Angebot an Privatperson in Brutto oder Netto?
Hallo,
meine Frau und ich wollen unsere Hochzeit feiern, haben dazu auch schon einen Raum gebucht. Über den Anbieter beziehen wir auch Essen und Trinken. Im Angebot steht, dass ein Mindestverzehr von Betrag X, sagen wir 10000 €, vertraglich festgelegt wird. Essen und Trinken wird pauschal pro Person bezahlt für 7 Stunden, alles danach kostet pro Stunde pauschal 500 €. So kommen wir ungefähr auch auf die Summe.
Leider haben wir jetzt erst (im Nachhinein) im Kleingedruckten gelesen, dass es sich um Nettopreise handelt, d.h. es kommen nochmal 19% drauf. Man könnte jetzt sagen "Wer das Kleingedruckte nicht liest ist selber schuld", aber es geht mir darum, ob das rechtens ist. Es gilt in Deutschland zwar die Vertragfreiheit, aber schließlich sind wir eine Privatperson, kein Unternehmen, also MUSS eigentlich der Bruttopreis aufgedruckt sein.
Nochmal zum Verständnis: Es handelt sich um das Angebot, nicht um die Rechnung.
Wie ist hier die rechtliche Lage? Kann das jemand mit Gesetzestexten belegen?
Vielen Dank
3 Antworten
dass die Summe netto ist, muss bereits im Angebot hervorgehoben werden, nicht erst im Kleingedruckten. Würde das als Irreführung-Täuschung bezeichnen. Für dich ist die Summe Brutto
Bei Endverbrauchern MUSS der Bruttopreis ausgewiesen werden!
Im kleingedrucktem wäre das für einen Endverbraucher eine sogenannte überraschende Klausel.
Nicht zulässig.
Ich würde das Angebot annehmen und nur den dick und fett ausgewiesenen Preis zahlen.
Wenn es so ist, wie Du schreibst, wird er auf den Rest sitzen bleiben.
Der wird vor Gericht oder so keine Chance haben.
Lese mal hier:
Er verkauft nicht das Essen oder Trinken, sondern er setzt ein Limit, das ist der Unterschied.
Und was hat das mit der Frage/der Mehrwertsteuer zu tun???
Richtig: NICHTS 😎