Arbeitsvertrag nicht unterschrieben zurückschicken?

6 Antworten

Nein es ist keine Pflicht, ABER es gehört zum guten Ton. Und etwas Datenschutz dürfte da auch bei sein. Nicht deine sondern was so ein Vertrag beinhaltet. Ich würde mich nicht wundern, das es für so etwas ein No Go in der Brance gibt. Da nimmt man eine Briefmarke und macht.

Unabhaengig davon, dass es natuerlich absolut kein guter Stil waere: Nein, du bist rechtlich nicht zur Ruecksendung des Vertragsangebots verpflichtet.

Mundenheimer  20.12.2019, 16:03

Ich finde, das trifft es genau. Eine Rechtspflicht zur Rücksendung besteht nicht, aber es ist in der Tat kein guter Stil, es nicht zu tun.

Ruf an und sag, dass du den Vertrag nicht zurück schickst, sondern vernichtest.

Das ist einfach eine Höflichkeit im Umgang mit anderen Menschen.

Die 80 Cent wirst Du wohl übrig haben :)

Twintwin11 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 13:45

Es geht darum ob es meine Pflicht ist !

Lysandra13  20.12.2019, 13:51
@Twintwin11

Ein Vertrag auch wenn dieser nicht zustande gekommen ist, weist personenbezogene Daten auf. Diese haben eine Aufbewahrungsfrist