemand bezieht Hartz IV und möchte auf einem Campingplatz leben (oder halt irgendwo, wo man einen Wohnwagen oder ähnliche Bude aufstellen darf für einen geringen Preis). Geht sowas? Bekommt derjenige dann weiterhin Hartz IV? Wird das dann der geringeren Miete entsprechend gemindert? Bekomme zwar kein Hartz IV, habe aber von einem Bekannten gehört dass der das mal gemacht hat als ihm die Wohnung gekündigt wurde.
5 Antworten
Das Amt wird die Stellplatzkosten aber nicht übernehmen. Der Grund ist formal einfach: auf einem Campingplatz kannst Du keinen dauerhaften ersten Wohnsitz anmelden.
Wird das dann der geringeren Miete entsprechend gemindert?
Natürlich, man bekommt immer die angemessenen oder tatsächlichen Wohnkosten erstattet.
Es gab wohl mal ein Urteil, daß auch Steuern & Versicherung für ein Wohnmobil von der Arge bezahlt werden müssen.
So ähnlich verhält es sich evtl. auch beim Dauercamping.
Anders wohl bei Schrebergärten, dort ist ein Dauerwohnen meist untersagt, auch bei festen Hütten
Es ist eine Schande dass man in diesem Land inzwischen wegen jedem Furz vor Gericht muss! Die Kosten für ein Wohnmobil sind doch vermutlich eh wesentlich geringer als die für eine Wohnung!
... natürlich, keiner von denen verbietet so etwas.
Ich trauen ihm (dem Harztler) zu, dass er das kann. Aber nicht als legale Postanschrift. Ein Wohnwagen ist nicht Wohnsitzfähig. Damit hat er keine ladungsfähige Anschrift. Das ist wie unter einer Brücke schlafen.
Kann man nicht die Adresse des Campingplatzes als Anschrift angegeben?