Umzug Hartz 4 (von Wohnung ins Haus)
Hallo ihr Lieben,
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Also wir sind eine 3-köpfige Familie (Mein Mann, meine Tochter und ich) wir wohnen in einer 2-Zimmer Wohnung Warmmiete 310 €. Wir beziehen Hartz IV und dürfen eine Kaltmiete von 424 Euro haben.
Zu meiner Frage: Wäre es möglich wenn wir in ein 5-Zimmer Haus mit einer Kaltmiete von 420 Euro umziehen. Schließlich ist es ja billiger wie eine 3-Zimmer Wohnung und die Kaltmiete ist ja noch im erlaubten Bereich oder würden die ein Problem machen weil es ein Haus ist?
Danke für eure Antworten.
9 Antworten
Du musst vorher die Zustimmung des Amts einholen.
Wollt Ihr wegen eurer Tochter umziehen, damit diese ein eigenes Zimmer bekommt?
Es könnte sein, dass das Amt Einwände hat, weil es zuviele qm sind und deshalb die Nebenkosten sehr hoch sein können.
Ich könnte mir aber denken, dass eure jetzige Wohnung für 3 zu klein ist und deshalb euer Wunsch nach einer angemessenen Wohnung rechtens ist.
http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-wohnung/
Hier mal ein Link.
Bei einem genehmigten Umzug zahlt das Amt auch Umzugs- und Renovierungskosten.
Also den Umzug beim Amt beantragen und falls diese nicht wollen, Widerspruch einlegen.
Außer die 5 Zimmer und die Nebenkosten sind sehr hoch.
Danke
Meines Wissens ist es egal ob Haus oder Wohnung - wenn die Miete insgesamt nicht den Grenzwert überschreitet. Man muss halt auch auf die Nebenkosten achten. Ich würde aber dringend raten, sich vorher die Zustimmung des Jobcenters zu diesem Umzug einzuholen.
haus oder whg. spielen nicht die rolle, sondern die qm und die dazugehörigen NK! diese müssen im bemessungsrahmen liegen. daher bitte vorher unbedingt diese kosten erfragen! die NK sind erfahrungsgemäß in einem haus höher als in einer whg. wollt ihr die selbst bezahlen??
ich hatte mal mieter, hartz4, die auch die qm nicht angegeben haben (und den mietvertrag verschlunzt hatten); das amt, das bis dahin die miete inkl. NK an mich überwiesen hatte, stellte die zahlungen ein, nachdem die hausgröße bzw. qm-anzahl incl. NK herauskam (war leider zuviel für die bemessungsgrenze). daraufhin blieb mir nur die fristlose kündigung, da die mieter diese aufwendungen nicht leisten konnten... das sollte dir gespart bleiben, also erkundige dich vorher, was dir zusteht, unabhängig von der zimmeranzahl.
das weiß ich leider nicht mehr, ist schon ´ne weile her. geh am besten zum amt und erkundige dich nach den aktuellen zahlen :o)
ich denke es kommt auf die Miete an, und somit kann es auch ein Haus sein wo Ihr wohnt
Es geht nicht um das Haus oder die Zahl der Zimmer sondern um die m², die man euch bewilligt. Je mehr Grundfläche, desto höher die Nebenkosten (Grundstück, Heizung usw.). Informiert euch also über ALLE Nebenkosten, lasst euch Abrechnungen vom Vormieter geben usw.
Ihr müsst auf jeden Fall mit dem Amt reden - wenn die "Warmkosten" über eurem Budget liegen, wird höchstwahrscheinlich gar nichts "genehmigt". Wenn ihr den Umzug, die Kaution usw. aus eigener Tasche finanziert, besteht die Möglichkeit einer teilweisen Erstattung der späteren Unterkunftskosten - aber ganz ehrlich: mehr als ein paar Euro extra werdet ihr mit HartzIV nicht haben! Das wird finanziell vermutlich sehr schnell sehr eng!
Wie hoch waren sie NK?