Muss man der Ex Freundin nach der Trennung Unterhalt zahlen?

8 Antworten

Nein, abgesehen vom Unterhalt an die Kinder, musst Du Deiner Ex-Freundin gar nichts bezahlen. Sie muss nun für ihren Lebensunterhalt selber sorgen.

die Frau muss für ihren Unterhalt selber sorgen, denn die Kinder sind über 6 Jahre alt. Kindesunterhalt muss bezahlt werden wenn er der Vater ist, ansonsten nicht. Versorgungsausgleich und dergleichen fällt nicht an.

janpi21  20.05.2014, 13:37

hey tapri

dein comment ist echt etwas unter die gürtellinie-da leben die mehr al secs jahre zusammen und dann ne andere er hat alles feuert sie und so nach dem motto hat selber schuld-aber weis nicht bist du so eine die urteilt ohen wissen was wirklich war-oder ist-schäm dich-was ich denke kann ich nichgt öffnen aber soviel gut zu benutzen war sie wohl und ausgedient.und wäre ja wohl krass wenn der alte nicht für die kinder zahlen müsste und scho dein wenns von ihm sind-crass biste-wenn jeder so denkt dann wären die ledigen mütter aus so ner beziehung--was

sassenach4u  20.05.2014, 14:27
@janpi21

Deutsch?

tapri  20.05.2014, 17:14
@janpi21

hey janpo21 leider habe ich fast nichts verstanden von dem was du geschrieben hast. Hier wurde nicht danach gefragt, wer schuld an der Trennung ist oder was für ne arme Socke doch die Frau oder Mann sind sondern darum, was SACHE ist und das Wort Sache kommt von sachlich, also rein rechtlich und nicht moralisch....

jaliya22  20.05.2014, 17:33
@janpi21

von den deutschen gesetzen hast du auch keine ahnung, oder? wenn sie nicht verheiratet waren, schuldet er ihr keinen unterhalt. gemeinsame anschaffungen, etc, sollten natürlich geteilt werden. in der frage oben steht nicht, ob es nun gemeinsame kinder sind. wenn ER NICHT der vater ist, muss er für die kinder auch keinen unterhalt zahlen. das hat nicht mit "unter der gürtellinie" zu tun, sondern mit tatsachen .

tapri  20.05.2014, 18:00
@jaliya22

genau das habe ich doch geschrieben.... wenn du nicht lesen kannst, solltest du auch das Schreiben lassen

Ich frage mich gerade ob du überhaupt Unterhalt wegen der Kinder leisten musst. Sind es denn deine Kinder. Wenn nein dann vermutlich nicht, denn du warst ja nur mit dieser Frau zusammen die zufällig ein paar Kinder hatte.

Sie hätte nur einen Anspruch,wenn die Kinder noch keine 3 Jahre alt sein würden und sie die Betreuung selber übernehmen hätte wollen !

Dann hätte sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt gehabt.

Du musst nur für die Kinder zahlen, nicht für die Ex Freundin. So weit ich weiß, müsstest du nur Betreuungsunterhalt zahlen, wenn die Kinder unter 6 Jahre alt sind.