Darf Hartz IV Empfänger Haus mieten?

5 Antworten

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Solange die Angemessenheitsgrenzen eingehalten werden, ist es Banane ob Haus oder Wohnung, denn selbstredend ist auch ein Haus eine Unterkunft im Sinne des § 22 SGB II.

Die Wohnungsgröße die gefördert wird, richtet sich nur nach der Personenzahl und die qm. Das kann dann genau so gut ein Haus sein, wie eine Wohnung.

jesusismyhealer 
Beitragsersteller
 13.07.2011, 20:08

Es wäre ein Haus mit 3 Räumen + Küche und Bad, wir sind 3 Personen, die qm Zahl liegt bei 72qm. Die Miete des Hauses wäre sogar noch Preiswerter als die Miete meiner jetzigen Wohnung.

irdenart  31.07.2014, 10:34
@DerHans

Wenn neue Miete günstiger, dann gibt es keinen Grund dagegen vom AMt, die freuen sich doch über Einsparungen!!

Wenn du den Umzug selbst bezahlst und auch für die Mehrkosten aufkommst (also alles was über der aktuellen Mieterstattung liegt), dann wird die ARGE kein Problem haben.

Wenn Du es bezahlen kannst.

Sprich es am besten mit deinem Jobcenter ab

DerHans  13.07.2011, 20:03

Das Haus soll gemietet werden !!!