Handwerker Angebot pauschal und freibleibend gleichzeitig?
Hallo zusammen,
ich habe ein Handwerker Angebot über 1.250€ zzgl. MwSt erhalten.
Das Angebot ist ein pauschales - sprich keine Einzelpreise für Arbeit und Material sonder nur der Gesamtbetrag.
Gleichzeitig schreibt er dass es sich um ein freibleibendes Angebot handelt - schließt sich das nicht gegenseitig aus?
Sprich den Pauschalbetrag kann er ja nicht einfach erhöhen wenn er ein paar Stunden mehr arbeiten muss, da er keine genau Arbeitszeit angegeben hat. Aber 'freibleibend' bedeutet ja, dass es sich um ein unverbindliches Angebot handelt.
Wenn ich das Angebot nun annehme, kann er dann nachträglich was drauf schlagen auf die Rechnung?
Gruß Dee
4 Antworten
Du kannst das Angebot annehmen unter der von dir gestellten Bedingung, dass der Preis damit fix ist und Mehrkosten ausgeschlossen sind. Wenn er dann ja sagt, ist der Vertrag verbindlich für beide Seiten.
Freibleibend bedeutet m.E. in diesem Fall, dass er sich nicht endlos daran binden will. Es können ja externe Preissteigerungen kommen, die er momentan nicht abschätzen kann. Ich würde das vorher im Gespräch klären und dann ggf. schriftlich bestätigen.
Freibleibend bedeutet nicht, dass das Angebot insgesamt nicht bindend ist, sondern das der Handwerker sich die Auftragsannahme vorbehält. Nach Annahme ist das Angebot verbindlich
,,Freibleibend"...dieser Begriff wird geradezu inflationär verwendet, gerade im Bereich von Angeboten. Oftmals wissen die Anbieter gar nicht, was es genau bedeutet, man hat das einfach ,,schon immer so gemacht"!
Ein ANGEBOT ist rechtlich gesehen ein bindender Vorschlag eines Kaufvertrages. Steht da nun freibleibend, handelt es sich eben nicht um ein Angebot im rechtlichen Sinne und der Handwerker muss auch nicht annehmen, wenn Sie dazu Ja sagen.
Wenn er annimmt, ist er allerdings an sein Angebot gebunden!
Einfach etwas draufschlagen auf den Rechnungsbetrag geht nicht, er muss Ihnen dann zumindest die Mehrarbeit, die über das Angebot hinaus ging, nachweisen, z.B. Erschwernisse, die man vorher nicht wissen konnte o.ä.
Frei bleibend ist das nur für einen bestimmten Zeitraum. Aber so lange ihr noch keine gleich lautende Willenserklärung abgegeben habt, ist alles noch offen und "frei bleibend"