Mitbewohner will ausziehen. Darf ich alleine in der Wohnung bleiben?

4 Antworten

Gibt es eine Möglichkeit, bei der mein Mitbewohner kündigt und ich weiter wohnen bleiben darf?

Gemeinsame Mietverträge kann man nur gemeinsam kündigen oder wenn beide Mieter und Vermieter einverstanden sind, macht man einen Aufhebungsvertrag.

Die Wohnung hat 55 m² und war damals 5 m² zu groß, damit eine einzelne Person einziehen konnte.

Dann glaube ich nicht, dass der Vermieter mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist.

Vielleicht besteht die Möglichkeit einen anderen Hauptmieter mit in den Vertrag aufzunehmen, sofern wiederum beide Mieter und Vermieter einverstanden sind.

Ansonsten bleibt nur die gemeinsame Kündigung; auch wenn Du da wohnen bleiben willst.

Ihr müsst mit dem Vermieter reden! Wenn er einverstanden ist, dich als alleinigen hauptmieter zu behalten, dann geht das.

Diese 50m²-Regel als Maximum für eine Person betrifft normalerweise ALG2-Bezieher.

Wenn allerdings die öffentliche Förderung auf die Wohnung noch läuft, kann es sein, dass du für den dann neuen Mietvertrag wieder einen WBS brauchst... und dann wirds schwierig.

Gibt es eine Möglichkeit, bei der mein Mitbewohner kündigt und ich weiter wohnen bleiben darf?

Sogar zwei: Der Mitbewohner stellt Antrag auf Entlassung aus eurem Mietverhältnis und du wie der Vermieter stimmen dem zu.

Muster unter VIII. auf http://www.mietrecht.org/kuendigung/entlassung-mieter-mietvertrag/

Fragt sich nur, ob euer Vermieter diese Zustimmung erteilt, wo ihm ein vollhaftender Vertragspartner fehlt oder er die Wohnung teurer einem Dritten vermieten könnte.

Ihr kündigt den Vertrag gemeinsam und der VM wäre bereit, mit dir auch ohne WBS einen neuen Mietvertrag einzugehen, den du auch zu veränderten Bedingungen (Miete, Kaution) akzeptieren könntest.

Ansonsten dürfte dein Mitbewohner nicht einfach ausziehen wollen und damit unverändert für Miete, Nachzahlungen, Schäden und Renovierungen seiner ehemal. Wohnung vollumfänglich in Haftung genommen werden, die er garnicht nutzt oder verursacht.

Dann müsstest ihr beide ausziehen; deine Unterschrift unter eure gemeinsame Kündigung kann er durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen und damit Beendigung des MV für euch beide herbeiführen.

Viel Erfolg :-)

G imager761

Dass hängt zunächst einmal vom Vermieter ab.