Wer zahlt Folgeschaden an der Heizung bei defektem Ersatzteil

3 Antworten

Hallo vroni0601,

.....wenn ein defektes Gerät, auf dem noch Garantie ist, einen zusätzlichen Folgeschaden anrichtet, hat der Garantiegeber für die Kosten aufzukommen. Schäden die ein Monteur verursacht, sind durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Kurz gesagt: Ihr zahlt nichts! Mit freundlichen Grüßen

Das man nur noch Heizen oder Warmwasser machen kann ist kein Defekt sondern eine Einstellung. Der Heizungstechniker hat an der Steuerung die sogenannte Wasservorrangschaltung aktiviert. Es müßte also die Vorlauftemperatur über Mischer geregelt und damit nahezu konstant gewesen sein. In der Umstellung der Anlage sehe ich keine Notwendigkeit, da der Mischer ein Komfort ist, den man bezahlt hat. Jedoch der Nachteil eines Mischers ist, daß die Kesseltemperatur immer über der Vorlauftemperatur liegt und damit der feuerungstechnische Wirkungsgrad niedriger ist (Verbrauch höher) als ohne Mischer. Ebenso sind die Strahlungsverluste höher gewesen. Ist kein Mischer installiert, hat der Techniker korrekt gehandelt und die Fehleinstellung beseitigt. Ist ein Mischer installiert dürften nun die Brennerlaufzeiten durch die höhere Wasserdurchlaufmenge durch den Brenner sich verlängert haben, was sich ebenfalls auf den Verbrauch günstiger auswirkt. Wenn ihr mit der Wasservorrangschaltung klarkommt, würde ich es aus Verbrauchsgründen so belassen, wie es der Elcotechniker eingestellt hat. Um die Ladezeit des Wasserspeichers zu verkürzen, hat man nur die Möglichkeit die Pumpenleistung der Speicherladepumpe zu erhöhen. Die erforderliche steht auch auf dem Boiler in m³/h. Die Grenztemperatur des Kessels würde ich aber auf keinen Fall erhöhen, dann lieber wieder den Mischer aktivieren (Steuerung). Den Heizungsausfall dürfte man nur selten bemerken, zumindest im Einfamilienhaus. XXXXXXXXXXXXX Wenn man für das Gebläse einen Euro bezahlt hat sind darauf 24 Monate Garantie für den Endverbraucher. Geht dieses in den 24 Monaten wieder kaputt erhält kostenlos Ersatz. Man erhählt nur wieder für 24 Monate Garantie, wenn Geld egal in welcher höhe für die Reperatur fließt oder geflossen ist. Also das Gebläse KANN es diesmal umsonst geben, wenn die bezahlte Reperatur mit einem NEUEN Gebläse verbunden war. Diesmal gibt es aber nur wie oben beschrieben neue Garantie. Alle weiteren Defekte und Folgeschäden sind Kulanzsache oder Streitereien mit Beweisen und dem ganzen Nervenkrieg. DIE 24 MONATE KÖNNEN IN DEN AGB AUF 12 MONATE HERABGESETZT WERDEN. In diesem Fall Allgemeine Geschäftsbedingungen des Heizungsbauers. DURCHLESEN !!!!

zorngickel  18.10.2011, 22:53

Total konfuse Antwort. Vielleicht bist Du ja Hellseher, und kannst alleine anhand der Marke wissen um welche Heizung es sich handelt, und wie die Warmwasserbereitung da funktioniert. Und natürlich ob ein Mischer eingebaut ist oder nicht. Gasgebläse kann ein normaler Kessel mit Brenner sein, oder ein Brennwertgerät.

BauManne  19.10.2011, 21:10
@zorngickel

Leider verstehe ich deinen Kommentar nicht. Wie der Frage entnommen werden kann ist die Anlage aus dem Jahr 2005. Also regeltechnisch zeitgemäß. Das die Warmwasserbereitung mit anderen/höheren Temperaturen gefahren wird als die Heizung ist auch klar ( außer bei Volllast ). Erklär mir doch einfach wie das gleichzeitig ohne Mischer geht. Aber bitte freundlich bleiben. :-) DANKE XXXXXXX "Ein Gasgebläse kann ein normaler Kessel mit Brenner sein, oder ein Brennwertgerät." Sehe ich auch so, war aber nicht das Thema.

Ich sehe das leider etwas anders. Meiner Meinung nach handelt es sich um keinen Folgeschaden. Es kommt leider öfter vor dass ältere Dichtungen undicht werden. Solange das Gerät in Betrieb ist ist das kein Problem, kühlt es sich aber ab dann ziehen sich die Dichtungen zusammen und es tritt u.U. Wasser aus. Das ist aber in eurem Fall kein Folgeschaden wegen des defekten Brenners. Das wäre auch passiert wenn ihr den Brenner von Hand ausgeschaltet hättet wenn ihr z.B. in den Urlaub fahrt. Dass jetzt nur noch Heizung oder Warmwasser gehen hängt auch nicht mit dem defekten Gebläse zusammen. Bei kleineren Anlagen reicht die Heizleistung oft nicht aus um gleichzeitig die Heizung zu heizen und den Boiler aufzuladen. Deshalb machen viele Regelungen eine sog. Boilervorrangschaltung. In der Zeit wo der Boiler aufgeheizt wird, wird die Heizung abgeschaltet. (Das merkt man normalerweise gar nicht.). Hat das Warmwasser seine Temperatur erreicht schaltet die Heizungspumpe wieder ein (bzw. es schaltet ein Ventil um). Wenn der Boiler recht verkalkt ist dann erreicht das Brauchwasser seine Temnperatur nicht und die Anlage bleibt im Vorrangbetrieb. Stell doch versuchsweise mal die Brauchwasser-Soll-Temperatur niedriger und schau ob die Heizung dann wieder läuft.