Hat der Arbeitgeber ein Recht auf eine Krankenhausbescheinigung?
Hallo zusammen. Ich war letzte Woche wegen einer Blinddarm Operation stationär im Krankenhaus und deshalb selbstverständlich krank geschrieben.
Meine AU liegt dem Arbeitgeber vor, dieser möchte nun zusätzlich auch noch eine Bescheinigung aus dem Krankenhaus haben, dass ich dort behandelt wurde. Ist dies sein Recht?
8 Antworten
Sofern ein Arbeitnehmer länger als 3 Tage erkrankt ist, hat er die Arbeitsunfähigkeit durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Das gilt selbstverständlich auch bei einem Klinikaufenthalt. ... Die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung beim Arbeitgeber sollte schnellstmöglich nachgeholt werden.
https://www.krankenhaus.de/aufenthalt/krankschreibung-beim-krankenhausaufenthalt/ =
Die Liegebescheinigung / AufenthaltsbescheinigungDie Liegebescheinigung wird manchmal auch Aufenthaltsbescheinigung genannt. Im Gegensatz zur AU muss diese nicht von einem behandelnden Arzt ausgestellt werden. In der Liegebescheinigung ist festgehalten, aus welchem Grund und ab wann Sie im Krankenhaus waren. Auch der Tag Ihrer Entlassung wird auf der Liegebescheinigung festgehalten. Die Liegebescheinigung ist zur Vorlage beim Arbeitgeber als Beleg für Ihre Arbeitsunfähigkeit völlig ausreichend.
Dein Arbeitgeber hat das Recht, eine „Liegebescheinigung“ des Krankenhauses einzusehen. Darauf steht aber nur Aufnahmetag, Entlassungstag (Dauer des Aufenthaltes), aber keine Diagnose.
Wenn die AU-Bescheinigung auch für die Zeit im Krankenhaus gilt, hat der AG alles was er braucht und worauf er ein Recht hat.
Es geht ihn nichts an, warum Du arbeitsunfähig bist/warst. Deshalb steht ja auf der AUB keine Diagnose. Er hat auch kein Recht nach dem Krankheitsgrund zu fragen und ein AN muss nicht antworten.
Dein Arbeitgeber hat das Recht auf den Nachweis, dass du in der Zeit von bis nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig bist. Über den Grund bist weder du, noch dein Arzt, noch das Spital auskunftspflichtig - kurz: Das geht ihn nichts an.
Wenn du allerdings über den Arbeitgeber zusatzversichert bist, dann kann es mitunter schon sein, dass er eine Bescheinigung über den Spitalaufenthalt benötigt. In diesem Fall geht es aber nur darum, von wann bis wann du im Spital gelegen hast - und nicht um den Grund, weshalb du dort warst.
Eine Krankmeldung sollte reichen, im Normalfall darf der Arbeitgeber nichtmal fragen warum du krank bist weil es ihn nix angeht.