WG-Auflösung, Wohnung zu groß/teuer: Muss Hartz IV-Empfänger ausziehen?
Ich wohne in einer Zweier-WG. Leider bin ich vor einer Weile arbeitslos geworden und beziehe seither ALG II. Die ARGE zahlt mir die halbe Miete sowie die halben Strom- und Heizkosten, da die andere Hälfte ja mein Mitbewohner zahlt.
Der Mitbewohner wird allerdings demnächst ausziehen. Das Problem: Die Wohnung hat 60 qm, also laut ARGE 10 qm zu viel für eine Einzelperson. Die Kaltmiete beträgt 380 €. Die Mietobergrenze der ARGE liegt aktuell in meiner Gegend bei 374 €, damit ist die Wohnung 6 € (!) zu teuer.
Was erwartet mich, wenn ich der ARGE die Änderung mitteile? Muss ich wegen 6 € umziehen?
3 Antworten
Die Größe ist sch***egal, es kommt auf den Preis an. Nennt sich Produkttheorie. Falls das Jobcenter was anderes sagt, würde mich das nicht überraschen, aber die liegen häufiger falsch.
Es gibt eine Grenze, über der die Angemessenheitsgrenze erst mal keine Rolle spielt. Liegt bei 10 Prozent, wenn ich mich recht erinnere. Aber es sind ja nur 6 Euro.
Hintergrund der Sache: Andere Wohnung bedeutet Umzug, ggf Malerkosten u.s.w. Das muss das Jobcenter übernehmen. Das lohnt aber nicht, wenn es um derartige Kleinbeträge geht.
Also sieht die Antwort so aus: Nein, man muss nicht umziehen. Auch nichts selbst übernehmen. Sieht das Jobcenter das rechtwidrigerweise anders, suchst du dir eine clevere Beratungsstelle in der Nähe: http://my-sozialberatung.de/
Die Änderungsmitteilung sieht dann auch ganz lapidar etwa folgendermaßen aus: Aufgrund des Auszuges von XY beträgt die Miete ab dem XX. sounsoviel Euro.
Noch gute Nerven und viel Erfolg.
Normalerweise kannst du die Wohnung behalten und musst den Differenzbetrag selber bezahlen.
Erkundige dich vielleicht, was eine Wohnung in der angegebenen Größe kostet. Wenn der Betrag höher ist, kannst du auf jedem Fall bleiben.
Du kannst die Differenz auch selber vom Regelsatz zahlen.