Arbeitsschuhe, AG zahlt nur 60€ dazu, ist dies rechtens?

9 Antworten

sagens wir mal so

du bekommst bereits für 60€ die geforderte Klasse z.B. S1, dann kannst du dir die Schuhe kaufen - zahlst mehr - ist das deine persönliche Angelegenheit.

Und wem gehören die Schuhe nach einer Kündigung?

dem AG

Fabc112 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 17:21

sie gehören also auch dem AG wenn ich 40€ draufgezahlt hab?

peterobm  20.03.2022, 17:22
@Fabc112

auch dann ;)

Fabc112 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 17:22
@peterobm

na super

Romanzev33  16.05.2022, 12:55
@Fabc112

Behalte doch einfach deinen Anteil von 40.-€ davon, die du bezahlt hast.🙈😁

Mein AG stellte mir pro Jahr auch zwei Paar Arbeitsschuhe, und Arbeitskleidung für mich kostenlos zur Verfügung.

Dazu hatten wir einen Schuh und Kleidershop auf dem Werksgelände.

Dort wurden verschiedene Schuhe und auch Arbeitskleidung mit unterschiedlicher Qualität angeboten.

Die Modelle waren gekennzeichnet, (abhängig von der Abteilung, in der man eingesetzt war)ohne Zuzahlung bzw. mit Zuzahlung.

Also wie es jedem beliebte, konnte man sich mit Schuhen und Kleidung jedes Jahr dort versorgen.

Bei Extrawürsten, musste man eben selbst noch etwas drauflegen.

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Was steht dort?

Edit:

Nach Paragraph 3, Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes (§3, Abs. 3 ArbSchG) (1) darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für verpflichtende persönliche Schutzausrüstung keine Kosten auferlegen. Das heißt, dass die Arbeitgeber für Sicherheitsschuhe die Kosten übernehmen müssen. Quelle

Ob die Arbeitsschuhe eine verpflichtende Schutzausrüstung sind, steht in deinem Arbeitsvertrag

Fabc112 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 17:11

es steht drin: "Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine angemessene kostenlose Arbeitskleidung. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dieser verpflichtet sie ausnahmslos an den Arbeitgeber wieder zurückzugeben."
Ich hab ja einen Teil (40€) selbst bezahlt, hab die Schuhe noch nie angehabt...

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 17:15
@Fabc112

Danke für deine Mühe.
Entscheidend wäre nun, ob er dir die Zuzahlung vor dem Kauf, oder nach dem Kauf erklrät hat. Und vielleicht, ob er vor dem Kauf irgendeine andere Angabe oder Anmerkung zum Kauf der Arbeitskleidung gemacht hat. Beispielsweise "Kauf nur bei XYZ, mit denen arbeiten wir vertraglich zusammen".
Hat er vorher nichts gesagt, und deine Arbeitsschuhe gelten als angemessen, dann mus er dir die 100.- (60 + 40) ersetzen.
(Im Allgemeinen kosten Sicherheitsschuhe der "normalen Klasse" im Fachhandel um die 100 €)

Fabc112 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 17:19
@GoodJokeHaHa

Mir wurde es selbst überlassen wo ich die schuhe kaufe. Mir wurde auch vor dem Kauf gesagt, alles was über 60€ kostet muss ich selbst zuzahlen.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 17:20
@Fabc112

In dem Fall ist es dann so. Worüber beklagst du dich dann?

Fabc112 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 17:22
@GoodJokeHaHa

muss das nirgendwo niedergeschrieben sein?

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 17:25
@Fabc112

Mündliche Abmachnungen gelten auch. Natürlich ist es besser, mündliche Abmachungen irgendwann schriftlich festzuhalten. Aber sie sind auch ohne schriftlichen Nachweis gültig.

emib5  20.03.2022, 17:15

Das steht im Allgemeinen nicht im Arbeitsvertrag.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 17:17
@emib5

Aber in seinem.
Allerdings kann die Klausel unzulässig sein:

"Die Firma muss die kompletten Kosten für die vorgeschriebene Arbeitskleidung tragen. Selbst wenn das Unternehmen versuchen sollte, eine Beteiligung des Mitarbeiters an den Kosten für Schutzkleidung im Arbeitsvertrag zu verankern, ist das nicht möglich. Solche Klauseln sind in der Regel ungültig."
Quelle

emib5  20.03.2022, 17:19
@GoodJokeHaHa

Nein, auch das wird da nicht drinstehen.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 17:21
@emib5

Du meinst damit, der FS lügt?
Was macht dich so sicher?

emib5  20.03.2022, 17:33
@GoodJokeHaHa

Nein. Ich meine damit, dass es Dir entweder schwer fällt Dich zu erinnern, was Du geschrieben hast, oder dass es Dir schwer fällt das vom Fragesteller geschriebene zu verstehen.

Du hast geschrieben:

Ob die Arbeitsschuhe eine verpflichtende Schutzausrüstung sind, steht in deinem Arbeitsvertrag

und so etwas steht nun einmal üblicherweise nicht im Arbeitsvertrag, da sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung für die ausgeführte Tätigkeit ergibt. Und die kann sich ändern.

Und der Fragesteller hat auch nichts dementsprechendes hier geschrieben.

Er schrieb lediglich von der Kostenübername von Arbeitskleidung.

Und Dein Zitate aus irgendwelchen Drittquellen hat damit auch nichts zu tun.

Du musst als erstes mal Arbeitskleidung und PSA unterscheiden.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 17:45
@emib5
Nein. Ich meine damit, dass es Dir entweder schwer fällt Dich zu erinnern, was Du geschrieben hast, oder dass es Dir schwer fällt das vom Fragesteller geschriebene zu verstehen.

Du bist lustig.
Wenn du dich in eine laufende Unterhaltung einbringst, dann bitte im ausführlichen Kontext, so dass alle Beteillitigen deinen Hinweis adressatengerecht zuordnen können. Dein Hinweis war aufgrund des spärlichen aber direkten Inhalts der Arbeitsvertraglichen Klausel des FS zuzuordnen.
Du darfst dich gern geschickter einbringen.

Der Hinweis, ob die Klausel üblicherweise in einem Arbeitsvertrag steht oder nicht, ist irrelevant. Der FS hat mitgeteilt, dass eine Klausel im Arbeitsvertrag steht und wie sie lautet, nämlich: Das der Arbeitgeber kostenlose Arbeitskleidung stellt.
Zudem hat der FS bereits eingeräumt, dass der Arbeitgeber vor dem Kauf der Arbeitsschuhe erklärt hat, nur 60.-€ für die Schuhe zu zu zahlen.

Das ist der Sachverhalt. Rechtlich eindeutig.
Deine darüberhinausgehende subjektive Empfindung ist damit unerheblich.
Aber danke für deine Bemühung dich konstruktiv einbringen zu wollen.

emib5  20.03.2022, 17:51
@GoodJokeHaHa

Es tut mir sehr leid für Dich, wenn Du schon damit überfordert bist einen direkten Kommentar auf Antwort von Dir dieser zuzuordnen.

Und Du solltest auch mal versuchen die Dinge, die geschrieben wurden, im richtigen zeitlichen Zusammenhang zu sehen.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 17:53
@emib5

Gilt das auch für dich?
Du bringst dich mitten in der Unterhaltung mit diesem Satz ein:

"Das steht im Allgemeinen nicht im Arbeitsvertrag."

Erkläre jetzt und hier mal verständlich, was du mit "Das" gemeint hast.
Damit du erkennst, wie es aussieht, wenn man einen Zusammenhang herstellt.

emib5  20.03.2022, 18:21
@GoodJokeHaHa

Bist Du wirklich so schwer von Begriff?

Das habe ich Dir in meinem letzten Kommentar bereits mitgeteilt.

Du scheinst auch wirklich Probleme damit zu haben hier Threads zu lesen.

Ich habe mich nicht mitten in einer Unterhaltung mit diesem Satz eingebracht, sondern diesen ganz eindeutig erkennbar als neuen Zweig direkt auf Deine Antwort geschrieben. Ganz unabhängig von Deinen weiteren Kommentaren bzw. Deinem weiteren Austausch mit dem Fragesteller.

Also ganz langsam nur für Dich. Du hast dem Fragesteller auf die Eingangsfrage geantwortet mit:

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Was steht dort?
Ob die Arbeitsschuhe eine verpflichtende Schutzausrüstung sind, steht in deinem Arbeitsvertrag

Darauf habe ich Dir geschrieben:

Das steht im Allgemeinen nicht im Arbeitsvertrag.

Somit sollte bei rudimentären Leseverständnis klar ein, dass sich das „Das“ auf „Ob die Arbeitsschuhe eine verpflichtende Schutzausrüstung sind“ bezieht.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 18:37
@emib5

Du solltest nicht schreiben, was du assozierst, dass andere denken sollten.

Ich habe deutlich darum gebeten, dass du jetzt und hier verständlich erklärst, was du mit "Das" gemeint hast.
Damit du erkennst, wie es aussieht, wenn man einen Zusammenhang herstellt.

Stattdessen versuchst du deine Assoziationen zu rechtfertigen.

Letzter Versuch:
Erkläre jetzt und hier mal verständlich, was du mit "Das" gemeint hast.
Damit du erkennst, wie es aussieht, wenn man einen Zusammenhang herstellt.

D.h., frei von deinen Assoziationen. Also rein sachlich.

emib5  20.03.2022, 18:41
@GoodJokeHaHa

Wie wäre es einfach mal mit lesen?

Ich habe es Dir oben doch esplizit geschrieben.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 18:47
@emib5

Du hast explicit versucht deine Assoziation zu rechtfertigen. Mehr nicht.
Lesen genügt nicht, emib5. Du musst auch verstehen.

Wenn A und B diskutieren, und du Wurstelst dazwischen, dann hast ud klar zu stellen, ob du B oder A meinst. Das hast du nicht getan.

emib5  20.03.2022, 19:30
@GoodJokeHaHa

Oh man, jetzt wird es wirklich lächerlich.

Lern erst einmal, was Assoziation bedeutet. Ich habe hier nichts assoziiert.

Und dann solltest Du echt mal lernen zu lesen, was andere schreiben. Und versuchen zu lernen, wie diese Plattform hier funktioniert.

Ich habe nirgendwo zwischengewurschtelt. Wie hier für jeden eindeutig zu sehen ist, habe ich einen neuen Diskussionspfad aufgemacht, der sich direkt auf Deine Antwort bezog. Das habe ich Dir nun schon zum wiederholtem male versucht zu erklären. Es für Dich verstehen kann ich leider nicht. Das musst Du schon selber versuche.

Und da sich mein Kommentar unmittelbar auf Deine Antwort bezog (da ist kein anderes Posting dazwischen) ist eindeutig, dass Dein Beitrag gemeint ist.

Kleiner Tipp: Schau mal auf die durchgehende Linie links neben diesem Beitrag. Diese kennzeichnet diesen Diskussionpfad und sie hört bei meinem ersten Beitrag hier auf. Damit ist klar und eindeutig gekennzeichnet, dass sich dieser Kommentar direkt als neuer Pfad auf Deine Antwort bezieht.

Ich habe also von vornherein die Mittel dieser Plattform genutzt um genau das zu machen, was Du hier von mir verlangst. Ich habe eindeutig klargemacht, dass Du und Deine Antwort gemeint waren. Denn hätte ich mich auf ein anderes Posting beziehen wollen, dann hätte ich den Kommentar in einem anderen, bereits bestehenden Pfad, schreiben müssen.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 19:51
@emib5
Lern erst einmal, was Assoziation bedeutet. Ich habe hier nichts assoziiert.

Assoziation:
"Das bildungssprachliche Verb assoziieren meint das Aufstellen und Verknüpfen von Gedankenverbindungen oder Vorstellungen. Des Weiteren kann assoziieren aber auch bedeuten, verschiedene Parteien oder Gemeinschaften zusammenzuschließen oder zu vereinigen."

Du hast in die laufende Unterhaltung hinein geschrieben und assoziiert, ich müsste deinen Beitrag nicht auf den Sachverhalt des FS beziehen, sondern auf meinen Kommentar.
Deinen Denkfehler willst du mir anlasten.
Ok.
Bloß, nachdem du unbelehrbar bei deinem Fehler bleibst, kann mir egal sein was du denkst; weil es nicht ernst zu nehmen ist.

Schaue nur kurz den Thread an: Der Fragesteller hat es verstanden.
Warum du nicht?
Sind 7 Jahre online "a way too much"?

Bezüglich denes Tipps:
Dein Tipp offenbart dann auch den Grund für dein Missverständnis:
Sowohl die blaue Linie, als auch das "@name:" zeigen an, welcher Nutzer angesprochen wird. Sie zeigen nicht an, auf welchen Inhalt du dich beziehst.
Denn weder die blaue Linie, noch das "@name:" haben Kenntnis vom jeweiligen Inhalt.
Du hast also lediglich angezeigt, dass du mich angesprochen hast.
Dann hast du assoziiert, dass ich dein gesagtes nicht auf den Sachverhalt des FS beziehe, sondern auf meinen Beitrag. Das war halt Unsinn.
Vielleicht erkennst du es jetzt.
Ansonsten: Schönen Abend noch.

Jo3591  20.03.2022, 14:45

Aber der AG kann ohne Weiteres die billigste verfügbare PSA wählen, das muß man akzeptieren oder selbst zahlen.

GoodJokeHaHa  20.03.2022, 14:51
@Jo3591

Lass ihn erstmal checken, ob er überhaupt eine Schutzausrüstung vorgeschrieben benötigt. Wenn ja, kann er checken welche Klasse, Daraus ergeben sich die Kosten für den Arbeitgeber.
Was, wenn hätte vielleicht Hilft ihm grearde nicht weiter.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, persönliche Schutzausrüstungen dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wieviel Geld der Arbeitgeber dafür ausgibt, obliegt ihm. Er kann z.B. Sicherheitsschuhe im Baumarkt für 20 Euro pro Paar zur Verfügung stellen, oder auch Schuhe die 60 oder mehr Euro kosten.

In manchen Firmen geht man dazu über, dass sich der Arbeitnehmer selber Schuhe aussucht. Der Arbeitgeber gibt da einen Preis vor. Sind die Schuhe teurer, so zahlt der Arbeitnehmer die Differenz.

Wem nun die Schuhe nach Aufgabe des Arbeitsverhältnisses gehören ist eine gute Frage, wenn man sich an die Kosten beteiligt hat. Wenn der Anteil der Zuzahlung höher ist, als der vom Arbeitgeber festgesetzte Preis, würde ich meinen, dass die Schuhe dem Arbeitnehmer gehören.

Aber welcher Arbeitgeber fordert gebrauchte Schuhe von seinem Arbeitnehmer zurück, der die Firma verlässt ? Ich würde keine von einenderen getragenen Schuhe akzeptieren.

Was hast Du Dir denn für Arbeitsschuhe ausgesucht? Habe noch nie mehr als für 40 Euro gekauft.

Fabc112 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 17:16

Habe S3 Sicherheitsschuhe für 100€, ich denke bei einer 40 Stunden Woche sollte man auch vernünftige Schuhe haben und keine für 40€

Yapyapyap733  20.03.2022, 14:46

Naja wenn man gute braucht, die auch bisschen was abkönnen müssen, zahlt man schon bisschen mehr😅 aber denke das ist unterschiedlich was für Anforderungen die haben müssen, je nach job/hobby

Bhs76  20.03.2022, 14:56
@Yapyapyap733

Ich brauche die auch im Beruf und sehe halt immer, was die Kosten.

Yapyapyap733  20.03.2022, 15:08
@Bhs76

Ja, aber manche brauchen welche die ziemlich viel aushalten müssen... Wetter, viel schmutz, schwere Sachen, Nägel aufm Boden und sowas und dann gibt's wieder welche die nciht so viel aushalten müssen und somit günstiger sind. Habe noch keine für mich gefunden die unter 50€ kosten und länger als nen halbes oder gar Viertel Jahr ausgetragen haben, trotz pflege😅

Bhs76  24.04.2022, 20:03
@Yapyapyap733

Ok, verstehe ich. Das hat der Arbeitgeber schon für aufzukommen