Hartz 4 Wohnung vom Ex Freund?
Hallo Ihr Lieben, ich habe 4 Kinder 2 über 18. Der Vater meiner beiden jüngeren Kinder hat ein Haus gekauft welches er umbaut. Ich habe vor 2 Monaten meine Wohnung verloren und möchte nun erfahren ob mir Hartz 4 gestrichen wird, wenn ich in diesem Haus mit einziehe. Wir sind getrennt, aber kümmern uns gemeinsam um die Kinder.
Das Haus ist ein altes Fachwerkhaus und die Zimmeraufteilung würde sich so gestallten. Kinderzimmer für jedes Kind, ich ein eigenes Schlafzimmer eigenes Wohnzimmer und auch eine kleine Küche, aber auch eine Gemeinschaftsküche.
Bad gemeinsam.
Oder soll ich mir lieber eine eigene Wohnung suchen, alles sehr schwierig. Wohne derzeit kurzeitig bei meinen Eltern und mir wurde mein Hartz 4 komplett gestrichen. Habe Wiederspruch eingelegt.
Was soll ich tun????????? LG
4 Antworten
Was für ein Grund wurde denn angegeben,die können ja nicht einfach die Leistungen einstellen,ohne dir mitzuteilen,warum dies geschieht,du hast ja auch einen Widerspruch eingelegt,also musst du ja etwas schriftliches bekommen haben ?
Also,ich würde dir den guten Rat geben,dir eine eigene Wohnung zu suchen,denn das gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit dann auch Probleme,wenn das Jobcenter mitbekommt,das du mit dem Kindsvater von 2 deiner 4 Kinder,in einem Haus lebst,auch wenn du separate Zimmer hast.
Denn wenn ihr getrennt wirtschaftet und finanziell auch alles getrennt haltet,dann müsste er ja Unterhalt an die Kinder zahlen,obwohl ihr im selben Haus lebt. Wenn er sich ein Haus leisten kann,dann muss auch der Unterhalt für seine Kinder abfallen und das würde das Jobcenter von dir verlangen,diesen einzufordern.
Du könntest zwar mit ihm einen Mietvertrag abschließen und würdest die Miete ggf.auch bekommen,diese muss aber versteuert werden.
Das ist immer nicht so eine gute Idee,mit dem Ex - und dann auch noch Kindsvater,in einer gemeinsamen Wohnung / Haus zu leben und dem Jobcenter plausibel zu machen,das man nichts mehr miteinander zu tun hat.
Aber wenn du diesen Weg gehen möchtest und dein Recht ggf.vor Gericht durchsetzen möchtest,hält dich keiner auf.
Beim Amt bekommst du eine sichere Auskunft.
Du musst mit dem Hausbesitzer einen Mietvertrag machen, in dem genau steht, welche Zimmer du mietest, welche Gemeinschaftseinrichtungen du mitbenutzen kannst (Bad, Garten usw.) Da ihr ja keine Bedarfsgemeinschaft (mehr) seid, kann dein Exfreund nicht verdonnert werden, dich zu unterhalten. Für seine Kinder muss er zahlen, egal ob du bei ihm wohnst oder nicht.
Ach, ignoranterkerl, da mein erster Kommentar verschwunden ist, werde ich meinen Eindruck über deine Haltung Hartz-IV-Emfpängern gegenüber nicht mehr kundtun, aber dich nochmal auf die Frage verweisen, in der ja steht, dass die Fragestellerin und der Hausbesitzer nicht zusammen sind.. Nun sehe ich, dass auch deine Antwort verschwunden ist. Das freut mich.
Deinen Ansprechpartner beim Amt kontaktieren.
Sagt Wer ???
Nun muß man nur noch einen dämlichen Sachbearbeiter finden....der das glaubt...