Abmahnung vom Arbeitgeber nach Krankenhausaufenthalt
Hallo ich musste mich letzte Woche ungeplant operieren lassen. Habe meinem Arbeitgeber bescheid gegeben das ich im Krankenhaus liege!! Und bis auf weiters nicht auf Arbeit erscheinen kann!! Heute habe ich per Email(!!) eine Abmahnung bekommen das ich mich seit dem 12.12 in Verzug bin mit und damit unentschuldigt fehle, aber habe heute auch die Krankenscheine( ein Krankenschein vom Arzt der ab heute datiert ist und das schreiben vom Krankenhaus von der stationären Behandlung(weil ein Krankenhaus stellt ja keine AU aus) vom Montag letzter Woche - Freitag letzter Woche) losgeschickt weil es ja nicht eher ging zwecks stationärer Behandlung und heute Arztbesuch wegen Nachbehandlung!
Wie soll ich mich jetzt Verhalten weil ich fühle mich da einwenig unrechtmäßig behandelt!! Soll ich eine Stellungnahme schreiben und was kann ich da rein schreiben zb.?? Oder soll ichs einfach so hinnehmen!
Danke
9 Antworten
Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung ist rechtens.
Ob es vor einem Arbeitsgericht so anerkannt wird, ist ein andere Frage und von Fall zu Fall unterschiedlich.
Aber zunächst hast Du mal eine Abmahnung in Deiner Personalakte., So was ist nie gut, besonders wenn dann noch andere vorliegen oder kommen.
Wird ja nichts passieren in diesem Fall. Ich würde schriftlich erwidern und die Sachlagen schildern. Aber Du mußt aufpassen, daß nicht weitere Abmahnung erfolgen. Denn diese zeigt ja wohl, daß die Dir nicht wohlgesonnen sind. Aber wenn es bei dieser bleibt, die man auch noch erklären kann durch die Umstände, dann hat das keine Folgen für Dich.
Natürlich stellt ein Krankenhaus eine ganz normale Krankmeldung aus. Ich bin vor einem Jahr im Krankenhaus gelandet nach einem Unfall. Zwar musste ich einige Male nachfragen, aber ich hab eine ganz normale Krankmeldung bekommen, so wie Du sie auch von jedem niedergelassenen Arzt erhälst.
Du musst nur lang genug bohren, dann klappt das auch. Diese musst Du dann dem Arbeitgeber vorlegen. Irgend jemand wird ja mal zu Besuch kommen, dem Du die Krankmeldung mitgeben kannst.
Nein ich habe auch in der Hausordnung gelesen und in den agb's da steht drin keine normale krankmeldung sondern nur das ganz normale schreiben der stationären aufnahme!! Vllt weil du en unfall warst geht das anders!! Aber ich habe mich ja mehr oder weniger selber eingeliefert!! Und war auch bei der Oberarzt Sprechstunde (weil ich den Oberarzt kenne) und nicht in der notfallambulanz
manchmal ist es besser einfach nichts zu sagen..... aber ich persönlich habe einen sehr stark ausgeprägten gerechtigkeitssinn.... ich würde etwas schreiben und die sachlage klarstellen.... in netten tönen natürlich
sag dem arzt er soll dir etwas schreiben dass die situation belegt.... kannst ihn auch einen vordruck unterschreiben lassen
frag deinen arzt, ob er was schreiben kann, damit der arbeitgeber dich nicht unnötig unter druck setzt
Kannst eine Stellungnahme schreiben und so wie es war oder ist. Einfach hinnehmen, wenn du die Abmahnung als ungerecht empfindest, würde ich nicht.
Bisher liegt da nix vor ist die erste!! Aber ich frage mich wie ich hätte handeln können bzw müssen??