Darf man an Feiertagen..?
Hallo,
darf man an Feiertagen laute Musik anmachen, sodass es die Nachbarn stört? Mein Nachbar hat die Musik so laut gedreht, sodass ich sie in meiner Wohnung höre. Was kann ich rechtlich dagegen tun ? Ich will es aber wegen der Musik nicht wirklich übertreiben. Schließlich sind wir Nachbarn und wir wollen ein gutes Verhältnis zueinander haben. Aber könnte man wegen so etwas die Polizei rufen ?
Danke im Voraus
15 Antworten
Musik in der Öffentlichkeit ist nur an wenigen Feiertagen verboten. Beispielsweise am Karfreitag und Totensonntag. Wenn dein Nachbar so laute Musik hört, dass es dich belästigt, dann solltest du vielleicht bevor du die Polizei holst, erstmal das Gespräch mit ihm suchen. Bleib dabei höflich und freundlich, dann findet ihr bestimmt gemeinsam einen Weg.
Ein Feiertag ist wie Sonntags, am besten redest du in Ruhe mit dem Nachbarn, ja...man könnte es anzeigen. Schau mal:
Darf man Sonntags laut Musik hören? - Beachtenswertes
Natürlich darf man auch Sonntags Musik hören, aber bitte nicht zu laut. Zum einen ist Feiertag, zum anderen stören Sie Ihre Nachbarn. Halten Sie sich genau an die Ordnung, die Sie auch von Ihren Nachbarn erwarten.
Sonntags ist für viele Leute die einzige Gelegenheit, einmal ihre Ruhe zu haben. Wenn Sie laute Musik hören, stören Sie diese letzte Bastion. Musik hören ist Ausdruck Ihres Persönlichkeitsrechts
Gerade im Mietrecht gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man darf alles tun, was andere nicht stört. Selbstverständlich sind Sie berechtigt, Ihr Leben so zu gestalten, wie Sie es sich vorstellen, und dürfen natürlich in Ihrer Wohnung Tag und Nacht, werktags und Sonntags, Musik machen und Musik hören.
Ihr Persönlichkeitsrecht endet aber dort, wo das Persönlichkeitsrecht Ihres Nachbarn beginnt.
Ihr Gerät darf die Zimmerlautstärke nicht überschreiten
Sie dürfen Ihr Musikgerät nur so laut betreiben, dass es die Zimmerlautstärke nicht überschreitet. Zimmerlautstärke definiert sich nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin so, dass Geräusche, vor allem unter und über der Geräuschquelle, nicht mehr oder zumindest kaum noch vernehmlich sind.
Ihre Musik sollte also in der anderen Wohnung nicht oder kaum zu hören sein. Die Zimmerlautstärke lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine bestimmte Phonstärke begrenzen. Es kommt auf die Wandstärke, die Basszahl der Musik, ihre Frequenz und ihre Wahrnehmbarkeit außerhalb Ihrer Wände an.
Dabei gilt als Maßstab das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen, nicht aber das besondere Geräuschempfinden eines Bewohners. Ebenso wenig kommt es darauf an, was Sie selbst als laut oder leise empfinden. Insbesondere Sonntags gelten Ruhezeiten
Beachten Sie zudem, dass das Gesetz Ruhezeiten vorgibt. Die allgemeinen Ruhezeiten bestehen mittags von 13 Uhr bis 15 Uhr und abends um 22 Uhr bis 7 Uhr morgens. Sonntags gelten diese Uhrzeiten in besonderem Maße.
Bedenken, dass Ihr persönlicher Musikgeschmack nicht dem Geschmack Ihrer Mitbewohner entsprechen muss. Hören Sie laute Rockmusik, werden Sie sich sicherlich kaum damit anfreunden können, wenn Ihr Nachbar gleichermaßen laute Volksmusik durch die Wohnung schallen lässt. Die gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht ein geordnetes Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus.
Gutes Gelingen :-)
Quelle: http://www.helpster.de/darf-man-sonntags-laut-musik-hoeren-beachtenswertes_187628
NEIN. Feiertage sind wie Sonntage. Wenn es dich stört darfst du dich beschweren. Er muss die Musik auf Zimmerlautstärke hören. Du kannst auch die Polizei rufen. Aber ich würde ich erstmal selbst bitten die Musik leiser zu drehen. Macht er es nicht kannst du die Polizei rufen.
Es spielt da noch nicht mal eine Rolle ob Feiertag oder Sonntag. ;)
Denn Musik aus Anlagen darf rund um die Uhr nur in Zimmerlautstärke gehört werden!
auch am Feiertagen gilt. die musik in Zimmerlautstärke. ich weiß ja nicht, wie hoch dein lautempfindlichkeit ist. du könntest die Polizei rufen, abr das liegt an dir.
Aber könnte man wegen so etwas die Polizei rufen ?
Könnte man.....das "gute Verhältnis" wäre aber zerstört. Besser mit dem Nachbarn sachlich über das Problem sprechen und ihm erklären, das (und warum) es stört (oder mitfeiern).