Haukauf - Verkäufer wohnt weiterhin im Haus. Ist sowas unbedenklich?

9 Antworten

Was ist es denn für ein Haus?

Ein Einfamilien oder Mehrfamilienhaus?

Mit dem alten Besitzer wollte ich auch nicht unbedingt zusammen unter einem Dach wohnen! Läßt sich allerdings aber auf diese Entfernung auch schlecht einschätzen, da ich ihn ja nicht kenne!

Aber sobald es Euer Haus ist muß der alte Besitzer und gleichzeitig neue Mieter fristgerecht "Euer" Haus verlassen! Würde ich vertraglich so vereinbaren!

Ihr habt ja dadurch keine zusätzlich Kosten wenn der alte Besitzer die Bereitstellungszinsen zahlt! Auch das vertraglich abklären!

Ich denke das der Verkäufer den Erlös aus dem Verkauf des alten Hauses zur Finanzierung seines neuen Hauses mit ein kalkuliert hat!

silversurferxxx 
Beitragsersteller
 18.02.2011, 23:52

Es ist ein Einfamilienhaus, in welches wir erst einziehen können, wenn das Haus des VK fertiggestellt ist und dieser dort einziehen kann

Ich hatte eine ähnliche Situation wie du. Ich habe ein haus gekauft, und die Vorbesitzer haben ihr neues Heim erst 3 Monate später beziehen können.

Wenn du nur die Zinsen ersetzt bekommst ist das zu wenig. Denn du hast durch den späteren Einzug ja auch Kosten, nämlich deine momentane Bleibe.

Bei mir war es so, das bereits im Kaufvertrag festgelegt war, dass für den zeitraum eine Mietzahlung i.H.v. ortsüblicher MIete gezahlt wurde. Wichtig ist auf jeden fall den Mietvertrag zeitlich zu begrenzen. wenn ihr unbefristet abschliesst könnte es passieren, dass ihr den dann nicht aus dem Haus bekommt falls er z.B. seine Meinung ändert.

Kaufen und mit Verkäufer befristeten Mietvertrag abschließen. Darin auch die Bezahlung aller Nebenkosten festlegen und Bauzustand belegen.

Alles andere kann zum Nachteil des Käufers elegant unterlaufen werden

Mit Kaufvertrag und Bezahlung des Kaufpreises geht das komplette Risiko und alle Verpflichtungen aus der Immobilie auf euch über.

Wenn der Verkäufer in eurem Haus wohnen will, dann sollte auch der Abschluss eines befristeten Mietvertrags mit ortsüblicher Miete als Bedingung im Kaufvertrag vereinbart werden. Oder der Verkäufer macht ein super Geschäft.

In dem Jahr wird das Haus ja nicht besser.

Und es es muß auch ein konkretes Datum für den spätesten Übergabetermin in den Vertragstext. Wenn der VK seinen Neubau nicht rechtzeitig fertig bekommt, darf er dann in's Hotel.

Ich würde einen festen Termin setzen: z.B. 1.3.2012 - zu diesem Termin ist die Immobilie frei zu übergeben. Sollte die Immobilie nicht pünktlich übergeben werden, fällt natürlich auch kein Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt an. Es sollte eine ordentliche Vertragsstrafe eingesetzt werden: z.B. 500 EURO pro Woche, die der Verkäufer zahlen muss, wenn die Immobilie bis dahin nicht frei ist.

Das Thema Bereitstellungszinsen ist sicherlich auch zusätzlich eine Möglichkeit.

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