Hartz IV + berufstätiger Partner - Anspruch bei gemeinsamer Wohnung
Hallo zusammen, mein Freund und ich leben zusammen in unserer gemeinsamen Wohnung Ich bin berufstätig und mein Partner ist seit Kurzem arbeitslos und bezieht momentan noch ALG I.
Bald wird er nur noch Hartz IV erhalten, bzw. ist nun meine Frage: Wird er überhaupt Hartz IV bekommen oder wird mein Gehalt (1700 netto) mit angerechnet? Und wie sieht es mit der Miete aus (400 € KM+NK ohne Gas), wird dort die Hälfte übernommen oder muss ich dann gänzlich für ihn aufkommen...?
Ich kenne mich da gar nicht mit aus, da wir beide bisher noch keine Sozialleistungen bezogen haben.
10 Antworten
Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft eingestuft und bei deinem Gehalt gehe ich mal schwer davon aus, dass sein Antrag auf Alg2 daher abgelehen wird (ihr habt keine Kinder, oder?) Die Haelfte der Miete wuerde auch nur uebernommen werden, wenn es sich um eine reine WG handeln wuerde, nicht um eine Beziehung.
Wuerdet ihr aber Aufstockung erhalten, wenn dein Gehalt geringer waere, dann waere die Wohnung wohl zu teuer fuer 2 Person und ihr muesstet wahrscheinlich eh umziehen in naher Zukunft.
Ein weiteres Problem wird die Krankenversicherung, wenn ihr nicht verheiratet seit, kann er nicht bei Dir familienversichert werden und muss dann seine Krankenkasse selbst zahlen bzw. Du. Und Vermoegen duerft ihr beide auch keines haben ueber die Freigrenzen hinaus, um Hartz IV zu kriegen.
Er sollte aber trotzdem mal wenigstens den Antrag stellen. Wenn seine Aussichten auf Arbeit schlecht sind, dann solltest ihr vieleicht ueber eine kleinere und guenstigere Wohnung nachdenken und er sollte sich einen Nebenjob (450 Euro Job) suchen als Aushilfe irgendwo.
In den Augen des Jobcenters seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und Dein Gehalt wird voll angerechnet. Ihr könnt den restlichen Anspruch Deines Freundes in online-Portalen ausrechnen. Es kommt immer auf das GESAMTEINKOMMEN an.
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-rechner-arbeitslosengeld-ii-rechner-2014.html Du musst bei "Bedarfsgemeinschaft" einen Haken machen.
sicher ist, du mußt dein einkommen (alle ) darlegen. ebebso alle ausgaben, miete, strom, gas ,wasser, autoversicherung ... daran wird errechnet , was übrig bleibt und wieviel , bzw, ob was zum lebensunterhalt fehlt, wenn etwas fehlt, zahlt hartz4. wenn nicht, kommst du allein für deinen mann auf.
Reichen euch 1.700€ nicht zum Leben?
Dein Verdienst wird angerechnet, wenn Dein Partner ALG2 beantragt.
Sollte er arbeitslos werden, muss er jedoch erst ALG1 beantragen und erst wenn das abgelaufen ist (oder abgelehnt wurde), kann er ALG2 beantragen.
ALG2 stellt jedoch nicht sichter, dass ihr euren bisherigen Lebensstandard halten könnt, sondern nur das ihr als Bedarfsgemeinschaft überleben könnt.
Ist die Grundsicherung gewährleistet, habt ihr keinen Anspruch mehr auf ALG2 sondern höchstens noch auf Wohngeld, aber ob euch das zusteht, bezweifel ich bei Deinem Verdienst stark
Da ihr offenbar ein Liebespaar seid und wohl auch schon länger zusammen wohnt, stellt ihr eine Bedarfsgemeinschaft dar, in der der jeweilige partner eben auch für den anderen einsteht. Also bekommt dein Freund kein ALO 2, weil du dafür zuviel verdienst! Allenfalls könntet ihr es mal mit einem Antrag auf Wohngeld versuchen...