KFZ Versicherung wurde gekündigt, Grund - Geschäftspolitische Gründe?
Hallo, vor zwei Jahren habe ich mir ein eigenes Auto gekauft und mich nach einer Kfz Versicherung umgesehen. Die bayrische Beamtenversicherung hatte damals ein Angebot. Man bekam eine Kfz Versicherung mit Vergünstigung (es handelte sich dabei um 12 Jahre Unfallfreies Fahren, entsprechend wurde ich auch eingestuft und hatte damit eine sehr günstige Kfz Vers.)
Allerdings konnte man die Bayr. Beamten Vers. nur im Verbund mit einer Allianz Lebensvers. abschließen, in welche ich montl. 50€ einzahlen musste. Im Nachhinein würde ich das nie wieder machen, da ich eigentlich keine LV brauche, aber was solls.
Jedenfalls hat mir die Bayr. Beamten Vers. nun aufgrund von geschäftspolitischen Gründen gekündigt und ich muss mich wieder nach einer Kfz Vers. umsehen, gleichzeitig läuft aber noch meine LV, welche mir jetzt mehr Sorgen bereitet. Ich würde sie gerne kündigen, allerdings ist das nur mit viel Verlust möglich, laufen tut sie jedenfalls noch 45 Jahre.....
Was meint ihr dazu, kann mich eine Kfz Vers. einfach so kündigen nur weil sie, wie sie selbst schreiben: "sich von einem Teil ihres Kraftfahrtgeschäftes trennen" wollen?
5 Antworten
Schade, niemand ausser Dir kennt den Wortlaut der damals abgeschlossenen Versicherung, den Vertragstext. Aber es gibt Möglichkeiten diesen nachträglich überprüfen zu lassen...
Was meint ihr dazu, kann mich eine Kfz Vers. einfach so kündigen nur weil sie, wie sie selbst schreiben: "sich von einem Teil ihres Kraftfahrtgeschäftes trennen" wollen?
Ja klar - du als Versich.nehmer (VN) sowie die Gesellschaft als Versicherer (VR) können jederzeit den Kfz-Versich.vertrag zum Ablaufdatum kündigen! Ausserdem können beide Vertragspartner, also VN u. VR, bei einem Schaden den Vertrag vorzeitig kündigen!
...allerdings konnte man die Bayr. Beamten Vers. nur im verbund mit einer Allianz Lebensvers. abschließen, in welche ich montl. 50€ einzahlen musste.
Ich würde mal unverbindlich und kostenlos prüfen lassen über den Versicherungsombudsmann, ob es sich hier um ein verbotenes Koppelgeschäft - mit Rückabwicklung per Beginn - oder um ein verbundenes Geschäft handelt. Näheres siehe in dem Link hier:
www.helpster.de/koppelgeschaefte-informatives_185374
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Infos über den Versicherungsombudsmann findest du hier:
www.versicherungsombudsmann.de/home.html
Viel Erfolg damit wünscht dir siola55
Mmh,
erst mal ist eine LV nicht grundsätzlich schlecht. Schlecht ist eher das, was der Vertrieb hier angestellt hat ...
Wie lange läuft die LV denn bereits? Eine Möglichkeit - sofern das Kapital nicht benötigt wird - wäre die Beitragsfreistellung der LV. Dann zahlst du erst mal nicht mehr, für die bereits eingezahlten Beiträge wird weiterhin Geld erwirtschaftet. Ist häufig besser als die verlustreiche Kündigung.
Und was die KFZ-Versicherung angeht:
Nichts drum geben. Da gibts so viele Gründe, durch ein Raster zu fallen. Sei es nun ein Schadenfall zu viel in diesem Jahr gehabt oder sonst was. Nutze die verbleibende Zeit, eine neue KFZ-Versicherung abzuschließen und gut ist.
Ja, das Kündigungsrecht ist kein einseitiges Recht. Natürlich kann auch die Versicherung ordnungsgemäß kündigen.
Die Lebensversicherung müsste man mal genau prüfen, aber zu 99% ist das Schrott und sollte so schnell wie möglich abgestoßen werden (es wird schon seinen Grund haben, dass die auf eine so unseriöse Art und Weise verkauft wurde). Auch wenn man damit nen Verlust macht, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!
Das kann eigentlich nur der Einfall eines "cleveren" Verkäufers gewesen sein.
Solche Koppelgeschäfte sind eigentlich verboten. Wahrscheinlich ist die BBV diesem Schlitzohr auf die Schliche gekommen und kündigt jetzt diese KFZ-Versicherungen.
Den Rabatt wirst du auch nicht auf einen anderen Vertrag übertragen können.
Wenn du jetzt den LV-Vertrag kündigst, bekommst du da praktisch nichts raus.
Du kannst den famosen Vertreter ja versuchen, in die Haftung zu nehmen. Viel Glück
Du darfst aber nicht vergessen, dass du an diesem illegalen Geschäft beteiligt warst. Du hast dir einen Rabatt "erkauft" der dir nicht zustand.
Das alles wurde mir aber als Rechtmäßig verkauft. Es hieß ganz deutlich das es sich dabei um ein Angebot für Fahranfänger handle, die Versicherung zielte explizit auf Jugendliche ab und wurde sogar groß angepriesen. Auch mein Bruder ging ein Jahr später auf das Angebot ein, wie vermutlich viele andere auch die jetzt eine Kündigung in der hand halten
Da das Angebot höchstwarscheinlich vom Versicherungsvertreter kommt (Ich bezweifle mal aus unwissenheit das größere Versicherungsgesellschaften wie die Allianz oder die Bayrische Kopplungsgeschäfte befürworten) könnte ich mich theoretisch doch auch an die Allianz wenden um der Sache auf den Grund zu gehen und zu verhindern das zukünftig noch weitere Personen in solche Geschäfte von besagtem Versicherungsvertreter verwickelt werden?!
Sicher sollte solchen Leuten das Handwerk gelegt werden. So etwas fällt auf die gesamte Branche zurück
Mein Tipp: hierfür gibt es die neutrale u. kostenlose Schlichtungsstelle über den Versich.ombudsmann! (siehe auch meine Antwort!)
Wenn solche Koppelgeschäfte verboten sind, müsste ich als derjenige der selbige abgeschlossen hat ja auch irgendwelche Rechte haben oder nicht? Ich habe nämlich immer noch den selben Versicherungsvertreter, zu welchem ich die nächsten Tage auch nochmal bezgl. der Kfz Vers. gehen werde. Auch bin ich mir gerade garnicht sicher wer das Koppelgeschäft denn erstellt hat, glauben Sie das der Versicherungsvertreter da seine Hände im Spiel hatte? Mir wurde das damals nämlich als Angebot der Bayrischen angepriesen.