Hartz 4 für Partnerin?

10 Antworten

65 qm finde ich nicht zu klein, wenn man 2 Erwachsene rechnet. Das Baby wird ja noch nicht viel Platz brauchen - zumindest nicht aus sozialrechtlicher Sicht.

Ich halte es für unrealistisch, daß das Jobcenter 1.000 Warmmiete für Euch erstattet. Zumal bei Deinem Einkommen nicht. Vielleicht wäre Wohngeld eine Alternative.

Hat das Baby aufgrund seiner Behinderung einen erhöhten Platzbedarf?

FritzRenneweg 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 20:30

Also das Schlafzimmer hat gerade einmal 11 Quadratmeter. Da passt gerade mal mein Bett was an der Wand steht ( 190x220, ich bin 1,98m groß), ein Kleiderschrank, wickelkomode und eine kleine kommode und Kinderbett rein. Viel lauffläche ist da nicht mehr.

Badezimmer 6 Quadratmeter. Flur 3 Quadratmeter, Wohnzimmer und Küche 22 Quadratmeter. Wir benötigen schon viel Platz, da wir Physiotherapie machen müssen. Ausserdem ist der Laminat Boden durch einen falschen Einbau stark beschädigt und mein Vermieter möchte den auch nicht reparieren lassen. Barfuß laufen ist gefährlich, da man sich ansonsten die Füße an den leicht Herausstehenden Leisten aufschneiden würde.

DasOrakel  21.07.2020, 06:19
@FritzRenneweg

Ausserdem ist der Laminat Boden durch einen falschen Einbau stark beschädigt und mein Vermieter möchte den auch nicht reparieren lassen

Was er möchte oder nicht möchte, interessiert niemanden. Habt Ihr schon versucht, ihn rechtlich dazu zu zwingen?

Ansonsten kann ich den Umzugswunsch schon nachvollziehen. Ob und inweit man das Jobcenter "ins Boot holen" kann, vermag ich nicht zu beurteilen, da Dein Verdienst nicht übel und eine "Bezuschussung" durch das Jobcenter für mich somit fraglich ist.

Da meine Partnerin aus gesundheitlichen Gründen bis 2024 noch ihren gesetzlichen Betreuer hat, wird er sich der Sache annehmen.

Das bedeutet, der Betreuer wird sich um Euren Umzugswunsch und um alles damit Verbundene kümmern?

Hartz 4 bekommt sie nicht. Dafür verdienst du zuviel und du bist für ihren Unterhalt zuständig. Ihr habt ca. 2200 Euro Einkommen. Ich denke, das ist selbst für Wohngeld zuviel. Kannst du aber mit einem Wohngeldrechner abchecken.

Mal abgesehen davon, dass die Wohnung nicht den Hartz4 Kriterien entspricht. Für 3 Personen akzeptiert das JC ca. 75 qm und die Miete darf einen gewissen Rahmen nicht überschreiten. 850 Euro Kaltmiete werden sie sicher nicht akzeptieren.

Ihr müßtet auch noch Pflegegeld bekommen.

Zunächst solltest du dir aus dem Internet einmal folgendes suchen ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt, da solltest du dann die Richtlinien nach dem SGB - ll finden.

KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete

Die Wohnung sollte bei 3 Personen nicht viel größer als um die 75 qm - 80 qm sein, könnte auch etwas größer sein, solange die KDU - für 3 Personen im Rahmen liegt und angemessen nach dem SGB - ll ist.

Vorrangig wäre dann ein evtl.Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag zu prüfen, dazu findest du im Internet kostenlose Rechner.

Sie bekommt ja auch nicht mehr lange Elterngeld, dann würden ja auch diese monatlichen 300 € fehlen und dann müsste man noch sehen wie sie dann KV - ist bzw.sein könnte, ansonsten müsste der KK - Beitrag von monatlich um die 200 € ja auch selber gezahlt werden, zumindest wenn kein ALG - 2 Anspruch bestehen würde.

Weil wie gesagt das Elterngeld ja bald auslaufen sollte, lass ich das einmal weg und nehmen nur dein Einkommen und das Kindergeld von derzeit 204 €.

Mal vorausgesetzt ihr würdet diese Wohnung mit dem derzeitigen Einkommen bekommen und die ca.1000 € würden auch angemessen nach dem SGB - ll sein, dann würde das derzeit in etwa so aussehen.

Ihr beide als Paar würdet dann min.einen Anspruch auf 2 x 389 € = 778 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt haben und dazu kämen 250 € Regelbedarf fürs Kind, dann würden euch schon ohne der KDU - und eigenem Einkommen min.1028 € pro Monat zustehen.

Dazu kämen dann angenommen min.diese angemessenen 1000 € für die KDU - dann würde der Bedarf bei min.um die 2028 € pro Monat liegen.

Von deinen ca.1725 € Netto kannst du nach § 11 b SGB - ll Freibeträge vom Brutto Erwerbseinkommen berechnet in Abzug bringen, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € kämen 20 % und von 1000 € - 1500 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Ohne minderjähriges Kind wären es nur 10 % von 1000 € - 1200 € Brutto.

Du könntest also bei min.1500 € Brutto derzeit 330 € Freibetrag von deinen ca.1725 € Netto abziehen und würdest auf etwa 1395 € anrechenbares Erwerbseinkommen kommen.

Dazu käme dann im Regelfall das volle Kindergeld von 204 €, was vorrangig Einkommen des Kindes wäre und auch vorrangig nur auf dessen Bedarf angerechnet würde, solange es dieses zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Man käme also angenommen auf um die 1600 € anrechenbares Gesamteinkommen und euer Bedarf würde dann ggf.bei min.2028 € liegen, es würden euch also angenommen nur noch um die 428 € bis zur Deckung eures Bedarfs fehlen, wenn dann nicht noch der KK - Beitrag der Freundin von um die 200 € im Monat dazu käme.

Habt ihr denn schon Pflegegeld fürs Kind beantragt, dass darf dann nicht als Einkommen auf evtl.zustehende Leistungen angerechnet werden ?

Also such dir erst einmal diese kostenlosen Rechner und spiele das ganze mal mit der neuen Miete durch und schau was da dann evtl.an Ansprüchen bestehen könnte.

Für beide Sachen ist ein Mindesteinkommen erforderlich, zumindest beim Kinderzuschlag würdet ihr dieses schon einmal erreichen, bei einem Paar liegt dieses bei 900 € und bei alleinerziehenden bei 600 € pro Monat.

Da wäre als max.Kinderzuschlag pro Kind derzeit 185 € möglich.

Beim Wohngeld liegt es bei min.80 % eures Bedarfs nach dem SGB - ll, bei angenommen um die 2000 € Bedarf wären das dann min.um die 1600 €, also auch dieses Mindesteinkommen würdet ihr erreichen.

Dann würde ich die evtl.Ansprüche von Wohngeld + Kinderzuschlag addieren und diese Summe dann mit den genannten ca.428 € bzw.dann + den zu zahlenden KK - Beitrag von um die 200 € vergleichen.

Würdet ihr dann euren Bedarf nach dem SGB - ll mit eurem anrechenbaren Einkommen + Wohngeld + Kinderzuschlag decken können, dann würde kein ALG - 2 Anspruch bestehen, weil wie gesagt Wohngeld + Kinderzuschlag vorrangig sind.

Kinderzuschlag käme aber nur dann in Betracht, wenn dann kein Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter bestehen würde.

FritzRenneweg 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 20:17

Danke für diese ausführliche Beschreibung. Das Pflegegeld welches 545€ sind, werden ja nicht mit angerechnet, da haben wir uns schon informiert.

Da meine Partnerin aus gesundheitlichen Gründen bis 2024 noch ihren gesetzlichen Betreuer hat, wird er sich der Sache annehmen.

Wir sind mal gespannt, wie es ausgehen wird. Ein zweites Kind ist für 2022 auch schon in Planung und danach möchte sie ja ihre Weiterbildung anfangen und wieder in ihren alten Beruf einsteigen.

isomatte  21.07.2020, 06:01
@FritzRenneweg

Habe ich ja auch geschrieben dass das Pflegegeld nicht als Einkommen angerechnet werden darf.

Sicher, wenn sie einen gesetzlichen Betreuer hat, da muss bzw.sollte er sich auch darum kümmern.

Das ändert dann aber auch nichts an dem was ich geschrieben habe, egal ob sie derzeit arbeitsfähig wäre oder nicht, der Bedarf würde dann ja so oder so bestehen, ganz egal auf welche Leistungen sie dann Anspruch hätte.

Sie muss dem Arbeitsmarkt auch derzeit gar nicht zur Verfügung stehen, wenn sie das und dann ggf.die Kinder selber betreuen möchte, dass dann min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des ggf.dann jüngsten Kindes.

Bitteschön

Ihr seit ein paar. Deine Frau hat somit keinen Hartz 4 Anspruch, da du Geld verdienst.

Eine Wohnung mit Kosten von 1000€ ist bei deinem Gehalt zu teuer. Es gibt zwei Möglichkeiten. Ihr erhöht euer Einkommen (zB dadurch das deine Frau einen Nebenjob annimmt oder du mehr verdienst) oder ihr sucht euch eine Preiswertere Wohnung

Caila  19.07.2020, 23:13

Das ist so nicht richtig. Es ist abhängig vom Einkommen ob der arbeitslose Partner einen Anspruch hat.

FritzRenneweg 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 23:17
@Caila

Also ich komme aus Oberbayern Landkreis Traunstein. Da bezahlt mal schon für 80 Quadratmeter um die 900 bis 1000€ warm. Ein Nebenjob ist durch die Krankheit unseres Sohnes leider nicht gegeben.

Caila  20.07.2020, 07:29
@FritzRenneweg

Naja eine kleinere Wohnung geht durchaus trotzdem. Müssen ja keine 80 qm sein. Gehen auch 60

Halbammi  20.07.2020, 10:14
@FritzRenneweg

das ist wirklich ein Dilemma. Unsere Politik tut nichts um wohnen bezahlbar zu machen. Schrecklich für Familien wie euch, sowie Rentner und alleinerziehende

Kind Herzfehler ich gebe euch viel kraft das hinzubekommen da stark zu bleiben

Denk dran das in der Steuerklärung anzugeben. Anders bringt euch das ja noch nichts.

ABER

1000€ für ne 3.5 Raum Wohnung ist das München Mitte???

Wir haben für ne Luxuswohung von 110m² 4Zimemr zwei Bäder geschliffener Holzboden 600€ bezahlt Stadtmitte einer Landeshauptstadt, nun nicht gerade München, daher meine Frage.

FritzRenneweg 
Beitragsersteller
 19.07.2020, 23:19

Landkreis Traunstein. Wir sind schon seit 3 monaten auf Suche.

FritzRenneweg 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 00:12
@MarSusMar

Ja genial, in Traunreut wäre auch schön. Müsste mir aber wenn dann einen neuen job suchen, da ich von dort aus über 40 Kilometer fahren müsste. Aber das wäre auch kein Problem da ich eh etwas neues suchen würde

MarSusMar  20.07.2020, 12:31
@FritzRenneweg

Es war einfach ein Schuss ins Blaue, das waren jetzt zwei die passen könnten. Größe Schnitt Preis. Gerade die Letztere mit dem Großen Vorraum ist perfekt um Schränke aus eventuell zu kleinen Zimmern zu nehmen und mit z.B. nur einer Kommode für Wäsche zu ersetzen.

Ich gucke für meine Romane manchmal. das wäre dann aber ne andere Preisklasse. Hab jetzt auch keine Km Begrenzung reingesetzt, da ich ja eh nur den Kreis hatte.