Unterhalt an Ex-Frau wegen Krankheit nach 14 Jahren?
Hallöchen, ich war sieben Jahre verheiratet und vor 14 Jahren wurde die Ehe geschieden. Unser gemeinsames Kind ist mittlerweile 21 Jahre alt. Nachdem meine Ex eine Zeitlang nach der Scheidung noch gearbeitet hat kam sie dann in Hartz IV. Jetzt wurde sie wegen Krankheit in Rente geschickt und weil diese natürlich nicht reicht hat sie beim Sozialamt Geld in Form von Grundsicherung beantragt. Die wollen das nun von mir zurückhaben weil angeblich immer noch ein Unterhaltsanspruch meiner Ex gegen mich bestünde und dieser auf das Sozialamt übergegängen wäre. Kann das sein dass die 14 Jahre nach der Scheidung jetzt wieder mit sowas ankommen und womöglich noch im Recht sind ? Meines Erachtens steht das in keinerlei Zusammenhang mehr mit der Ehe und ist eher dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuorden.
8 Antworten
Ich denke genauso. Unbedingt Anwalt einschalten. Meiner Meinung nach ist euer Kind als direkte Verwandte angehalten zu zahlen, wenn genug Vermögen vorhanden ist.
Wenn die Frau bisher keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt aus einem Titel an Dich hatte, kann nun auch kein solcher mehr von Dir eingefordert werden.
Es wird sich bei der Forderung des Sozialamtes um einen "bloßen Verwaltungsakt" handeln, vermutlich ist in irgendwelchen Formularen oder Angaben der Frau....nicht berücksichtigt worden, wann die Ehe geschieden wurde...
Da sollte eine entsprechende Mitteilung als Reaktion auf die Forderung ausreichen...
Googel einfach mal nach "nachehelicher Unterhalt". Dieser kann u. a. fällig werden, wenn ein Ex ein gemeinsames Kind betreut.
Unterhalt ist aber eine Frage des Zivilrechts, hier: des Familienrechts. Das Sozialamt muss nun prüfen, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht - und notfalls klagt es diesen Anspruch auch ein, selber, für seinen Kunden.
Ob ein Anspruch besteht, kann das Sozialamt nicht wissen. Im Streitfall entscheidet darüber das Familiengericht.
Wenn man aber vorher seine Lage schildert gegenüber dem Sozialamt, besteht die Chance, dass das Amt erst gar nicht klagt vor dem Familiengericht.
Man kann damit auch einen Antwalt beantragen, aber der kostet halt auch Geld.
Gruß aus Berlin, Gerd
Also ich denke auch nicht, dass sie damit jetzt noch kommen koennen, das Kind ist erwachsen und braucht keine Betreuung mehr und sie ist nach der Scheidung ins Arbeitsleben zurueck gekehrt und konnte sich selbst versorgen. Arbeitsunfaehig zu werden ist eher ein allgemeines Lebensrisiko, das sie ja auch haette z.B. durch Zusatzversicherungen haetten absichern koennen. Waert ihr nie verheiratet gewesen, waere die Situation ja jetzt nicht anders, sie wuerde Grundsicherung benoetigen. Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalb begruendet das meiner Meinung nach nicht, denn es hat mit der Ehe ja gar nichts mehr zu tun.
Aber die Aemter versuchen es halt auch einfach, vielleicht spielt ja jemand mit und zahlt. Dann sparen sie Geld. Ich wuerde mir einen Anwalt nehmen fuer ein Beratungsgespraech und der kann dann einen Brief an das Amt schreiben. Ich wuensche Dir mal, dass die Sache damit gegessen ist.
"Meines Erachtens steht das in keinerlei Zusammenhang mehr mit der Ehe und ist eher dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuorden. " ... Lass dich am Besten vom Anwalt beraten.