Hartz IV Wohnung > Toleranz bei der Kaltmiete?
Hallo zusammen! Ich bin zurzeit leider ALG II Empfänger, und bin auf Wohnungssuche. Laut meiner Beraterin darf die Wohnung max. 275EUR Kalt kosten. Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden, die 281EUR kostet. Weiß jemand ob die ARGE das tolleriert. Ich würde die 6EUR auch selber zahlen.
Meine Beraterin Di Vormittag leider nicht da, sonst würde ich ja mal kurz anrufen. Vielleicht kann mir jemand helfen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
15 Antworten
Es gibt Sachbearbeiter, die toleriren das ohne Probleme, wenn die Warmmiete stimmt; andere SB üben Null-Toleranz bzw. Toleranz nur in den vorgesehenen Ausnahmefällen.
Wenn deine SB Probleme macht, versuch es über den Teamleiter, auch wenn es schwierig wird.
Gut wäre in diesem Zusammenheng, wenn du schon einiges an Wohnungssuch-Bemühungen nachweisen könntest.
ich denke schon, im notfall zahlen sie nur die 6 euro nicht, aber warum fragst du dort nicht nach? so ein thema ist immer schwierig, da kann man sich nie daran orientieren was andere bekommen, weil du kannst die 6 euro bekommen und der nächste in der selben situation nicht,
Also als die Mietkosten noch nach Baujahren und Ausstattung gestaffelt waren hatte die noch Handlungsspielraum. Bin momentan auch auf Wohnungssuche und mir wurde gesagt, wenn die OWhnung nur einen Euro drüber liegt, kann ich die Wohnung zwar nehmen, bekomme aber keine Kaution, keine Umzugskosten oder Erstausstattung von der ARGE. Und alles was drüber ist musst du selbst zahlen, also 6 Euro. Eine Bestättigung für den Vermieter, dass die Arge die Wohnung zahlt bekommst du auch net. Aber wie immer ist alles von ARGE zu ARGE verschieden, sogar in der selben Stadt. Dir bleibt nichts anderes übrig als deine Beraterin zu fragen.
Es gibt immer ein pflichtgemäßes Ermessen. Wobei das nicht Willkür bedeutet. Wenn du dort schon wohnen würdest, wären 6 € sicher kein Grund zur Ablehnung. Jetzt hast du das Problem, dass der SB dir diese Wohnung verweigern kann. Er kann einfach sagen, suchen Sie weiter.
Das kommt immer mit drauf an, wie gut Du Dich mit Deinem/-r Sachbearbeiter(in) stehst. Die Kulanzgrenze ist manchmal gegeben und wenn die sich sturr stellen eben nicht.
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Generell wird nur die Kaltmiete über 275,- Euro vom Amt übernommen. Sollte, wie in Deinem Fall, die Miete etwas höher ausfallen, kann das Amt diese ablehnen oder sie erkennen diese an und Du musst dann aber die Mehrkosten selbst tragen.
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Daher frag lieber Deine(n) Sachbearbeiter(in), bevor Du was unterschreibst und Dir nur Umständlichkeiten verursachst.