Kind in der Steuererklärung angeben ja oder nein?
Hallo zusammen, ich mache für einen Bekannten seine Steuererklärung(er hat vorher noch nie eine Steuererklärung abgegeben), nur ich merke ich komme an einem Punkt nicht weiter. Vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen: Folgender Sachverhalt: Mein Bekannter wohnt mit seiner neuen Freundin(Frau 1) seit über einem Jahr in einer Wohnung, sind nicht verheiratet. Von Frau 2 ist er seit Anfang des Jahres geschieden. Und mit Frau 3 hat er ein uneheliches Kind(das 2008 geboren worden ist). Jetzt ist meine Frage muss ich das Kind in der Lohnsteuererklärung angeben? Er kann im Moment keinen Unterhalt für das Kind zahlen. Auf seiner Lohnabrechnung ist auch kein Kind vermerkt. Ich bin der Meinung, das ich das Kind nicht angeben muss oder liege ich da falsch? Vielen Dank für eure Hilfe.
2 Antworten
Wenn er Kindesunterhalt zahlen wuerde, dann wuerde ihm ein halbes Kind als Freibetrag zustehen, da er dies aber nicht tut, steht ihm der eigentlich nicht zu. Es wirkt sich aber nicht auf die direkte Steuer aus, nur auf Kirchensteuer und Solidaritaetszuschlag. Bei Geringverdienern daher oft gar nicht.
Ich habe vor kurzem ebenfalls die Steuer eines Bekannten mit aehnlichen Voraussetzungen gemacht. Ich habe mich aber entschieden, doch die Anlage Kind auszufuellen, einfach fuer die Zukunft, dass das vollstaendig ist, falls er irgendwann doch mal Unterhalt zahlen koennte. Habe dort angegeben, dass das Kind nicht im Haushalt lebt, Angaben zu der Mutter gemacht und dass er keinen Unterhalt zahlt.
Aber im Prinzip kannst du es auch einfach weglassen, da hast du Recht.
Im Umkehrschluss kann sich die Mutter den ganzen Freibetrag holen, so mache ich das jedes Jahr, weil ich auch keinen Kindesunterhalt bekomme. Bringt mir aber nur ein paar Euro beim Soli, aber immerhin.
Wenn sein Kind nirgends erwähnt wird (Freibeträge für Kind und so weiter) dann brauch er das Kind nicht angeben. Sollte die Mutter die Steuer machen, wird das volle Kind angeben, somit hat sich das erledigt.