Sind Preiserhöhungen noch vor Vertragsbeginn wirklich rechtlich?
Ich habe im Herbst bei einem großen Stromanbieter einen Vertrag ab 1. Januar abgeschlossen. Jetzt hat der Stromanbieter seine Strompreise ab 1.1. erhöht und mich darüber informiert. Das heißt, dass mein Vertrag noch gar nicht begonnen hat und ich schon eine Preiserhöhung hinnehmen muss??? Der Stromanbieter schrieb mir, dass die Preiserhöhung für alle Kunden gültig sei und ich ja Kündigungsrecht habe. Ich will jetzt aber nicht kündigen!!!
Wie ist es möglich, dass ich einen Vertrag mit einer Firma abschließe, indem der Preis Grundlage für den Vertragsabschluss ist und der nun vor Vertragsbeginn einseitig außer Kraft gesetzt werden kann? Irgendwie frage ich mich gerade, warum ich eigentlich „Verträge“ abschließe, wenn sich am Ende doch keiner daran hält?
Hat jemand Erfahrungen damit, wie ich mich dagegen wehren kann oder ist das üblich und werden die Kunden hier ziemlich dreist übers Ohr gehauen?
Wie kann ich soetwas verstehen??
4 Antworten
Wie kann ich soetwas verstehen??
Zunächst einmal mit der Vorstellung, dass der Vertrag über "Lieferung von Strom nach Tarif XYZ" abgeschlossen wurde nicht über "Lieferung von Strom für 123,45 €/Mon.".
Würde sich der Preis erst ab 1.3. erhöhen, könntst du auch nicht auf Lieferung zu den alten Konditionen bestehen, die du seit Januar bezahlst. Das Zusammentreffen von Erhöhung und Vertragsbeginn ist also hier rein zufällig.
Rechtlich gesehen kannst du nur bei Verträgen mit Mindestlaufzeit und Preisgaarntievereinbarung daruf vertrauen, dass diese eingehalten werden - was sich aber höchst selten zum Vorteil der Kunden rechnet :-O
Rechtlich gesehen bietet dir der Versorger Vertrag zu geänderten Bedingungen an. Unwidersprochen gelten die als akzeptiert, widersprochen hast du außerordentliches Kündigungsrecht.
G imager761
Ich Denke, man hätte Dich darüber informieren müssen, bei Vertragsabschluss, dass die Preies ab 1.1. steigen und angepasst werden oder zumindest nach her, damit Du ev, Zeit hättest für eine Kündigung!
Müsste sowas nicht auch im Mietvertrag drin stehen? L.G.Elizza
Schau bitte nochmals in die AGB's - es könnte sein, dass eine Preiserhöhung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist :-(
Die Erhöhung des Strompreises findet allerdings nur vor Lieferbeginn und nicht vor Vertragsbeginn statt. Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft doch (seit Herbst) und ist rechtskräftig. Nur der Lieferbeginn ist ab dem 01.01..
Ich würde auf den Vertrag und somit auch auf den vereinbarten Preis bestehen - ihr habt ja nicht aus Spaß einen Vertrag abgeschlossen. Der Lieferant verpflichtete sich, Dir eine bestimmte Strommenge zu einem bestimmten (festen!?) Preis für eine bestimmte Dauer zu liefern - dafür hast Du Dich verpflichtet, diese Strommenge für den Zeitraum zu dem Preis abzunehmen. Du hättest den Preis ja auch zahlen müssen, wenn der Preis für die übrigen Kunden gefallen wäre...
Genau so ist es. Auf dein Kündigungsrecht wurdest du ja hingewiesen.