Hallo zusammen,
ich habe nun meinem Untermieter fristgerecht zum 31.01.2012 gekündigt.
Im Untermietvertrag findet sich folgende Klausel:
§ 7 Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und -soweit erforderlich - zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, auch wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.
Nach meinem Verständnis tritt dieser Paragraph aber nur in Kraft, wenn die Kündigung von Seiten des Untermieters ausgeht. Da in meinem Fall aber ich und somit der Vermieter gekündigt habe, würde ich jetzt annehmen, dass der Untermieter kein Recht hat von mir zu verlangen einen Ersatzuntermieter anzunehmen.
Da man ja davon ausgeht, wenn der Vermieter kündigt, der Mieter oder in dem Fall Untermieter davon überrascht wird und nicht früher als in 3 Monaten raus will.
Paragraph 7 würde ich als Schlupfloch für den Untermieter definieren, für den Fall, dass dieser kündigt und früher als 3 Monate aus der Wohnung will.
Verstehe ich das ganze richtig, oder hat mein Untermieter die Möglichkeit mir jemand anderen vorzuschlagen?
Da ich keinen neuen bzw weiteren Untermieter nach diesen 3 Monaten will, wäre das ganze für mich sinnlos und nur ein Mehraufwand.
Was meint ihr dazu?
Danke für jede Info bzw Meinung.