Hartz IV-Empfänger - Darf er eine Garage mieten?
Ein mir bekannter Hartz-IV-Empfänger will eine Garage mieten. Ist das erlaubt?
8 Antworten
Natürlich darf er das. Das Jobcenter übernimmt das allerdings nicht mit den Kosten der Unterkunft (außer, die Garage gehört bereits zum Mietvertrag und ist auch nicht davon trennbar, und die Gesamtmiete ist trotzdem noch angemessen). Inwiweit er sich das Geld für die Anmietung zusammenspart, indem er auf Bedarfe aus seinem Regelsatz verzichtet bzw. sich dafür einschränkt, ist letztlich seine Sache. Und falls er erwerbstätiger ALG2- Bezieher ist, kann er die Garage ggf. ja aus seinen Freibeträgen bezahlen , wenn sie ihm denn wichtig ist.
Du hast auch als ALG2-Empfänger Handlungs- und vertragsfreiheit!
Prekär wird esnur,wenn du bei der Arge aufschlägst, eil dasGeld nicht für die Miete und das Essen reicht.
Bei dauerhaft unwirtschaftlichem Verhalten hat das Amt nämlich einiges an massnahmen in Petto... du willst net wissen, wie weit das dann gehen kann.
Warum sollte das denn verboten sein?
warum denn nicht das einzige problem ist das ers selber bezahlen muss denn die arge übernimmt nur wohnungsmiete..naja und wenn er so viel hat dann soll er doch und wie gesagt er darf das auch
wenn er die miete aus dem regelsatz zahlen kann, ist das kein problem.