Kriegt ein Hartz-IV-Empfänger das Taxigeld bezahlt?
WEnn ein Hartz IV-Empfänger für eine Operation ins Krankenhaus muss und nicht mit den Öffentlichen fahren kann, weil er das aus gesundheitlichen Gründen nicht schafft (z. B. Koffer tragen oder ein- und Aussteigen), aber auch kein Notfall vorliegt, für den er einen Krankenwagen braucht, kriegt der dann ein Taxi bezahlt?
9 Antworten
Einmalige Sonderbedarfe werden in der Regel nicht anerkannt,wenn die Fahrt aber notwendig ist und dir das dein Arzt bestätigt,dann kannst du das ggf.später über deine KK - gelten machen,wenn du deinen Betrag an Zuzahlung von 2 % bzw. 1 % deines Brutto Jahreseinkommens überschritten hast !
Also bei ALG - 2 würden das z.B. bei einem Single derzeit 404 € Regelsatz sein,mal 12 Monate sind das 4848 € pro Jahr.
Sind dann bei chronischer Erkrankung 48,48 € ( 1 % ) und sonst 96,96 € ( 2 %) Zuzahlung pro Jahr,wenn du das überschritten hast kannst du einen Antrag bei deiner KK - stellen,dann bekommst du auf Nachweis den Überschuss erstattet.
Danke dir für deinen Stern !
Ich würde mal bei deiner Krankenversicherung nachfragen und es dort in Erfahrung bringen.
Nein, so lese ich die Spielregeln.
Der einweisende Arzt holt sich die Erlaubnis von Deiner KK und das Unternehmen rechnet dann direkt mit der Kasse ab. Warum also sollte der Patient auch noch zusätzlich Geld bekommen?
Dann braucht er erst einmal eine ärztliche Bestätigung dafür, daß er aus gesundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann.
Wenn die Operation ambulant durchgeführt werden soll, muß er bei der Krankenkasse, oder ,wenn das Sozialamt der Kostenträger ist, beim Sozialamt mit Hilfe des ärztlichen Attestes einen Transportschein für eine Taxifahrt beantragen. Um mit einem solchen Transportschein eine Taxifahrt machen zu können, muß der Schein einen Genehmigungsvermerk haben.
Wenn er im Krankenhaus stationär aufgenommen werden soll, kann der Hausarzt direkt einen Transportschein für eine Taxifahrt ausstellen, weil bei stationären Behandlungen die Taxikosten von den Kostenträgern noch ohne lange Prüfung übernommen werden.
Wenn beides nicht zutrifft, muß der Patient die Fahrt bar bezahlen und bekommt dafür eine Quittung, auf der der Beförderungsgrund "Krankenfahrt" unterstrichen ist und die Fahrstecke eingetragen ist. Mit Hilfe dieser Quittung kann der Patient im Nachhinein versuchen, vom Kostenträger zumindest einen Teil der Taxikosten erstattet zu bekommen.
Das eben ist Sache des Arztes, so etwas zu beurteilen.
Da frage mal bei Deiner Krankenversicherung nach....
Für Krankentransporte und deren Kosten sind die evtl.zuständig.
Alles Gute...VG pw
Aber warum sollte die Fahrt medizinisch denn notwendig werden?