Wird die Mehrwertsteuer mehrfach berechnet?
Hoffentlich kann ich das Problem einigermaßen erklären.
Wir wollen den Parkettboden in unserem Wohnzimmer erneuern lassen. Nach langem Suchen haben wir einen Bodenleger (mit eigener Firma) gefunden, der Boden wird über den Bodenleger von einem Großhandel bezogen.
Nun zur Frage, im Großhandel verkaufen Sie dem Bodenleger den Boden zu einem Brutto-Preis, also mit Mehrwertsteuer. Auf dem Kostenvoranschlag steht nun dieser Peis mit allen anderen Posten (Arbeitszeit, zusätzliches Material usw.) und dann wird nochmals die Mehrwertsteuer auf alle Posten, also auch auf den Boden berechnet.
Somit wird doch für den Boden zweimal Mehrwertsteuer berechnet. Ist das rechtlich so in Ordnung, ich denke der Kostenvoranschlag ist falsch.
Kann mir das jemand erklären. Danke
6 Antworten
Hallo,
das habe ich mir oft schon gesagt, aber was willst du denn tun, wenn die MwSt so geregelt ist?... Die MwSt ist sowieso total asozial... Der Staat kassiert eben gerne!
1971 betrug die MwSt nur 4%, muß man sich vorstellen! Jetzt wo der Euro alle Einkommen halbiert hat, ist die MwSt hoch! Bei Aktien wird 30% auf alle Gewinne kassiert, und den Rest, den man brav beim Finanzamt angeben muß, wird auf das Einkommen angerechnet... Für Bausparverträge bekommt man keine Prämien mehr vom Staat, aber man muß Steuern zahlen! Bei Lebensversicherungen muß man auch Steuern zahlen, auch da wo die Rendite so niedrig ist! Das sog. "Agenda 2010" funktioniert auf vollen Touren und das ganz gut! Das hat der (damals noch) hübsche Schröder im Jahre 1998 für uns extra ins Leben gerufen, das famöse "Agenda 2010"...
Emmy
Dein Kommentar ist absolut gedankenbefreit.
Höre bitte auf mit dieser Hetztriade. Die MwSt ist ein sehr vernünftiges System, es ist nur so, dass es einige Deppen gibt, die das System nicht verstehen wollen. Und es ist auch so, dass die MwSt in EU Staaten zu hoch ist ... die MwSt sollte unter 10% liegen, wie zum Beispiel in der Schweiz, wo de normale MwSt Steuersatz bei 7.7% liegt.
Für den Handwerker zählt eigentlich nur der Netto-Preis im Einkauf, also ohne Mehrwertsteuer. Die kann er sich vom Finanzamt zurückholen.
Das ist beim Handel zwischen Unternehmen immer so. Der Unternehmer führt ans Finanzamt die MwSt ab die er in Rechnung stellt und zieht davon die MwSt ab, die er selber bezahlt hat. Somit wird auf jeder Stufe nur der Betrag besteuert, der auf diese Stufe als Mehrwert erzeugt wird. Daher auch der Begriff "Mehrwertsteuer". Im Endergebnis wird über alle Stufen hinweg der gesamte Betrag des Produktes nur einmal besteuert.
Ganz prinzipiell ist der Handwerker aber auch frei in der Gestaltung seines Angebotes. Er kann draufschlagen was er will. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, gib ihm den Auftrag nicht.
Rechtlich ist das völlig in Ordnung.. da könnte auch der dreifache Einkaufspreis draufstehen.
Da ist irgend etwas faul.
Wenn der Bodenverleger ein Kleinunternehmer ist, dann kauft er das Material zum Brutto-Preis (=netto plus MwSt) und kann es Dir dann zu einem beliebigen Preis berechnen, ein Kleinunternehmer kann keine MwSt auf seine Rechnungen schreiben, auch dann nicht, wenn er das Material zum Brutto Preis gekauft hat.
Beispiel:
Material 600,00
Arbeit 200.00
Total 800.00
(die Mehrwertsteuer wird da nicht draufgeschlagen ... ein Kleinunternehmer kann keine Mehrwertsteuer berechnen ... )
EIn richtiges Unternehmen hingegen kann die MwSt berechnen:
Material 504.20 (=Netto von 600,00)
Arbeit 168.07 (=Netto von 200,00)
Sub-Total 672.27
MwSt +19% 127.73
Total 800.00
Das ist voellig richtig. Der Handwerksbetrieb muss fuer alle berechneten Leistungen und Materialien Mehrwertsteuer abfuehren und sie dir somit auch berechnen.
Die von diesem zuvor im Grosshandel gezahlte Mehrwertsteuer mindert dann zwar die Mehrwertsteuerschuld des Handwerksbetriebes (weil er sie als sog. "Vorsteuer" von der vereinnahmten Mehrwertsteuer wieder abzieht), der muss diesen Vorteil aber nicht an dich weitergeben.