Wie kann man erfahren, ob ein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und somit tarifverpflichtet ist?
Es liegt nicht in meinem Interesse, meinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Der Arbeitgeberverband versteckt sich hinter dem Datenschutzgesetz und will diesbezüglich keine Auskünfte geben. Dennoch gibt es doch auch ein Recht zu erfahren, ob ein Arbeitgeber Tarifgebunden ist oder nicht.Wer kann mir hier weiterhelfen ?
6 Antworten
wenn es deinen arbeitgeber betrifft, so werfe doch mal einen blick in deinen arbeitsvertrag. tarifgebundene arbeitgeber haben in der regel kurze verträge mit den individuellen vereinbarungen. ungebundene benötigen mehrere seiten, um alles das zu regeln, was sonst tarifverträge bestimmen.
hat dein betrieb einen betriebsrat? der muss das wissen.
wenn du auf der suche nach einem neuen arbeitgeber bist, stelle die frage im verlauf der bewerbung, das ist weder ein geheimnis noch ein makel für ein betrieb, auch keine pflicht.
es gibt auch viele branchen, für die es laut gesetz allgemeinverbindliche tarifverträge gibt, drt muss der arbeitgeber nicht in einem verband sein, und man kann ggf. mit hilfe des arbeitsgerichts die tariflichen bestimmungen durchsetzen. guckst du hier:
Es gibt jede Menge mündliche Arbeitsverträge. Dort ist auch alles geregelt ohne das der AG im Verband ist.
Hallo Cyrus,
normalerweise sollte es möglich sein, mit seinem Arbeitgeber darüber zu sprechen, ob er in einem Arbeitgeberverband organisiert ist. Scheinbar ist das in deinem Unternehmen nicht der Fall. Wende dich an die für deinen Beruf zuständige Gewerkschaft. Dort wird man dir sicher weiterhelfen können.
herzliche Grüsse,
Eine Anfrage beim Arbeitgeber wird konsequent ignoriert und man weicht auf andere Themen aus. Wenn sich der Arbeitgeberverband dazu äußern würde, müßte ich hier nicht um einen Lösungsvorschlag fragen. Auch bei meiner Gewerkschaft bekam ich nur eine ausweichende Antwort. Irgendwie kämpft man gegen Windmühlen. Wie soll man denn in Erfahrung bringen, ob man gewisse Rechte einfordern kann (Tarifrecht), bzw. die bisherigen Bedingungen in Ordnung sind ? Den Verweis des AGV auf das Datenschutzgesetz finde ich zudem absoluter Quatsch, da ich im Prinzip ja gar keine Interner wissen möchte, sondern lediglich ob mein Arbeitgeber im AGV ist.
Wenn Dein AG das nicht sagen will wirst Du es nicht erfahren. Der Betriebsrat muß mE auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Selbst die Gewerkschaften, die ja der der Tarifpartner wären, bekommen beim AGverband keine Auskünfte.
Ich habe beim einfach bei der Innung angerufen und die haben mir gesagt das mein Chef Mitglied ist, daher auch Tarifgebunden bzw. weil ich in der Gewerkschaft bin.
Welcher Traifvertrag anzuwenden ist, dass muss im Arbeitsvertrag stehen. Ggf. kann es auch nur einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geben. Auskünfte erteilen die Gewerkschaften.
Das muss der Arbeitgeber dir genau so wenig mitteilen, wie du verpflichtet bist deine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu nennen.
Ein Tarifvertrag gilt eigentlich auch NUR für Gewerkschaftsmitglieder.
Dass die Trittbrettfahrer profitieren, ist ja nur, weil sonst alle Arbeitnehmer in die Gewerkschaft gehen würden.