Kann man als Hartz IV-Empfänger nach Dubai fliegen?
Ich kenne jemanden, der sich aufgrund seiner finanziellen Bedürftigkeit bei einem Stipendium für ein Auslandsjahr beworben hat. Laut seiner Aussage sind seine Eltern Hartz IV-Empfänger. Sein großer Bruder ist schwer behindert, weswegen seine Familie angeblich viel Pflegegeld bekommt.
Nun ist es aber so, dass er über die Weihnachtsferien nach Abu Dhabi fliegt und vor kurzem in Dubai war.
Ist das überhaupt möglich als Hartz IV-Empfänger? Oder denkt ihr, dass er sich das mit dem Hartz-V ausgedacht hat?
6 Antworten
Warum sollte nicht ein "Kind" aus einer Hartz IV BG ein Vollstipendium für ein Auslandsjahr erhalten?
Desweiteren kann auch jemand Dritter dieser Person den Urlaub in Dubai bzw. Abu Dhabi gesponsert haben.
Und ja ... auch Hartz IV Bezieher haben Anspruch auf Pflegegeld - und nein das wird dann nicht auf den Bedarf angerechnet. Wären z.B. bei Pflegegrad 5 901 Euro.
Und er sagt Dir denn, dass diese Person überhaupt zur BG gehört und nicht lediglich eine Hausgemeinschaft / WG mit der Familie bildet.
Das kommt auf seinem Pflegegrad an, was dieser für Pflegegeld bekommt.
Dies wird ja nicht angerechnet.
Wenn er Leistungen bekommt muss er das angeben dann werden ihm für die tage wo er nicht in Deutschland ist das geld abgezogen gibt er das nicht an macht er sich strafbar
Urlaub in Deutschland aber nicht ins Ausland
Humbug - und wenn der Leistungsbezieher während seiner bewilligten Abwesenheitszeit nach Honolulu oder Timbuktu oder 3Mal um die Erde fliegt, dann geht das niemanden etwas an.
Naja da sollten sie lieber mal die Gesetze durch schauen 😂😂
Natürlich ist es möglich. Vielleicht hat er gespart, das Ticket war günstig oder jemand hat ihm die Reise geschenkt. Warum soll es unmöglich sein?
Eig darf man nichts sparen ! Die 400 Euro sind für alles geregelt !
...wer will Dir verbieten, auch von diesem kleinen Geld noch etwas beiseite zu legen?
Leider keiner ...aber gesetzlich ist jeder Euro für etwas bestimmt!
...warum "leider"? Was stört Dich daran?
Vielleicht hat man erspartes von der Zeit davor...
Wie alt ist denn der Mensch, falls er noch bei seinen Eltern wohnt?
Falls Nein, kann er tun und lassen, was er will.
14
Ein 14-jähriger fliegt alleine in die Ferien in die Vereinigten Arabischen Emirate? Das ist schwer vorstellbar.
Wenn die Eltern vom Jobcenter abhängig sind, dann erscheint das Ganze kaum glaubwürdig. Wegen der Aufsichtspflicht bzw. aus finanziellen Gründen.
Nein er fliegt natürlich mit seinen Eltern
Daß die Eltern die Reise aus ihrem sog. Regelbedarf bezahlen, ist annähernd unvorstellbar. Vielleicht verfügen sie über sog. Schonvermögen, d.h. über Vernögen, welches sie trotz ALG 2 besitzen dürfen.
Oder eine dritte Person finanziert die Reise. Dann würde ich das als Schenkung werten - eine solche Schenkung wäre seitens der Eltern meldepflichtig und vermutlich auf's ALG 2 anrechenbar. Die sog. Ortsabwesenheit wäre erlaubnispflichtig.
Oder der junge Mann hat schlicht nicht die volle Wahrheit gesagt.
Unfug - auch Leistungsbezieher dürfen ( zeitlich begrenzt - bis zu 3 Wochen im Jahr nach Absprache mit dem JC ) in Urlaub fahren / fliegen und zwar ohne dass dafür irgenwelche Abzüge gemacht werden.
Und Leistungsbezieher können sich auch etwas zum Regelsatz hinzuverdienen und sich damit eine Reise finanzieren.