Zahlt das Sozialamt den Kabelanschlus beim Kabelfernsehen für Empfänger von Hartz IV?
Zahlt das Sozialamt den Kabelanschlus beim Kabelfernsehen für Empfänger von Hartz IV?
Eine gute Freundin hat mich um Rat gefragt, leider konnte ich ihr diese Frage nicht beantworten.
Könnt ihr mir/uns weiterhelfen?
16 Antworten
Ja, selbstverständlich. Ist in der Regelleistung mit drin.
Übrigens wird Alg2/Hartz4 von der örtlichen Arge oder dem Jobcenter ausgezahlt.
Da hast Du Recht, vorausgesetzt, dass die Wohnung nicht ohne Kabel zu bekommen ist.
Wenn der Kabelanschluss in der Wohnung vom Vermieter bereit gestellt wird, ist er ja in den Nebenkosten enthalten. Ansonsten nein, da ja die GEZ kostenlos für Hilfeempfänger ist.
nein, das muss aus dem regelsatz gezahlt werden. aber von den gez gebühren kann sie sich befreien lassen.
BSG-Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R: Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse sind nur dann als Kosten der Unterkunft (KdU) iS des § 22 Abs 1 SGB II zu übernehmen, wenn der Hilfebedürftige als Mieter durch den Mietvertrag zur Tragung dieser Kosten verpflichtet ist.
Sprich: Wenn der Mieter die Wohnung nur mit Kabelanschluss anmieten kann/konnte, sind die Kosten dafür als KdU zu übernehmen.
Nein, Das Amt zahlt dir auch keinen Fernseher oder eine Antenne bzw. einen DVB-T-Receiver.
Darfst du dir aus der Regelleistung alleine zusammensparen.
Kabelgebühren für TV sind nicht mit der Regelleisung abgegolten. Vielmehr zählt diese zu den Unterkunftskosten - hier: Nebenkosten, wenn diese laut Mietvertrag zu zahlen sind, werden sie auch mit der Bruttomiete von der ARGE bezahl.