Heizung nicht repariert dennoch zahlen?
Hallo,
folgende Situation hat sich über die letzten Monate abgespielt. Unsere Heizungsganlage (mit "Öl" ?! betrieben) im Haus hatte einen defekt. Also eine Firma beauftragt diesen defekt zu beheben, gesagt getan.
Diese besagte Firma kam ca 6 mal und versuchte jedesmal die Heizung durch austauschen von irgendwelchen Teilen (Sie haben einfach nach Glück Teile ausgetauscht) zu reparieren, was jedoch nicht klappte. Mir wurden jedoch jedesmal Unsummen zur Rechnung gestellt.
Nun ist meine Frage wie es Verbraucherschutz"mäßig" aussieht? Die Firma hat ja eigentlich das wofür ich sie beauftragt habe nicht geschafft. Ist das rechtlich in Ordnung? Ansonsten könnte ich das auch bei allen Kunden machen, 5, 6, 7 mal kommen, versuchen und jedesmal Geld abknöpfen obwohl sich im Endeffekt nichts für den Kunden ändert.
Ich bedanke mich für die Antworten.
3 Antworten
So ein Verhalten widerspricht meinem Rechtsgefühl und verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden. Möglicherweise verdient das Unternehmen auf diese Weise viel Geld, denn die meisten Kunden zahlen, zahlen, zahlen. Bis sie einen neuen Heizungsbauer beauftragen.
Ich würde von einem seriösen Unternehmen erwarten, dass es schon nach der ersten fehlgeschlagenen Reparatur erklärt, was schief gelaufen ist und warum ein zweiter Einsatz erforderlich wurde. Es können sich ja tatsächlich unglückliche Umstände verketten. Aber nicht so oft hintereinander. Ein Fachmann muss seinem Kunden nachvollziehbar erklären können, was Sache ist.
Ich würde das Unternehmen zur Rede stellen, ihm klarmachen, dass ich nicht vereinbart habe, Reparaturversuche zu bezahlen und allen mir entstandenen Aufwand in Rechnung stellen. Verweigert das Unternehmen eine Klärung, Einigung, würde ich einen Anwalt bitten, die Rechtslage zu klären und Feststellungsklage zu erheben auf Schadensersatz.
Die Antwort ist leider: es kommt darauf an. (Die Lieblingsantwort von Juristen!)
Nämlich vor allem darauf, was Du beauftragt und was Du unterschrieben hast.
Wenn es sich finanziell lohnt, geh am Besten zum Anwalt. Such Dir einen, der sich in dem Umfeld auskennt. Fachanwälte findest Du auf der Seite der Rechtsanwaltskammer. Eine Erstberatung sollte Dich so um die 120 EUR kosten. Danach kannst Du entscheiden, wie Du da weitermachst. Die 120 EUR erstattet eine Rechtschutzversicherung in der Regel vollständig.
Eine Heizung die mit „Erdöl“ betrieben wird, da flunkerst du aber schon gewaltig. Wo kann man „Erdöl“ kaufen.
Ja verschrieben, Öl halt....