Arbeitsvertrag nicht unterschrieben zurückschicken?
Hallo zusammen,
ich habe mich vor einiger Zeit bei einer Firma beworben, dort auch ein Probearbeiten gemacht und eine Zusage bekommen. Dann wurde mir per Post ein Vertrag geschickt den ich ewig nicht zurückgeschickt habe, weil ich ein besseres Angebot einer anderen Firma bekommen habe. Jetzt hat sich die alte Firma, die mir den Vertrag geschickt hat gemeldet und gesagt sie wollen zuverlässige Arbeiter, die wissen was sie wollen und ich solle bitte den nicht unterschrieben Vertrag an ihre Poststelle zurückschicken.
Jetzt die Frage : muss ich den Vertrag zurückschicken oder kann ich ihn einfach schreddern ? Weil ich müsste ja die Kosten für die Rücksendung tragen obwohl die Firma vom Vertrag zurückgetreten ist. Und ist es wirklich meine Pflicht den Vertrag zurückzuschicken ?
(ich habe damals übrigens nie ein endgültiges „Go“ gegeben weder mündlich noch per e-Mail das ich zusagen werde mir wurde nach dem Probearbeiten einfach ein Vertrag geschickt per Post)
6 Antworten
Nein es ist keine Pflicht, ABER es gehört zum guten Ton. Und etwas Datenschutz dürfte da auch bei sein. Nicht deine sondern was so ein Vertrag beinhaltet. Ich würde mich nicht wundern, das es für so etwas ein No Go in der Brance gibt. Da nimmt man eine Briefmarke und macht.
Unabhaengig davon, dass es natuerlich absolut kein guter Stil waere: Nein, du bist rechtlich nicht zur Ruecksendung des Vertragsangebots verpflichtet.
Ich finde, das trifft es genau. Eine Rechtspflicht zur Rücksendung besteht nicht, aber es ist in der Tat kein guter Stil, es nicht zu tun.
Ruf an und sag, dass du den Vertrag nicht zurück schickst, sondern vernichtest.
Das ist einfach eine Höflichkeit im Umgang mit anderen Menschen.
Die 80 Cent wirst Du wohl übrig haben :)
Ein Vertrag auch wenn dieser nicht zustande gekommen ist, weist personenbezogene Daten auf. Diese haben eine Aufbewahrungsfrist
Es geht darum ob es meine Pflicht ist !