Sind Preiserhöhungen noch vor Vertragsbeginn wirklich rechtlich?

4 Antworten

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Wie kann ich soetwas verstehen??

Zunächst einmal mit der Vorstellung, dass der Vertrag über "Lieferung von Strom nach Tarif XYZ" abgeschlossen wurde nicht über "Lieferung von Strom für 123,45 €/Mon.".

Würde sich der Preis erst ab 1.3. erhöhen, könntst du auch nicht auf Lieferung zu den alten Konditionen bestehen, die du seit Januar bezahlst. Das Zusammentreffen von Erhöhung und Vertragsbeginn ist also hier rein zufällig.

Rechtlich gesehen kannst du nur bei Verträgen mit Mindestlaufzeit und Preisgaarntievereinbarung daruf vertrauen, dass diese eingehalten werden - was sich aber höchst selten zum Vorteil der Kunden rechnet :-O

Rechtlich gesehen bietet dir der Versorger Vertrag zu geänderten Bedingungen an. Unwidersprochen gelten die als akzeptiert, widersprochen hast du außerordentliches Kündigungsrecht.

G imager761

Ich Denke, man hätte Dich darüber informieren müssen, bei Vertragsabschluss, dass die Preies ab 1.1. steigen und angepasst werden oder zumindest nach her, damit Du ev, Zeit hättest für eine Kündigung!

Müsste sowas nicht auch im Mietvertrag drin stehen? L.G.Elizza

Schau bitte nochmals in die AGB's - es könnte sein, dass eine Preiserhöhung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist :-(

Die Erhöhung des Strompreises findet allerdings nur vor Lieferbeginn und nicht vor Vertragsbeginn statt. Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft doch (seit Herbst) und ist rechtskräftig. Nur der Lieferbeginn ist ab dem 01.01..

Ich würde auf den Vertrag und somit auch auf den vereinbarten Preis bestehen - ihr habt ja nicht aus Spaß einen Vertrag abgeschlossen. Der Lieferant verpflichtete sich, Dir eine bestimmte Strommenge zu einem bestimmten (festen!?) Preis für eine bestimmte Dauer zu liefern - dafür hast Du Dich verpflichtet, diese Strommenge für den Zeitraum zu dem Preis abzunehmen. Du hättest den Preis ja auch zahlen müssen, wenn der Preis für die übrigen Kunden gefallen wäre...

Genau so ist es. Auf dein Kündigungsrecht wurdest du ja hingewiesen.