Hartz 4, heiraten und getrennte Wohnungen
Mein Freund und ich würden gerne heiraten. Wir beziehen beide Hartz 4 und wohnen noch getrennt. Zusammen ziehen wollen wir auch noch nicht so schnell, aber geht das überhaupt? Ich habe gehört, dass die Arge verlangt, dass man als Verheiratete auch zusammen wohnt. Stimmt das, oder kann trotzdem jeder seine eigene Wohnung haben? Bzw. bei uns ist es noch so, dass wir derzeit in Wohneinrichtungen leben, das ist ja nochmal was anderes als eine eigene Wohnung.
3 Antworten
Wenn man seine Ausgaben vom selbst verdienten Geld bestreitet, redet auch keiner rein.
Ihr arbeitet nicht und müsst also nicht (z. B. aus beruflichen Gründen) zwei Wohnungen haben. Dieses Luxus-Denken sollen Euch also die Steuerzahler Eurer Meinung nach finanzieren? Unglaublich.
Ihr werdet trotzdem als BG geführt - das heißt, Ihr müsst Euch gegenseitig unterstützen.
Lies selbst:
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Februar 2010 im Verfahren B 4 AS 49/09 R entschieden, dass – wegen des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft - das Einkommen eines Ehepartners auch dann berücksichtigt werden kann, wenn beide Eheleute bereits bei der Eheschließung vereinbart hatten, eine Ehe ohne räumlichen Lebensmittelpunkt (gemeinsame Wohnung) zu führen
Die ARGE heißt seit zwei Jahren Jobcenter. Das Jobcenter verlangt nicht, dass Verheiratete zusammen wohnen.
Aber es ist möglich, dass Gatten zusammen wohnen. Wenn das die Kosten des Jobcenters verringert, muss man schon sagen, warum man das nicht möchte - siehe SGB II § 2 Absatz 1: Man muss die Kosten verringern, wenn man das kann!
Dann muss das Jobcenter diese Gründe eben akzeptieren - etwa bei einer Ehekrise.
Wenn das Jobcenter diese Gründe nicht akzeptiert, dann kann man darüber auch vor Gericht streiten.
Gruß aus Berlin, Gerd