Weniger ALG II im Februar, weil nur 28 Tage?

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Hallo nochmal,

ich hab jetzt den Gesetzestext gefunden, mit dem auch ich verstanden habe, wie es funktioniert:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0313400

Ganz unten steht: "Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen."

Ergo gewinnt wie beim Roulette die Bank hier immer die AfA:

  • für den Monat Februar werden die tatsächlichen 28 Tage als Grundlage hergenommen, es gelten die Anzahl Kalendertage
  • für die 4 Monate a 30 Tage ist die Bewertungszahl 30 Kalendertage, also unberührt
  • für die 7 Monate a 31 Tage werden, das hat meine telefonisch Nachfrage bei der AfA ergeben, dennoch nur 30 Tage für den Monat als Bewertungszahl genommen.

In Summa: Eine Sperrzeit im Februar trifft also tatsächlich um 2 Tage härter als in anderen Monaten.

Grüße vom Däumling

PonyDusem 
Beitragsersteller
 06.03.2010, 18:04

Ja, es ist mein Pech, dass mein ALG-II-Anspruch erst am 5.02. beginnt, somit werden mir gleich die 2 Tage am Ende des Monats, weil der Februar nur 28 Tage hat, abgezogen. Jeder Bezieher, der den Anspruch schon seit Januar hat, bekommt den vollen Februar bezahlt. Für mich eine Unsinnigkeit. In den Regelsätzen sind u.a. auch die Telefon- und Stromkosten abgedeckt, so dass ich zwar für Februar voll Tel. und Strom zahlen muss, aber weniger dafür im Rahmen des ALG II bekomme, obwohl das doch so berechnet und gezahlt werden soll, dass eben genau diese Kosten abgedeckt sind! Ich fühle mich einfach nur ohnmächtig in Anbetracht solcher kleinen Ausnahmen von den Gesetzen, die die Behörden immer wieder im Versteckten durchsetzen.

Da Dein Bewilligungszeitraum erst am 05.02. beginnt, kann es sich in Deinem Fall nur um einen Programmfehler handeln, was leider sehr häufig vorkommt, vor allem im Februar. Dann wird das aber nicht nur bei Dir allein so sein. Vermutlich wurde es bereits festgestellt und es wird daran gearbeitet. Du solltest versuchen, dies zu klären. Meistens gehen dann diese Berichtigungen leider nicht automatisch raus. Also melde Dich bei Deiner zuständigen ARGE.

Da mich das auch interessiert, werde ich mich heute im Laufe des Vormittags erkundigen, wie weiter verfahren wird (bin zurzeít krank und daher nicht im Dienst). Ich melde mich dann nochmal hier.

Also erstmal eins zur Klärung: Nein, man bekommt als Arbeitnehmer in aller Regel jeden Monat genau gleich viel ausbezahlt, egal ob der Monat nun 28 oder 31 Tage hat.

Bzgl. des Februarbescheids habe ich aber jetzt das gleiche Problem: 7 Tage Sperrzeit wegen (begründeter) verspäteter Meldung, aber nun soll der Monat nicht mehr einheitlich 30 Tage lang sein, sondern der Monat wird anhand seiner verbliebenen Tage gezählt. Heißt: 28-7=21 Tage werden ausbezahlt.

Wo finde ich weiterführende Informationen, mit denen ich Widerspruch dagegen einlegen kann? Immerhin fehlen mir dadurch ja nicht 7 sondern gleich 9 Tage.

Viele Grüße

heivo  04.03.2010, 07:59

leider gar nicht. Denn nur volle Monate werden mit 30 Tagen gerechnet. Bei "angebrochenen " Monaten gilt die tätsächliche Zahl der verbliebenen Tage. Im Februar hat man de einfach "Pech"

in widerspruch gehen, denn das hartz kürzen dürfen sie nicht, ohne plausiblen grund. und festgelegt sind weder 28 noch dreißig tage, sondern ein MONATsatz. da spielen die tage gar keine rolle, sonst bekämst du ja permanent bei den 31er monaten einen tag abzug

Gelehrter  24.02.2010, 04:55

Das ist so nicht ganz richtig siehe meine Beispielrechnung

PonyDusem 
Beitragsersteller
 23.02.2010, 23:14

So sehe ich das auch, so stehts ja auch im Gesetz. Dass sie mir 4 Tage weniger zahlen, weil ich erst ab 5.02. den Anspruch habe ist ja ok, aber sie haben mir 6 Tage abezogen!

Minuom  23.02.2010, 23:17
@PonyDusem

na, dann haben wir die antwort ^^

PonyDusem 
Beitragsersteller
 23.02.2010, 23:18
@PonyDusem

Mir stehen die Leistungen ja erst ab 5.02. zu, aber mir wurden 6 Tage abgezogen und nicht 4! Und im Gesetz steht nunmal, dass der Monat 30 Tage hat... Außerdem haben andere Empfänger auch keine Kürzung um 2 Tage diesen Monat bekommen.

bitmap  23.02.2010, 23:24
@PonyDusem

Das ist zu verwirrend. Mal erzählst du was von 2 Tage Leistung abgezogen, dann von 6 Tagen.


Für wie viele Tage hast du denn nun konkret für Februar Leistungen bekommen?

Gelehrter  24.02.2010, 05:25
@bitmap

Sage mal lese doch mal richtig was sie geschrieben hat.Stellst du dich so doof an? was ist da bitteschön vewirrend?

bitmap  23.02.2010, 23:14

''und festgelegt sind weder 28 noch dreißig tage, sondern ein MONATsatz.''

  • Na dann wirf mal einen Blick ins Gesetz (SGB II).

''Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.''

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37327.htm

das kann eigendlich nur ein fehler sein. leg wiederspruch ein und wenn es dann nicht klappt geh zum anwalt.