Was passiert mit der Miete wenn der Partner ins Gefängnis kommt, Hartz 4 bezogen?

4 Antworten

Du solltest es schnell selbst melden - die Arge bekommt es ohnehin von der Justizverwaltung mitgeteilt und verlangt dann RL für Deinen Freund zurück.

Die Wohnung sollte zunächst erhalten bleiben und voll bezahlt werden. Die Arge wird überlegen, ob sie Dich zum Umzug auffordern. Sollten sie das tun, muss es mindestens wirtschaftlich angemessen sein. D.h.: Es muss mehr Miete gespart werden, als 2x Umzugskosten und Renovierungskosten betragen würden (einmal, wenn Du ausziehst und einmal, wenn Dein Freund wieder aus dem Knast kommt und Ihr wieder eine größere Wohnung braucht). Außerdem muss es für Dich vom Aufwand her vertretbar sein. Nach der Aufforderung zum Umzug hast Du eine angemessene Zeit, um eine Wohnung zu finden. Das sind in der Regel 6 Monate, in denen die Wohnung weiter voll finanziert wird.

Fazit: ist er für 10 Jahre im Knast, musst Du wohl umziehen. Sind es nur 10 Monate, dann nicht.

Er fliegt vollkommen aus der BG raus, d.h. du wirst behandelt, als lebtest du nun getrennt.
D.h. du erhältst den vollen Regelsatz und die Miete muss zunächst in voller Höhe übernommen werden.

Saskia8810 
Beitragsersteller
 30.04.2010, 21:01

Das heißt genau? Ich glaube nicht das das Amt 530EURO Miete übernimmt

VirtualSelf  30.04.2010, 21:13
@Saskia8810

Müssen sie zunächst. Wie gesagt, das ist wie eine Trennung, und sie müssen dir auf jeden Fall Gelegenheit geben, eine neue Wohnung zu suchen, wenn diese Wohnung auf einmal unangemessen teuer ist.
Um dich jedoch auffordern zu können, sind sie normalerweise aus haushaltsrechtlichen Erwägungen verpflichtet, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen; d.h. sie müssen die Kosten des Umzuges - und die sind kalkulatorisch relativ umfangreich - der Mietersparnis gegenüberstellen. Hier kann evtl. zum Tragen kommen, wie lange dein Freund voraussichtlich im Bau ist.
Da viele ARGEN gerade im Bereich der Kosten der Unterkunft sehr unsauber, sehr willkürlich und oft an der Rechtsprechung vorbei entscheiden, solltest du dich auf jeden Fall um fachanwaltlichen Rat bemühen, um gleich einer ARGE ungesetzlich agierenden angemessen entgegentreten zu können.

Saskia8810 
Beitragsersteller
 30.04.2010, 21:33
@VirtualSelf

Ich danke herzlich für den Rat

Ich nin nach 3 Jahren aus dem offenen Vollzug wieder nach Hause gekommen. Meine Frau mußte damals aus der gemeinsamen Wohnung raus und das Amt hat keinerlei Sachen bezahlt da die Wohnung für Sie und die Kids zu teuer war(Umzug in die neue). Kopf hoch ihr schafft das.

Wie lange muß er denn? Denn je nachdem kannst du es ja so lange mit der neuen Wohnung zu finden rauszögern bis das Amt sagt das es nicht mehr geht und sie einschreiten. Ist zwar eine Art Poker aber durchaus legal. Lohnt natürlich nur bei einer nicht zu langen Haftstrafe.

Was soll mit der Wohnung sein? Dein Verlobter wird doch sicher wieder dorthin zurück kommen wollen.Wenn das Amt verlangt, dass du umziehst, müssen sie dir eine günstigere Wohnung besorgen oder die Kosten tragen. Und es ist ja auch niemandem damit geholfen, wenn dein Mann obdachlos aus dem Gefängnis entlassen wird.