Hartz 4, heiraten und getrennte Wohnungen

3 Antworten

Wenn man seine Ausgaben vom selbst verdienten Geld bestreitet, redet auch keiner rein.

Ihr arbeitet nicht und müsst also nicht (z. B. aus beruflichen Gründen) zwei Wohnungen haben. Dieses Luxus-Denken sollen Euch also die Steuerzahler Eurer Meinung nach finanzieren? Unglaublich.

Ihr werdet trotzdem als BG geführt - das heißt, Ihr müsst Euch gegenseitig unterstützen.

Lies selbst:

https://jusatpublicum.wordpress.com/2010/02/19/bsg-bedarfsgemeinschaft-auch-bei-getrennten-wohnungen-ohne-festgestelltem-losungswillen/

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Februar 2010 im Verfahren B 4 AS 49/09 R entschieden, dass – wegen des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft - das Einkom­men eines Ehepartners auch dann berücksichtigt werden kann, wenn beide Eheleute bereits bei der Eheschließung vereinbart hatten, eine Ehe ohne räumlichen Lebensmittelpunkt (gemeinsame Woh­nung) zu führen

Die ARGE heißt seit zwei Jahren Jobcenter. Das Jobcenter verlangt nicht, dass Verheiratete zusammen wohnen.

Aber es ist möglich, dass Gatten zusammen wohnen. Wenn das die Kosten des Jobcenters verringert, muss man schon sagen, warum man das nicht möchte - siehe SGB II § 2 Absatz 1: Man muss die Kosten verringern, wenn man das kann!

Dann muss das Jobcenter diese Gründe eben akzeptieren - etwa bei einer Ehekrise.

Wenn das Jobcenter diese Gründe nicht akzeptiert, dann kann man darüber auch vor Gericht streiten.

Gruß aus Berlin, Gerd