Darf Hartz IV Empfänger Haus mieten?
Ich bin Hartz IV Empfängerin und habe die möglichkeit ein Haus mit Garten preiswert zu Mieten. Kann/Darf ein Hartz IV Empfänger das???
5 Antworten
Solange die Angemessenheitsgrenzen eingehalten werden, ist es Banane ob Haus oder Wohnung, denn selbstredend ist auch ein Haus eine Unterkunft im Sinne des § 22 SGB II.
Die Wohnungsgröße die gefördert wird, richtet sich nur nach der Personenzahl und die qm. Das kann dann genau so gut ein Haus sein, wie eine Wohnung.
Warum sollte das denn dann nicht gehen?
Wenn neue Miete günstiger, dann gibt es keinen Grund dagegen vom AMt, die freuen sich doch über Einsparungen!!
Wenn du den Umzug selbst bezahlst und auch für die Mehrkosten aufkommst (also alles was über der aktuellen Mieterstattung liegt), dann wird die ARGE kein Problem haben.
Wenn Du es bezahlen kannst.
Sprich es am besten mit deinem Jobcenter ab
Das Haus soll gemietet werden !!!
Es wäre ein Haus mit 3 Räumen + Küche und Bad, wir sind 3 Personen, die qm Zahl liegt bei 72qm. Die Miete des Hauses wäre sogar noch Preiswerter als die Miete meiner jetzigen Wohnung.