Darf ich bei zwei Nachhilfeinstituten gleichzeitig arbeiten?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

zu allem ja. Die 400,00 € MiniJob-Grenze darf auf meherer Arbeitgeber verteilt werden. Jeder Arbeitgeber muss aber von dem anderen wissen. Die Arbeitgeber müssen ja anteilmäßig die Sozialversicherungsbeiträge -die gibt es beim Minijob - fiskalisch abführen.

Grundsätzlich ja wie DabbelJuh bereits ausgeführt hat. Allerdings kenne ich es von Nachhilfeinstituten so, dass meist irgendwo in den Vertragsbedingungen steht, dass man nicht außerhalb des Instituts Nachhilfe geben darf. Klär das also mit beiden Instututen ab, nicht, dass die plötzlich gekündigt wird.

Hi MissWaldorf,

genau diese Frage hat mir letztens der Chef von https://www.nachhilfe-team.net beantwortet: Du kannst als freiberufliche Nachhilfelehrerin frei darüber entscheiden für wen du arbeitest und musst keine Steuern zahlen, solange du eben unter dieser Grenze bleibst. 

Ebenso ist es bei Minijobs: Bleib unter 450 Euro und es ist kein Problem!