Kann man als Hartz IV-Empfänger nach Dubai fliegen?

6 Antworten

Warum sollte nicht ein "Kind" aus einer Hartz IV BG ein Vollstipendium für ein Auslandsjahr erhalten?

Desweiteren kann auch jemand Dritter dieser Person den Urlaub in Dubai bzw. Abu Dhabi gesponsert haben.

Und ja ... auch Hartz IV Bezieher haben Anspruch auf Pflegegeld - und nein das wird dann nicht auf den Bedarf angerechnet. Wären z.B. bei Pflegegrad 5 901 Euro.

Und er sagt Dir denn, dass diese Person überhaupt zur BG gehört und nicht lediglich eine Hausgemeinschaft / WG mit der Familie bildet.

Das kommt auf seinem Pflegegrad an, was dieser für Pflegegeld bekommt.

Dies wird ja nicht angerechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn er Leistungen bekommt muss er das angeben dann werden ihm für die tage wo er nicht in Deutschland ist das geld abgezogen gibt er das nicht an macht er sich strafbar

wilees  23.12.2019, 16:45

Unfug - auch Leistungsbezieher dürfen ( zeitlich begrenzt - bis zu 3 Wochen im Jahr nach Absprache mit dem JC ) in Urlaub fahren / fliegen und zwar ohne dass dafür irgenwelche Abzüge gemacht werden.

Und Leistungsbezieher können sich auch etwas zum Regelsatz hinzuverdienen und sich damit eine Reise finanzieren.

Michelle445  23.12.2019, 18:29
@wilees

Urlaub in Deutschland aber nicht ins Ausland

wilees  23.12.2019, 18:36
@Michelle445

Humbug - und wenn der Leistungsbezieher während seiner bewilligten Abwesenheitszeit nach Honolulu oder Timbuktu oder 3Mal um die Erde fliegt, dann geht das niemanden etwas an.

Michelle445  24.12.2019, 03:00
@wilees

Naja da sollten sie lieber mal die Gesetze durch schauen 😂😂

Natürlich ist es möglich. Vielleicht hat er gespart, das Ticket war günstig oder jemand hat ihm die Reise geschenkt. Warum soll es unmöglich sein?

Batman349  23.12.2019, 16:35

Eig darf man nichts sparen ! Die 400 Euro sind für alles geregelt !

Tuedelsen  23.12.2019, 16:45
@Batman349

...wer will Dir verbieten, auch von diesem kleinen Geld noch etwas beiseite zu legen?

Batman349  23.12.2019, 16:48
@Tuedelsen

Leider keiner ...aber gesetzlich ist jeder Euro für etwas bestimmt!

Tuedelsen  23.12.2019, 16:55
@Batman349

...warum "leider"? Was stört Dich daran?

whabifan  23.12.2019, 18:54
@Batman349

Vielleicht hat man erspartes von der Zeit davor...

Wie alt ist denn der Mensch, falls er noch bei seinen Eltern wohnt?

Falls Nein, kann er tun und lassen, was er will.

Rokcilreans 
Beitragsersteller
 22.12.2019, 16:39

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DasOrakel  22.12.2019, 16:54
@Rokcilreans

Ein 14-jähriger fliegt alleine in die Ferien in die Vereinigten Arabischen Emirate? Das ist schwer vorstellbar.

Wenn die Eltern vom Jobcenter abhängig sind, dann erscheint das Ganze kaum glaubwürdig. Wegen der Aufsichtspflicht bzw. aus finanziellen Gründen.

Rokcilreans 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 10:28
@DasOrakel

Nein er fliegt natürlich mit seinen Eltern

DasOrakel  23.12.2019, 10:33
@Rokcilreans

Daß die Eltern die Reise aus ihrem sog. Regelbedarf bezahlen, ist annähernd unvorstellbar. Vielleicht verfügen sie über sog. Schonvermögen, d.h. über Vernögen, welches sie trotz ALG 2 besitzen dürfen.

Oder eine dritte Person finanziert die Reise. Dann würde ich das als Schenkung werten - eine solche Schenkung wäre seitens der Eltern meldepflichtig und vermutlich auf's ALG 2 anrechenbar. Die sog. Ortsabwesenheit wäre erlaubnispflichtig.

Oder der junge Mann hat schlicht nicht die volle Wahrheit gesagt.