Gekündigt bei AU?
Hallo User.
Ich habe ein aktuelles Problem. Ich bin seit Juni 2021 Arbeitsunfähigkeit. Der Grund für diese lange Arbeitsunfähigkeit ist, eine Operation die leider nicht so verlaufen ist wie sie sollte. Seitdem habe ich Einschränkungen in der Bewegung meines rechten Armes. Ich befinde mich seit Juni in ärztlicher Behandlung. Eine Wiedereingliederung würde im Moment noch keinen Sinn machen laut meinem Arzt.
Natürlich informiere ich meinen Arbeitgeber über die aktuelle Situation rechtzeitig.
Vor ein paar Tagen dann der Schock, personenbedingte Kündigung.
Ich bin in diesem Betrieb seit Februar 2016 (unbefristet).
Was soll ich jetzt an eurer Stelle tun, steht mir eine Abfindung zu oder kann ich gegen die Kündigung vorgehen ?
9 Antworten
Du kannst Alg1 beantragen. eine Abfindung bekommst du nur, wenn der AG dies freiwillig zahlt, Anspruch hast du keinen. Gegendie Kündigung vorgehen wird dir nichts nutzen, denn der AG weiß, das eine Wiedereingliederung im Moment noch keinen Sinn macht, da du ja den rechten Arm nicht, wie erforderlich, nutzen kannst.
Ich mein, probieren kannst du's,aber rechne nicht mit einem Erfolg. Du könntest vlt. die Ärzte verklagen, welche diee OP verpfuscht haben, aber da läuft Wasser eher bergauf, als Erfolg bringt.
Ist traurig, aber mußt du mit leben. Gute Besserung!
kann ich gegen die Kündigung vorgehen ?
Ja, Du kannst und solltest Kündigungsschutzklage einreichen.
Das muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen, sonst ist die Kündigung wirksam, selbst wenn sie nicht rechtens wäre.
Klage reicht ein Anwalt für Dich ein, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist.
Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Dort hilft man Dir bei der Klageerhebung und das ist kostenlos (es gibt aber keine Rechtsberatung). In der ersten Instanz ist kein Anwalt vorgeschrieben.
Hat man Dir ein BEM angeboten?
Was die "Personenbezogene Kündigung" betrifft, ist es bei Dir eine Kündigung wegen Langzeiterkrankung. Ob die Drei-Stufen-Prüfung gemacht wurde und zu welchem Ergebnis man gekommen ist, weiß ich nicht und ich vermute, Dir ist das auch nicht bekannt.
Was die Kündigungen bei Langzeiterkrankungen betrifft, würde der Zeitraum Deiner Erkrankung sehr wahrscheinlich reichen, da das Bundesarbeitsgericht schon mal geurteilt hat, dass acht Monate als Langzeiterkrankung anzusehen sind und bei Dir wird es anscheinend sogar noch länger dauern.
steht mir eine Abfindung zu
Abfindungen gibt es nicht "automatisch". Du wirst evtl. eine Abfindung im Rahmen des Arbeitsgerichtsverfahrens bekommen, vielleicht einigt man sich schon im Gütetermin.
Stehen personalbedingte Kündigungen an, sind selbstverständlich die Arbeitnehmer, von denen der Betrieb nichts oder schon lange nichts hat, die ersten, die gehen müssen. Ich kenne die gesamten Umstände nicht, aber ein halbes Jahr, in der der Firma die Arbeitskraft fehlt, andere deine Arbeit mitmachen müssen, das ist schon ein Gewicht.
Ob dir eine Abfindung zusteht, nach nur 5 Jahren, glaube ich nicht, das weiß aber dein Betriebsrat besser.
Was hat denn der Betriebsrat zu deiner Kündigung gesagt?
Die Chancen, über das Arbeitsrecht mit einer Klage Erfolg zu haben, schätze ich eher verschwindend gering ein.
Stehen personalbedingte Kündigungen an, sind selbstverständlich die Arbeitnehmer, von denen der Betrieb nichts oder schon lange nichts hat, die ersten, die gehen müssen.
Du sprichst hier von einer "betriebsbedingten" Kündigung (eine "personalbedingte" Kündigung gibt es nicht).
Im Fragefall geht es um eine "personenbedingte "Kündigung; die Gründe liegen also in der Person des Arbeitnehmers, der aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Eigenschaften für die Arbeit nicht (oder nicht mehr) geeignet ist.
Und wie vielen davon wurde jetzt betriebsbedingt gekündigt?
Ja nur ich wegen der langen AU
Ich kenne deinen genauen Krankheits- und Genesungsverlauf nicht. Ich weiß auch nicht, ob man dir ein Angebot gemacht hat, dich in der Firma anders einzuplanen, oder ob es mit ein bisschen Wollen deinerseits möglich gewesen wäre, wenigstens halbtags zu arbeiten, nur um deinen guten Willen zu zeigen. Ich weiß nur, dass ich, wäre ich der Personalchef, mich auch von Mitarbeitern trennen würde, die eben nicht mitarbeiten, aber trotzdem Geld kosten.
Ein Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen krank ist, kostet den Arbeitgeber kein Geld mehr. Da leistet dann ja die Krankenkasse in Form von Krankengeld, nicht mehr der Arbeitgeber in Form der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Punkt, wo so ein Fall für das Unternehmen dennoch Schwierigkeiten macht, ist der, dass die Stelle ja nicht ohne Grund existiert. Es gibt sie, weil es Arbeit gibt, die dort von dieser Person erledigt werden muss. Bei einem längeren Ausfall wegen Krankheit bleibt diese Arbeit entweder liegen oder muss von den restlichen Mitarbeitenden zusätzlich zu ihren Aufgaben erledigt werden.
Eine andere Person für diese Zeit einzustellen, ist letztendlich wegen der fehlenden Berechenbarkeit der Dauer nahezu unmöglich (und man findest ja auch nicht so leicht jemanden für nur ein paar Monate...). Oder man kommt eben doch an den Punkt, wo es teuer für den Arbeitgeber wird - Zeit- bzw. Leiharbeit...
DESHALB wird in solchen Fällen versucht, zu kündigen. Allerdings stehen diese Kündigungen oft auf ziemlich wackeligen Beinchen...
Damit kommt dein AG locker durch. Abfindung könntest du versuchen einzuklagen. Nachdem du "längere Zeit" ausgefallen bist darf er dich kündigen, die genaue Frist ist mir nicht bekannt.
Damit kommt dein AG locker durch.
Eine gewagte Behauptung, da Du die konkreten Umstände überhaupt nicht kennst!
Einem Arbeitnehmer kann auch während der Arbeitsunfähigkeit (und sogar auch WEGEN dieser) gekündigt werden. Dabei ist natürlich immer der Einzelfall zu beurteilen. Wenn nicht absehbar ist, ob und wann der Arbeitnehmer die Arbeit wieder aufnehmen kann, ist das auch gar nicht ungewöhnlich.
Ob ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, muss ebenfalls individuell geprüft werden. Dazu liegen in der Frage aber keine Angaben vor.
Danke für die schnelle Antwort auf meine Frage.
Welche genauen Angaben brauchst du den zwecks der Abfindung?
Da spielt vor allem die Größe des Betriebes eine Rolle. Und ob diese körperliche Beeinträchtigung ,die weitere Arbeit überhaupt möglich macht.
Kündigungsschutz greift nicht bei Kleinbetrieben.
Die Anzahl der Beschäftigten Mitarbeiter beträgt insgesamt 6500 Personen. An dem Standort wo ich beschäftigt bin sind es ca 700 beschäftigte.
Dann solltest du schleunigst (innerhalb von 3 Wochen) Kündigungsschutzklage einlegen. Dafür brauchst du auch (noch) keinen Anwalt. Die Klage muss am zuständigen Arbeitsgericht deines Wohnorts eingereicht werden. Das ist KOSTENLOS und der dortige Rechtspfleger, ist dir bei der Abfassung behilflich.
Ich verstehe nur nicht, was eine Klage bringen soll.
Wenn du eine Abfindung willst, wird dir nichts anderes übrig bleiben. Freiwillig zahlt die niemand. Sonst wäre sie dir ja bereits in der Kündigung angeboten worden.
Man muss erst prüfen ob mir überhaupt eine Abfindung zusteht. Nach nur 6 Jahren Betriebsangehörigkeit
Genau das , macht dann das Arbeitsgericht.
Der Betrieb hat ca 800 Leute beschäftigt.