Bekommt man im Krankenhaus die Bescheinigung für den Arbeitgeber wirklich erst bei der Entlassung?
Ich war vor kurzem im Krankenhaus. Hatte eine OP. War nichts großes. Meine Gallenblase musste raus. Musste 2 Tage im Krankenhaus bleiben. Habe da gesagt ich brauche eine Bescheinigung für meine Arbeitsstelle. Die haben gesagt die würde ich erst bekommen wenn ich entlassen werde. Bin da ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen. Die sind doch verpflichtet die Bescheinigung gleich auszustellen. Habe meinen Chef angerufen und gefragt ob das in Ordnung ist. Er war einverstanden. Was wäre wenn man mal mehrere Wochen, oder sogar noch länger im Krankenhaus bleiben muss. Das würde doch kein Chef mitmachen. Da hätte ich dann ehrlich gesagt denen ordentlich in den Hintern getreten. Sind die nicht verpflichtet die Bescheinigung gleich auszustellen? Habe ja auch keine Lust meinen Job zu gefährden.
6 Antworten
Sofern man Kenntnis hast, von einem planmäßigen Krankenhausaufenthalt hat, es sich wie in deinem Fall um eine elektive OP handelt, ist man verpflichtet sein krankheitsbedingtes Fernbleiben dem Arbeitgeber mitzuteilen, um die Zeit freigestellt zu sein.
Die Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt erhält man mit den Entlasspapieren. Meist ist man ja direkt nach so einer OP noch nicht wieder arbeitstauglich, sodass man dann eh zum Hausarzt für die Folgebescheinigung muss.
Wie es bei einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt aussieht, weiß ich nicht genau....Vllt. gibt es im Vorfeld eine Mitteilung über die geplanten Dauer eines Aufenthaltes, bspw. in einer Psychiatrie...
Gruß
Die sind doch verpflichtet die Bescheinigung gleich auszustellen.
Nein, sind sie nicht. Es ist bei deiner Op. nicht abzusehen wie lange du dort bleiben mußt. Es könnte ja auch Komplikationen geben, dann bleibst du länger stationär.
Bei der Entlassung steht dann in der Bescheinigung, wie lange du stationär warst. Danach geht es weiter zum Hausarzt für einen AU.
Was wäre wenn man mal mehrere Wochen, oder sogar noch länger im Krankenhaus bleiben muss. Das würde doch kein Chef mitmachen
Und was machst du bei einem Unfall?
Kann er gar nicht.....das ist der normale Gang so und nicht anders.
Das heißt also, dass da die 3 Tage nicht gelten?
Was hast du daran nicht verstanden? Natürlich gelten die.....du warst stationär im Krankenhaus wegen einer Op. Danach mußt du zum Hausarzt wegen der weiteren AU. Du kannst nach einer Op nicht am nächsten Tag wieder arbeiten .
Der hat mich krank geschrieben
Wer? Dein Hausarzt? Das ist auch richtig.
Ich habe immer gedacht die 3 Tage gelten immer. Auch wenn man im Krankenhaus liegt. Das könnte man ja niemals jemandem zumuten.
Ich verstehe jetzt nicht wirklich deinen Gedankengang. Was für 3 Tage? Du mußt spätestens am dritten Tag deinem AG bescheid geben, daß du krank geschrieben bist. Sonst haben drei Tage nichts mit einer AU zu tun .
Damit meine ich folgendes. Angenommen du kommst Montags in Krankenhaus. Du wirst da am gleichen Tag operiert. Du musst eine Woche bleiben. Also bis zum nächsten Montag.du gehst dann am Dienstag zum Arzt und holst da deine AU. Ich meinte da die Woche die du im Krankenhaus bist. Das sind ja dann mehr als 3 Tage.
Ja, und dafür bekommst du eine Bescheinigung vom Krankenhaus dafür. Alles nachfolgende macht dein Hausarzt.
du bekommst eine Bescheinigung das du so und so viele Tage im Krankenhaus gelegen hast. Ist auch logisch, weil es immer noch Komplikationen geben kann und was nütz dir einen Bestätigung über drei Tage KKAufenthalt , wenn es durch Problem auf einmal 14 Tage sind. Wie oft soll denn das Krankenhaus solche Bescheinigungen ausstellen ? .
Dann fehlt man ja im Endeffekt ohne Attest bei seiner Arbeitsstelle
du hast doch für die OP einen Überweisung vom Hausarzt, sowie eine Krankmeldung .
Du hast eine falsche Auskunft bekommen. Diese "Liegebescheinigung" kannst du schon sofort nach Aufnahme auf der Station brkommen. Da steht dann drauf: Pat ist seit (Datum vom Aufnahmetag) "bis auf weiteres" in krankenhäuslicher Behandlung. Eine Liegebescheinigung "von - bis" bekommst du dann erst am Entlassungstag.
Als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sind grundsätzlich der Nachweis durch die Aufnahme- und Entlassungsanzeige des Krankenhauses über den stationären Aufenthalt bzw. die dem Versicherten ausgestellte Bescheinigung über die Dauer des Aufenthaltes ausreichend.
Was ist dann aber wenn der Chef Stress macht?