Wenn ein Hartz IV-Empfänger erbt, wieviel Geld darf er behalten?

5 Antworten

Erbschaften sind regelmässig Streitthema vor Sozialgerichten. Unstrittig ist, dass es Einkommen ist. Unstrittig sind auch die Regeln der Einkommensanrechnung anzuwenden Wenn aber die Aufteilung des Erbes auf 6 Monate ebenfalls dazu führt, dass man kein ALG II mehr bekommt, stellt sich die Frage, wie lange man denn davon leben können muß. Und da streiten sich die Experten, wie lange man von welcher Summe denn leben muß, bevor man wieder einen Antrag auf ALG II stellen kann.

TreudoofeTomate  16.04.2016, 18:57

Das Wichtigste hast du vergessen. Die Beantwortung der Frage, ob er sein Erbe behalten darf. ;-)

skyfly71  16.04.2016, 19:27
@TreudoofeTomate

Ok :-) Behalten darf er das Erbe sowieso. Die Frage ist, ob er trotzdem noch ALG II bekommt. Und das kann man nur beantworten, wenn man weiß, um welche Summe es geht.

Natürlich alles.

Möglicherweise bekommt er aber keine Leistungen zum Lebensunterhalt mehr, wenn das Erbe den Freibetrag überschreitet. Braucht er dann ja auch nicht mehr.

An das Erbe geht das Jobcenter nicht ran,dass kann er behalten,entscheidend ist wie hoch das anrechenbare Erbe ist,also nach evtl.Abzug von Erbschaftssteuern und ggf. Bestattungskosten !

Dann wird es auf die zustehenden Leistungen angerechnet,ist das Erbe dann höher als der monatliche ALG - 2 Betrag muss das Erbe zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Wenn man kein sonstiges Einkommen oder Erwerbseinkommen hat,auf das man schon Freibeträge geltend macht,dann würde man die Versicherungspauschale von 30 € absetzen können und gesetzlich vorgeschriebene Beiträge für Versicherungen,wie z.B. die KFZ - Haftpflicht.

Das würde dann vom Betrag abgezogen,durch 6 Monate geteilt,wenn dann immer noch kein Leistungsanspruch bestehen würde muss der Beitrag zu KV - in die Berechnung mit einbezogen werden.

Sollte dann immer noch kein Anspruch bestehen,dann hätte er 6 Monate keinen Anspruch,muss seine Beiträge für die nächsten 6 Monate dann selber zahlen und nach diesen 6 Monaten wird das einmalige ( Erbe ) Einkommen zum Vermögen und bis auf das Schonvermögen nicht mehr angerechnet.

Würde er dann vor diesen 6 Monaten wieder Leistungen benötigen,weil er z.B. jeden Tag im Haus mit der roten Laterne war oder es anderweitig zum Fenster raus geworfen hätte,dann würde er diese Leistungen nur in Form eines zinslosen Darlehens bekommen.

Es gilt das Zufluss-Prinzip. Das Erbe ist in voller Höhe Einkommen.

Entweder es reicht, um davon in Zukunft zu leben, oder es wird auf die nächsten 6 Monate als Einkommen angerechnet. Dabei kämen dann monatlich 30 € Versicherungspauschale in Anrechnung.