Versorgungsausgleich wird schon abgezogen?

4 Antworten

Hallo.

Sie bekommt den Zuschlag und du bekommst die die das Familiengericht festgesetzt hat.

Du wirst mit der Kürzung leben müssen, ob die Ex heiratet oder nicht, spielt keine Rolle.

Dann wird der Betrag (von deiner Rente ) der Frau zugeschlagen. 1, Monat nach Scheidung werden die Rentenpunkte gegengerechnet, hier= Zugeschlagen.

MfG

Bley1914

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Versorgungsausgleich mindert Ihre Rente von 1. Tag des Rentenbezuges an. dabei spielt es keine Rolle ob Ihre Ex-Frau schon Rente bezieht oder nicht. Der Versorgungsausgleich wird dabei dem Rentenkonto Ihrer Ex-Frau zugeschlagen.

Bei mir wurde der VA erst abgezogen, als meine gesch. Frau in Rente ging; und ich war schon vor ihr im Ruhestand. Ich bin zwar Beamter und sie nicht; aber das darf nicht der Grund sein. Frag' mal bei der Rentenanstalt nach dem Grund. Wenn's geht, mach einen Beratungstermin.

sassenach4u  19.09.2016, 12:33

Das ist sicher schon länger her, denn seit der Reform des Scheidungsrechtes ist es definitiv anders. auch ein Beamter bekommt sofort nur die gekürzten Bezüge- egal wann der Ex-Partner in Rente geht.

kreuzkampus  19.09.2016, 14:42
@sassenach4u

Autsch! Ich habe mich geirrt! Es war "umgekehrt". Solange ich gearbeitet habe, gab es keine Abzüge. Am Tag meiner Pensionierung, und die war vor meiner Frau, wurde abgezogen.

Naja, abgetreten ist abgetreten.
Es ist völlig egal, ob deine Ex schon Rente bekommt oder nicht. Sie könnte sogar schon gestorben sein, du würdest trotzdem nur die geminderte Rente bekommen.

Angenommen du wärst vor Renteneintritt gestorben, dann wäre deine Rente auch verloren gegangen.

Das ganze nennt sich Solidargemeinschaft.

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=solidargemeinschaft

sassenach4u  12.12.2016, 16:01

Nicht ganz richtig. Stirbt einer von beiden Ex-Partnern, bevor er/sie Rente bezogen hat, kann der andere die Rückführung der übertragenen Anteile beim RV- Träger beantragen und bekommt sie wieder.

Sogar, wenn einer von beiden schon Rente bezogen hat, aber vor Ablauf von 36 Monaten Rentenbezug verstirbt, dann wird nur gekürzt, was er/sie bekommen hat.