Darf Stiefvater den Ausgleich der Mütterrente beantragen?
Meine Mutter hat 5 Kinder (damals 9, 11, 17, 19 und 21 J., alle vor 1992 geboren) mit in die 2. Ehe gebracht, die Ehe wurde vor 10 J. geschieden. Der Stiefvater beantragt nunmehr den Ausgleich der zusätzlichen Entgeltpunkte der "Mütterrente", obwohl während der Ehezeit ja eigentlich nur noch 1 Kind unter 10 Jahre war. Muss meine Mutter jetzt bibbern, dass sie jetzt ihre Rente gekürzt bekommt? Und wenn jetzt der leibliche Vater, der auch bald in Rente geht und diese Mütterrente beansprucht, wird das dann doppelt abgezogen?
4 Antworten
Die Mütterrente steht eh nur der Person zu, der die Kinder erzogen hat, also deiner Mutter. Eine andere Sache wäre der bei der Scheidung erfolgte Versorgungsausgleich.
Es ist möglich, dass die Mutter ohne den zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind mehr als Ausgleich bekommen hat, als ihr jetzt mit einem Extrapunkt zustehen würde. Das wird dann nachträglich zu gunsten des Vaters ausgeglichen, falls die der Fall war.
Der Versorgungsausgleich betrifft ja aber nur die reine Ehezeit und den extra Entgeldpunkt gibt es ja für das 2. Babyjahr im Erziehungsurlaub. Wenn das jüngste Kind 9 war, ist das dann ja eh hinfällig und war vom Versorgungsausgeich gar nicht betroffen. Und die ersten 10 Jahre waren ja auch früher schon unter bestimmten Umständen berücksichtigt.
Er wird daher gar nichts bekommen von der Rente deiner Mutter. Aber überprüfen lassen kann und darf er das trotzdem, das ist sein gutes Recht.
Beim leiblichen Vater wird ebenfalls der Versorgungsausgleich und die Ehezeit berücksichtigt, überschneiden tut sich da gar nichts und doppelt wird auch nichts abgezogen. Sie war ja nie gleichzeitig mit beiden verheiratet. Aber da in der ersten Ehe wohl die Kinder geboren wurden, kann es hier schon zu Korrekturen kommen, mehr als vor der Rentenerhöhung bezüglich Mütterrente bekommt sie ja auf alle Fälle.
Er kann, aufgrund der Tatsache, dass deine Mutter jetzt die erhöhte Rente bekommt wegen der doppelten Rentenpunkte für die Kinder, eine Neuberechnung beantragen. Kindererziehungszeiten, die nicht in die Ehezeit fallen, werden jedoch nicht berücksichtigt. Dem leiblichen Vater stehen diese nicht zu, da er die Kinder nicht erzogen hat und im Rahmen der ersten Scheidung hier der Versorgungsausgleich schon gemacht wurde.
Das Rentenkonto des leiblichen Vaters ist sicher berereits geklärt. Das erfolgt bei der Scheidung. Also da geht nichts mehr an den Es-Partner.
Die Mütterrente wird nur für die Zeit während der Ehe geborenen Kinder ggf. auf den Partner übertragen. Also betrifft es sicher nicht alle Kinderzeiten.
Ebenso bekommt deine Mutter ja auch Punkte von ihrem Partner übertragen
Der Versorgungsausgleich betrifft nur die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche.
Wenn er während der Babyjahre deiner Mutter gearbeitet hat, war sein Anspruch in der Regel höher.
Der Antrag vom Stiefvater ist meiner Mutter letzte Woche durch das Familiengericht zugestellt worden - jetzt hat sie einfach Angst, dass er damit durchkommt - Da er ja nicht in den Babyjahren mit ihr verheiratet war und lediglich meine jüngste Schwester unter 10 J. war bei der Eheschließung, ist die Frage,ob der Stiefvater wirklich für alle Kinder den Ausgleich der Mütterrente für ihn beantragen kann (obwohl der leibliche Vater ja auch darauf Anspruch erheben könnte...)
Ausschließlich die Ansprüche, die WÄHREND der Ehe erworben wurden, werden ausgeglichen. was vorher war, geht ihn überhaupt nichts an.
Stichtag ist der Tag der Klageerhebung.
Den Versorgungsausgleich führt die RV im Auftrag des Familiengerichts durch. Darauf hat dein Stiefvater gar keinen Einfluss